Europarichter kippen pauschale Besteuerung "schwarzer" Fonds
Erneut musste die deutsche Finanzverwaltung eine gerichtliche Niederlage bezüglich der (Straf-)Besteuerung sogenannter "schwarzer" oder intransparenter Investmentsfonds hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 09.10.2014 festgestellt, dass die pauschale Besteuerung dieser Fonds gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Vielmehr muss die Finanzverwaltung es dem Steuepflichtigen ermöglichen, Unterlagen oder Informationen vorzulegen, anhand derer eine Besteuerung der tatsächlich erzielten Fondserträge möglich ist.BFH zu Leichtfertigkeit bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung die zu strenge Auffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen bei Durchführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung "gerügt". Das Finanzamt hatte einem Autohändler die (Umsatz-)Steuerfreiheit verschiedener Lieferungen/Verkäufe von Pkw nach Italien verweigert, da es zu Unregelmäßigkeiten bei den beleg- und buchmäßigen Nachweisen gekommen sei. Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht scheiterte der Unternehmer, mit seiner Revision vor dem BFH hatte der Unternehmer hingegen Erfolg. Der BFH verwarf die Ansicht der Finanzverwaltung und des Finanzgerichts, dass dem Unternehmer allein aufgrund der Fehler bei den beleg- und buchmäßigen Nachweisen ein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Leichtfertigkeit liege in diesem Bereich erst vor, wenn es sich ihm zumindest hätte aufdrängen müssen, dass er die Voraussetzungen des § 6a UStG weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann. Das bloße Abstellen auf die Beleglage reicht nicht aus.Entzug des Reisepasses bei hohen Steuerschulden zulässig
Weithin unbekannt ist eine unangenehme Nebenfolge von hohen Steuerschulden: der Entzug des Reisepasses. Nach § 7 Absatz 1 Nr. 4 des Passgesetzes kann ein Reisepass entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass sich der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Pflichten entziehen will. In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin die Einziehung eines Reisepasses, da der Steuerpflichtige hohe Steuerschulden hatte (ca. EUR 500.000), diese nicht bediente und ferner seinen Wohnsitz mehrfach wechselte ohne entsprechende An- und Abmeldungen beim Meldeamt vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Passentziehung hielt sich der Steuerpflichtige in Thailand auf.RA Korts übernimmt Lehrauftrag an der Hochschule Fresenius, Köln
Herr Rechtsanwalt Korts übernimmt, neben seiner anwaltichen Tätigkeit, zum kommenden Wintersemester 2014/2015 eine Tätigkeit als Lehrbeauftrager an der Hochschule Fresenius in Köln im Fach Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Compliance.
Die Hochschule Fresenius mit ihrem Hauptsitz in Idstein und den weiteren Standorten Köln, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt, Berlin, Zwickau und New York bietet Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit und als berufsbegleitende Studiengänge. In Köln bietet die Hochschule insbesondere den Studiengänge im Bereich Wirtschaft & Medien an.
Nachdem Herr Rechtsanwalt Korts bereits in den Jahre 2010 bis 2012 eine Lehrtätigkeit an der Hochschule ausgeübt hatte, hat Herr Rechtsanwalt Korts gerne das Angebot der Hochschule zur Übernahme einer erneuten Lehrtätigkeit für das Wintersemester 2014/2015 angenommen.
Kippt die neue Erbschaftsteuer? RA Korts im Interview mit der DeutscheAnwaltAuskunft
Am 08.07.2104 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesfinanzhofes über die seit 2009 geltende Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in mündlicher Verhandlung beraten.
Der Bundesfinanzhof hatte die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bezüglich der Übertragung/Vererbung von Firmenvermögen in Frage gezogen und deshalb dieses Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.
In einem Interview für das Magazin der DeutschenAnwaltAuskunft nahm unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts zu dem laufenden Verfahren und der möglichen Entscheidung des BVerfG Stellung.
Das Interview könne Sie hier lesen.
Sollten Sie Eigentümer eines Unternehmens sein und sich mit Übertragung an Ihre Nachfolger befassen oder sollten Sie ein potentieller Nachfolger/Erbe eines Unternehmens(anteils) sein, so zögern Sie nicht, uns hinsichtlich einer Beratung anzusprechen. Trotz des vor dem BVerfG laufenden Verfahrens bestehen noch Möglichkeiten die günstigen Regelungen des (nocht) gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu nutzen.
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