Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Werte stehen auf dem Spiel. In Gesellschafterstreitigkeiten entscheidet oft die Schnelligkeit über den Ausgang. Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, hat die besten Chancen, den Konflikt für sich zu entscheiden. Besonders häufig eskalieren diese Streitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren, die mit hoher Geschwindigkeit geführt werden. In diesen Situationen zählt jedes Detail. Wer schneller reagiert, setzt die Weichen für den gesamten Verlauf des Konflikts. Warum wir? Seit über 20 Jahren sind wir auf Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht kombinieren tiefgehende rechtliche Expertise mit erprobten Strategien aus der Praxis. Wir wissen, wie diese Verfahren wirklich laufen – und wie man sie gewinnt. Unser Erfolgsgeheimnis: ✅ Schnelles & gezieltes Vorgehen – Zeit ist Ihr größter Gegner. ✅ Strategische Weitsicht – Wir denken voraus und nicht nur kurzfristig. ✅ Pragmatische Lösungen – Verhandlung oder Prozess? Wir wählen den besten Weg. Die gesetzlichen Regelungen sind oft vage und lassen viel Spielraum für Interpretationen. Hier zählt Erfahrung – und wir wissen, welche Schritte wann entscheidend sind. Ihr Vorteil: Klare Strategie, entschlossenes Handeln Wir verstehen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Ziele konsequent verfolgt – mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Handeln Sie jetzt – lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen! Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch und sichern Sie Ihre Position.Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
Folgender Fall wurde kürzlich vom Finanzgericht Düsseldorf entschieden: Die Klägerin wehrte sich gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2011 bis 2015, in denen ihr verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) in Höhe von mehreren hunderttausend Euro aus ihrer Beteiligung an der A. GmbH zugerechnet wurden. Grundlage dieser Bescheide war eine Betriebsprüfung, die nicht verbuchte Einnahmen in erheblichem Umfang aufgedeckt hatte. Das Finanzamt ging davon aus, dass diese Einnahmen den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zuflossen. Die Klägerin bestritt dies und führte an, dass ihr die Beträge nicht zugeflossen seien, da sie keine ungeklärten Vermögenszuwächse gehabt habe. Zudem sei sie nur bis 2013 Geschäftsführerin gewesen und habe ausschließlich die Betriebsstätte in C. geleitet. Die Buchhaltung und Steuererklärungen für die Betriebsstätte in V. seien hingegen von ihrer Mutter verantwortet worden. Das Gericht gab der Klage teilweise statt. Es stellte fest, dass die Mehreinnahmen der Betriebsstätte in V. ausschließlich der Mutter der Klägerin zuzurechnen waren und nicht als vGA bei der Klägerin versteuert werden mussten. Anders verhielt es sich mit der Betriebsstätte in C.: Da die Klägerin diesen Bereich eigenständig führte und Zugriff auf die Einnahmen hatte, bestätigte das Gericht die Zurechnung der vGA in diesem Umfang. Eine quotal gleichmäßige Verteilung der nicht erklärten Einnahmen war laut Gericht nur zulässig, wenn der tatsächliche Verbleib der Gelder unklar blieb. Da die Klägerin für den Bereich C. verantwortlich war, wurden ihr diese Einkünfte steuerlich zugeordnet. Damit entfiel für die Jahre 2014 und 2015 die Besteuerung als Kapitalerträge, während für 2011 und 2013 die Einkünfte aus dem Textilhandel vollständig berücksichtigt wurden. In solchen Fällen leiteten die Finanzbehörden oft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein, da nicht erklärte Einnahmen den Tatbestand einer Steuerstraftat erfüllten. Dies konnte erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Daher war es dringend zu empfehlen, sich in solchen Fällen so früh wie möglich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten und vertreten zu lassen. Am besten sollten Betroffene uns sofort nach Erhalt der Anordnung einer Betriebsprüfung kontaktieren. Nur so lassen sich steuerliche und strafrechtliche Risiken frühzeitig erkennen und bestmöglich vermeiden. Wir sind seit 30 Jahren auf diesem Gebiet tätig und verfügen über umfassende Erfahrung in der Verteidigung und Beratung in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Dank unserer langjährigen Expertise konnten wir bereits zahlreichen Mandanten helfen, optimale Lösungen für ihre steuerrechtlichen Herausforderungen zu finden.Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
Gesellschafterstreitigkeiten sind oft existenziell – es geht um Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Konsequenzen. In solchen Auseinandersetzungen entscheidet nicht selten die Schnelligkeit des Handelns über den Ausgang des Verfahrens. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt und strategisch klug agiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil. Besonders häufig werden Gesellschafterstreitigkeiten in sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren ausgetragen. Diese Verfahren sind von hoher Dynamik geprägt und erfordern ein schnelles, gezieltes Vorgehen. Hier zählt jedes Detail – wer schneller reagiert, kann oft die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf des Konflikts stellen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit spezialisiert. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und verfügen nicht nur über umfassendes theoretisches Wissen, sondern auch über langjährige, praktische Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. In zahlreichen Fällen haben wir erstklassige Ergebnisse erzielt – sei es durch geschickte Verhandlungsführung oder konsequente gerichtliche Maßnahmen. Ein weiteres Problem in Gesellschafterstreitigkeiten ist die unbestimmte und allgemeine gesetzliche Regelung. Die gesetzlichen Vorgaben lassen viel Spielraum für Interpretationen, weshalb es entscheidend darauf ankommt, zu wissen, wie solche Verfahren in der Praxis gehandhabt werden. Erfolg hat hier nur, wer über das nötige Praxiswissen verfügt und genau weiß, welche Schritte wann eingeleitet werden müssen. Wir wissen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Ziele konsequent verfolgt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, schnell und effektiv zu handeln – mit dem klaren Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Durchsetzungskraft. Kontaktieren Sie uns, um sich frühzeitig rechtlich abzusichern und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
Eine steuerliche Betriebsprüfung kann für Unternehmen und Selbstständige weitreichende Konsequenzen haben. Stellt der Betriebsprüfer erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung fest, kann dies zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. In solchen Fällen ist es essenziell, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der als Fachanwalt für Steuerrecht über die notwendige Expertise verfügt. Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Steuerstrafverfahren. Dank unserer fundierten Fachkenntnisse und strategischen Vorgehensweise konnten wir in zahlreichen Fällen Steuerstrafverfahren mit einem positiven Ausgang für unsere Mandanten beenden – sei es durch die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung oder die Reduzierung von Sanktionen. Besonders in Steuerstrafverfahren ist schnelles und durchdachtes Handeln gefragt. Durch eine frühzeitige und professionelle Verteidigung können wir entscheidend darauf hinwirken, dass sich die Vorwürfe nicht verfestigen und die steuerlichen sowie strafrechtlichen Folgen minimiert werden. Unser interdisziplinärer Ansatz, der steuerrechtliches und strafrechtliches Fachwissen kombiniert, ermöglicht es uns, unsere Mandanten optimal zu vertreten – sowohl in der Kommunikation mit der Finanzverwaltung als auch vor den Strafverfolgungsbehörden. Wenn Sie von einer steuerlichen Betriebsprüfung betroffen sind oder ein Steuerstrafverfahren droht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. *Ihre Experten im Steuerstrafrecht – mit jahrzehntelanger Erfahrung und nachweisbaren Erfolgen.*Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat spielt die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch die Ermittlungsbehörden eine entscheidende Rolle – sowohl für die Verteidigungstaktik als auch in praktischer Hinsicht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führt in etwa 75 % der Fälle zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen/Sicherstellungen. In der Regel beschlagnahmen die Ermittlungsbehörden sämtliche Geschäftsunterlagen (und darüber hinaus), was für den Unternehmer gravierende Folgen haben kann. Oft fehlen ihm dadurch essenzielle Unterlagen für die Fortführung seines Betriebs, und in einigen Fällen sind sogar die Originale erforderlich. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Streitpunkte: *Kann der Unternehmer die Herausgabe der Originale verlangen, wenn Kopien für das Ermittlungsverfahren ausreichen? *Muss ihm die Ermittlungsbehörde auf deren Kosten Kopien der beschlagnahmten Unterlagen zur Verfügung stellen? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu diesen umstrittenen Fragen im August 2024 eine Entscheidung getroffen: Auch im Beschlagnahmerecht gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich hat der Unternehmer ein Recht auf Herausgabe der Originale, sofern für das Ermittlungsverfahren Kopien in der Ermittlungsakte ausreichen. Die Anfertigung dieser Kopien erfolgt in der Regel durch die Ermittlungsbehörden, jedoch gegen Kostenerstattung. Alternativ kann dem Verteidiger gestattet werden, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf eigene Kosten Kopien anzufertigen. Sollte der Beschuldigte beide Möglichkeiten ohne Begründung ablehnen oder nicht wahrnehmen, geht dies nach Auffassung des Gerichts „zu seinen Lasten“. Da die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen für den Unternehmer haben kann, ist in solchen Fällen eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme