Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
Gesellschafterstreitigkeiten sind oft existenziell – es geht um Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Konsequenzen. In solchen Auseinandersetzungen entscheidet nicht selten die Schnelligkeit des Handelns über den Ausgang des Verfahrens. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt und strategisch klug agiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil. Besonders häufig werden Gesellschafterstreitigkeiten in sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren ausgetragen. Diese Verfahren sind von hoher Dynamik geprägt und erfordern ein schnelles, gezieltes Vorgehen. Hier zählt jedes Detail – wer schneller reagiert, kann oft die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf des Konflikts stellen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit spezialisiert. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und verfügen nicht nur über umfassendes theoretisches Wissen, sondern auch über langjährige, praktische Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. In zahlreichen Fällen haben wir erstklassige Ergebnisse erzielt – sei es durch geschickte Verhandlungsführung oder konsequente gerichtliche Maßnahmen. Ein weiteres Problem in Gesellschafterstreitigkeiten ist die unbestimmte und allgemeine gesetzliche Regelung. Die gesetzlichen Vorgaben lassen viel Spielraum für Interpretationen, weshalb es entscheidend darauf ankommt, zu wissen, wie solche Verfahren in der Praxis gehandhabt werden. Erfolg hat hier nur, wer über das nötige Praxiswissen verfügt und genau weiß, welche Schritte wann eingeleitet werden müssen. Wir wissen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Ziele konsequent verfolgt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, schnell und effektiv zu handeln – mit dem klaren Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Durchsetzungskraft. Kontaktieren Sie uns, um sich frühzeitig rechtlich abzusichern und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
Eine steuerliche Betriebsprüfung kann für Unternehmen und Selbstständige weitreichende Konsequenzen haben. Stellt der Betriebsprüfer erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung fest, kann dies zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. In solchen Fällen ist es essenziell, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der als Fachanwalt für Steuerrecht über die notwendige Expertise verfügt. Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Steuerstrafverfahren. Dank unserer fundierten Fachkenntnisse und strategischen Vorgehensweise konnten wir in zahlreichen Fällen Steuerstrafverfahren mit einem positiven Ausgang für unsere Mandanten beenden – sei es durch die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung einer strafrechtlichen Verurteilung oder die Reduzierung von Sanktionen. Besonders in Steuerstrafverfahren ist schnelles und durchdachtes Handeln gefragt. Durch eine frühzeitige und professionelle Verteidigung können wir entscheidend darauf hinwirken, dass sich die Vorwürfe nicht verfestigen und die steuerlichen sowie strafrechtlichen Folgen minimiert werden. Unser interdisziplinärer Ansatz, der steuerrechtliches und strafrechtliches Fachwissen kombiniert, ermöglicht es uns, unsere Mandanten optimal zu vertreten – sowohl in der Kommunikation mit der Finanzverwaltung als auch vor den Strafverfolgungsbehörden. Wenn Sie von einer steuerlichen Betriebsprüfung betroffen sind oder ein Steuerstrafverfahren droht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. *Ihre Experten im Steuerstrafrecht – mit jahrzehntelanger Erfahrung und nachweisbaren Erfolgen.*Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat spielt die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch die Ermittlungsbehörden eine entscheidende Rolle – sowohl für die Verteidigungstaktik als auch in praktischer Hinsicht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führt in etwa 75 % der Fälle zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen/Sicherstellungen. In der Regel beschlagnahmen die Ermittlungsbehörden sämtliche Geschäftsunterlagen (und darüber hinaus), was für den Unternehmer gravierende Folgen haben kann. Oft fehlen ihm dadurch essenzielle Unterlagen für die Fortführung seines Betriebs, und in einigen Fällen sind sogar die Originale erforderlich. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Streitpunkte: *Kann der Unternehmer die Herausgabe der Originale verlangen, wenn Kopien für das Ermittlungsverfahren ausreichen? *Muss ihm die Ermittlungsbehörde auf deren Kosten Kopien der beschlagnahmten Unterlagen zur Verfügung stellen? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu diesen umstrittenen Fragen im August 2024 eine Entscheidung getroffen: Auch im Beschlagnahmerecht gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich hat der Unternehmer ein Recht auf Herausgabe der Originale, sofern für das Ermittlungsverfahren Kopien in der Ermittlungsakte ausreichen. Die Anfertigung dieser Kopien erfolgt in der Regel durch die Ermittlungsbehörden, jedoch gegen Kostenerstattung. Alternativ kann dem Verteidiger gestattet werden, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf eigene Kosten Kopien anzufertigen. Sollte der Beschuldigte beide Möglichkeiten ohne Begründung ablehnen oder nicht wahrnehmen, geht dies nach Auffassung des Gerichts „zu seinen Lasten“. Da die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen für den Unternehmer haben kann, ist in solchen Fällen eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
Unser jüngster Praxisfall zeigt eindrucksvoll, dass selbst bei vermeintlich erdrückenden Steuerschäden mit der richtigen Verteidigungsstrategie ein optimales Ergebnis erzielt werden kann. Dank der umfassenden Expertise und akribischen Vorbereitung unserer spezialisierten Rechtsanwälte konnte ein Mandant, dem die Staatsanwaltschaft eine Steuerhinterziehung in Höhe von fast 800.000 Euro vorwarf, vor schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt werden. Trotz einer Anklage, die auf unvollständigen Ermittlungsakten basierte, gelang es unserem Team in der Hauptverhandlung nachzuweisen, dass die vermeintliche Steuerhinterziehung tatsächlich auf eine Verkettung von Buchungsfehlern zurückzuführen war – und unser Mandant hierfür strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden konnte. Durch unsere überzeugende Argumentation und strategisches Verhandlungsgeschick erreichten wir die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von lediglich 3.000 Euro. Während die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung anstrebte, konnte unser erfahrenes Verteidigungsteam das Verfahren ohne strafrechtliche Vorbelastung für unseren Mandanten erfolgreich beenden. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr: Fachwissen, Erfahrung und die richtige Strategie machen den entscheidenden Unterschied. Unsere hochspezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit mit ihrer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise zur Seite – auch in den anspruchsvollsten steuerstrafrechtlichen Verfahren. Ganz gleich, wie komplex die Vorwürfe sind: Wir analysieren den Sachverhalt präzise, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und kämpfen mit voller Überzeugung für Ihre Rechte. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, wenn es darauf ankommt.BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 20. Oktober 2023 überwiegend verworfen. Der Angeklagte war wegen 35 Fällen des Drogenhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten sowie zur Einziehung von über 500.000 Euro verurteilt worden. In einigen Fällen basierten die Beweise auf Nachrichten, die der Angeklagte über die vom FBI kontrollierte App „Anom“ verschickt hatte. Diese App wurde gezielt an kriminelle Organisationen verkauft, wobei das FBI über die Entschlüsselungscodes verfügte. Die erhobenen Daten wurden durch ein Rechtshilfeverfahren von einem EU-Staat an das FBI und schließlich an deutsche Behörden weitergeleitet. Der BGH entschied, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, da sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Nach deutschem Recht bestehen keine Einschränkungen für die Verwertung solcher Beweise, sofern sie nicht gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Die Maßnahmen waren auf Personen beschränkt, die im Verdacht standen, schwere Straftaten zu begehen. Auch die fehlende Möglichkeit, ausländische Beschlüsse anzufechten, verletzte laut BGH nicht den Grundsatz eines fairen Verfahrens. Das Strafmaß muss jedoch wegen des neuen Cannabisgesetzes von 2024 und lückenhafter Feststellungen zur Vermögensabschöpfung neu verhandelt werden. In allen anderen Punkten blieb das Urteil rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob auch das Bundesverfassungsgericht und/oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Ansicht der Strafgerichts folgen werden.Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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