*Capital*: RA Korts Experte im Steuerstrafrecht
*Capital - Das Wirtschaftsmagazin* führt unseren Geschäftsführer Herrn RA Sebastian Korts als einen von insgesamt drei Experten für Steuerstrafrechtim Gebiet Rhein-Ruhr.
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RA Barekzai: Steuerstrafverteidigerlehrgang
Herr RA Barekzai konnte im Juni 2008 die Urkunde der FernUniversität Hagen entgegen nehmen, mit welcher ihm das Bestehen des Fortbildungsstudiums im Steuerstrafrecht bestätigt wurde. Der Lehrgang zog sich über zwei Jahre hin. Im Laufe des waren anspruchsvolle Klausuren aus allen Bereichen des prozessualen und materiellen Steuerstrafrechts zu bewältigen. Herr RA Barekzai hat den Lehrgang mit einem hervorragenden Ergebnis bestanden und konnte somit die Kompetenz unserer Kanzlei auf diesem Gebiet unter Beweis stellen.
Bundesverfassungsgericht: Kontofahndung durch Steuerfahndung ist rechtmäßig - der gläserne Steuerbürger kommt!
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 13.07.2007 (Az.: 1 BvR 1550/03) festgestellt, das der sogenannte automatisierte Kontoabruf (§ 93 Abs. 7 AO) durch die Finanzämter rechtmäßig ist. Gegen die gesetzlichen Regelungen hatten eine Bank, ein Notar, eine Taxifahrerin, ein Sozialhilfeempfänger und ein Soldat geklagt.
BMF stellt Zusammenspiel von Vorbehaltsfestsetzung und Steuerhinterziehung klar.
Mit Schreiben vom 19.03.2007 hat das BMF den Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO) ergänzt und klargestellt, dass Vorbehaltsfestsetzungen mit Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist (sog. Festsetzungsverjährungsfrist) ihre Wirkung verlieren. Die im Fall einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung eintretende Verlängerung der Festsetzungsverjährung von vier auf 10 Jahre ist daher unbeachtlich. Allerdings sind im Falle einer Steuerhinterziehung die Vorschriften über die Ablaufhemmung von Verjährungsfristen gemäß § 171 Abs. 1 bis 6, 9 und 11 bis 14 AO zu beachten (BMF-Schreiben vom 19.03.2007, IV A 4 - S 0062/0).
(Straf)Schätzungen unzulässig!
Das Finanzgericht Münster hat am 25.04.2006 in einem Fall erneut bestätigt, dass Finanzämter keine willkürliche Schätzungen vornehmen dürfen. In dem Fall ging es darum, dass ein Steuerpflichtiger keine Steuererklärung abgegen hatte, da hinsichtlich der Vorjahre bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden war. Das Finanzamt erließ dann einen Einkommensteuerbescheide auf Basis geschätzter Zahlen, wobei es für das Jahr 2000 DM 45.000 an Kapitaleinnahmen unterstellte, für das Folgejahr 2001 jedoch DM 150.000. Wie das Finanzamt die Zahl für 2001 berechnet hat, wurde in den Bescheiden nicht dargelegt, sondern erst im Klageverfahren. Das Finanzgericht erklärte die Schätzung für das Jahr 2001 für nichtig, da diese *den zulässigen Schätzungsrahmen in einem dermaßen eklatanten Umfang verläßt, dass sich der Verdacht einer unzulässigen Strafschätzung aufdrängt.* Das Urteil stellt eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf Schätzungen bei Steuerstrafsachen dar und zeigt, dass auch in Schätzungsverfahren dem Finanzamt mit fundierten Argumenten entgegen getreten werden kann - und muss.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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