Kippt die neue Erbschaftsteuer? RA Korts im Interview mit der DeutscheAnwaltAuskunft

Am 08.07.2104 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesfinanzhofes über die seit 2009 geltende Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in mündlicher Verhandlung beraten.

Der Bundesfinanzhof hatte die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bezüglich der Übertragung/Vererbung von Firmenvermögen in Frage gezogen und deshalb dieses Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.

 

In einem Interview für das Magazin der DeutschenAnwaltAuskunft nahm unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts zu dem laufenden Verfahren und der möglichen Entscheidung des BVerfG Stellung.

 

Das Interview könne Sie hier lesen.

 

Sollten Sie Eigentümer eines Unternehmens sein und sich mit Übertragung an Ihre Nachfolger befassen oder sollten Sie ein potentieller Nachfolger/Erbe eines Unternehmens(anteils) sein, so zögern Sie nicht, uns hinsichtlich einer Beratung anzusprechen. Trotz des vor dem BVerfG laufenden Verfahrens bestehen noch Möglichkeiten die günstigen Regelungen des (nocht) gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu nutzen.

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