BFH: Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus
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- Erstellt am Montag, 08. Oktober 2018 10:41
FG Düsseldorf: Unterschlagung kann zu Schenkungsteuer führen
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- Erstellt am Freitag, 05. Oktober 2018 13:23
FG Münster zur Verzinsung von Steuerforderung: 2014 bis 2015 nicht höher als 3% p.a.
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- Erstellt am Freitag, 05. Oktober 2018 13:07
Brexit und englische Limited (Ltd.) in Deutschland: Verlust der Haftungsbeschränkung
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- Erstellt am Freitag, 21. September 2018 08:54
BFH: Schwarzeinnahmen können jedem GmbH-Gesellschafter quotal als vGA persönlich zugerechnet werden
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- Erstellt am Dienstag, 18. September 2018 14:00
Steuerhinterziehung: Apotheker verliert Betriebserlaubnis
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- Erstellt am Donnerstag, 16. August 2018 09:38
Umsatzsteuer: BFH ändert Rechtsprechung zu Unternehmenssitz
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- Erstellt am Mittwoch, 01. August 2018 09:18
GoBD – Finanzämter prüfen verstärkt Kassenbuchführung
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- Erstellt am Donnerstag, 26. Juli 2018 14:00
US-Kanzleien in Deutschland: Unterlagen können beschlagnahmt werden
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- Erstellt am Freitag, 13. Juli 2018 10:40
U.S. Supreme Court erlaubt US-Bundesstaat Besteuerung von Online-Händlern
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- Erstellt am Montag, 25. Juni 2018 14:42
Umsatzsteuer: Angabe zu Leistungszeitpunkt nicht absolut zwingend!
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- Erstellt am Mittwoch, 06. Juni 2018 09:36
EuGH: Gewinnzurechnung bei nicht fremdüblichen Geschäften zwischen verbundenen Gesellschaften
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- Erstellt am Dienstag, 05. Juni 2018 15:15
BFH: Verzinsung von Steuerschulden ab 2015 verfassungswidrig
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Rechtswidriger Übergang von USt-Nachschau zur USt-Sonderprüfung
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- Erstellt am Donnerstag, 03. Mai 2018 12:51
Internationaler Informationsaustausch: Finanzamt muss Steuerpflichtigen (nur) bei konkreter Verwendung über Daten aus dem Ausland informieren
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- Erstellt am Mittwoch, 02. Mai 2018 16:05
Strafbefreiende Selbstanzeige: Sperrgrund der Tatendeckung durch ausländische Behörde
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- Erstellt am Freitag, 27. April 2018 14:26
BFH: Keine Änderungsbefugnis des Finanzamtes bei unzureichenden Nachforschungen
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- Erstellt am Donnerstag, 26. April 2018 08:24
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die Änderung eines Steuerbescheides aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ($ 173 Abs. 1 AO) gegen Treu und Glauben verstoßen kann (BFH vom Urteil vom 29.11.2017, II R 52/15): Verzichtet das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt. Erfüllt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall seinerseits seine Mitwirkungspflichten, indem er die vom FA gestellten Fragen zutreffend und vollständig beantwortet, ist das FA nach Treu und Glauben an einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert, wenn es später Kenntnis von steuererhöhenden Tatsachen erlangt.
Ebay-Accountinhaber schuldet Umsatzsteuer
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- Erstellt am Dienstag, 24. April 2018 08:30
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass Verkäufe/Umsätze über die Plattform "ebay" immer dem jeweiligen Accountinhaber zuzurechnen sind, wenn sich aus den Angebotsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergebe: Trete der Accountinhaber ohne weitere Erläuterungen unter seinem Ebay-Nutzername auf, so komme zwischen ihm und dem Kaufinteressenten im Fall des "Zuschlages" der zivilrechtliche Vertrag zustande. Hierbei ist unerheblich, dass es sich bei dem Nutzernamen zumeist um einen Phantansienamen und nicht um den "Klarnamen" handele. Das Umsatzsteuerrecht folge diese zivilrechtlichen Wertung. Daher richten sich alle steuerrechtlichen Folgen an den Accountinhaber.
Persönliche Haftung des Steuerberaters bei unzulässiger Rechtsberatung
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- Erstellt am Donnerstag, 19. April 2018 08:06
Es ist immer wieder festzustellen, dass einem Teil der Steuerberater nicht bekannt ist, dass im Fall einer unzulässigen Rechtsberatung die Vermögenshaftpflichtversicherung des Steuerberaters im Schadensfall keinen Versicherungsschutz bietet. Der Steuerberater haftet in diesem Fall in voller Höhe mit seinem Privatvermögen, denn auch mit dem Mandanten vereinbarte Haftungsbeschränkungen sind in diesen Fällen unwirksam. Ferner kann der Mandant das gesamte Honorar zurückfordern. Nach § 57 StBG iVm § 5 RDG ist die Rechtsberatung durch Steuerberater nur als Nebenleistung zur beruflichen Haupttätigkeit zulässig. Eine genaue Auflistung von erlaubten Tätigkeiten enthält § 5 Absatz 1 RDG nicht; dies macht es im Einzelfall sehr schwierig festzustellen, ob noch eine zulässige Rechtsberatung als Nebenleistung vorliegt oder ob diese bereits zu einer Hauptleistung „erstarkt“ ist. Es verwundert nicht, dass im Schadensfalle Ex-Mandanten drohen sich darauf zu berufen, dass der Steuerberater eine unzulässige Rechtsberatung ausgeübt habe, denn in diesem Falle kann sich der Mandant auf für ihn günstige Verschuldens- und Verursachungsregelungen berufen („Übernahmeverschulden“). Der Steuerberater sollte daher im Falle von „Rechtsberatung“ immer abklären, ob er sich noch im zulässigen oder bereits unzulässigen Bereich befindet.
Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters bei geschätzten USt-Voranmeldungen
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- Erstellt am Mittwoch, 18. April 2018 14:55
Eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 16.10.2017 hat den Fokus auf die strafrechtliche Bewertung eines alltäglichen Problems in der Steuerberater-Praxis gelenkt: Die Abgabe von "eigenmächtig" (zu niedrig) geschätzten Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Mit dem Begriff der "Eigenmächtigkeit" ist gemeint, dass dem Steuerberater zum Zeitpunkt der Abgabefrist keine näheren Angaben zu den tatsächlichen Umsätzen des Mandanten vorliegen und der Steuerberater sodann eigenständig die Umsätze schätzt und an das Finanzamt meldet, weil er die Abgabefrist einhalten möchte. Erweist sich die Schätzung als zu niedrig, so liegt eindeutig eine Steuerhinterziehung vor. Fraglich ist, ob der Steuerberater in diesem Fall als Mittäter/Teilnehmer an dieser Steuerhinterziehung zu betrachten ist. Kommt es mehrfach zu zu niedrigen Schätzungen, so sehen einige Gerichte eine Strafbarkeit des Steuerberaters wegen (vorsätzlicher) Beihilfe zu Steuerhinterziehung als gegeben. In dem vorliegenden Fall hat allerdings das LG Leipzig eine für den Steuerberater günstige Rechtsposition eingenommen und unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung zu berufstypischem Verhalten einen Beihilfevorsatz des Steuerberaters verneint. Allerdings hat das LG Leipzig eine leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO bejaht und den Steuerberater zu einer Geldbuße in Höhe von EUR 25.000,-- verurteilt (Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Insolvenz der Mandantin konnte diese die tatsächlich geschuldete USt. in Höhe von insgesamt ca. EUR 96.000,-- nicht mehr entrichten).
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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