BFH hält neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und legt es dem Bundesverfassungsgericht vor!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das im Jahr 2009 neu gefasste Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig und hat daher am 27.09.2012 das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Der BFH hält zwar nicht alle Teile des neue ErbStG für verfassungswidrig, jedoch hat er erheblichen Bedenken gegen zwei Kernvorschriften des neuen Gesetzes: § 13a und § 13b ErbStG. Diese beiden Vorschriften legen fest, das bestimmte ("betriebliche") Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer verschont bleiben ("Verschonungsregelung"). Nach Ansicht des BFH sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen jedoch nicht präzise genug gefasst worden. Mit halbwegs einfachen Gestaltungsmodellen kann daher erreicht werden, dass große Teilen des übertragenen Vermögens von der Steuer verschont werden. Nach Ansicht des BFH ist die Verschonung nicht die Ausnahme, sondern die Regel (geworden).
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmung
Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer diskriminierenden Bestimmung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbSchStG) erhoben.
Nach § 16 ErbSchStG wird im Inland Ansässigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Eine solche Bestimmung könnte im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.
Bundesrechnungshof kritisiert massiven Umsatzsteuerbetrug
Der Bundesrechnungshof hat zusammen mit den Rechnungshöfen der Niederlande und Belgiens einen Bericht über den Umsatzsteuerbetrug bei grenzüberschreitendem Handeln veröffentlicht. In dem Bericht beklagen die Rechnungshöfe, dass innerhalb der EU durch Umsatzsteuerbetrug nach wie vor massive Steuerausfälle (mehrere Milliarden Euro im Jahr) zu verzeichnen sind.
Nach Ansicht der Rechnungshöfe müssen die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ihre Kontrollmöglichkeiten im Umsatzsteuerbereich noch stärker ausbauen. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf dem EU-weiten Austausch von Informationen liegen - nur so könne der grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpft werden.
15 Mio. Euro Umsatzsteuerhinterziehung - BGH hebt Urteil als zu milde auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre und 10 Monate wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer in Höhe von über 15 Mio. Euro als zu milde aufgehoben.
Das Urteil war vom Landgericht Frankfurt im Zusammenhang mit sogenannten Filmfonds ergangen. Der damalige Finanzvorstand des Unternehmens hatte (wohl aufgrund wirtschaftlicher Probleme der Firmengruppe) für das Jahr 2000 keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben. Erst im Jahr 2005 wurde die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 abgegeben, aus dieser ergab sich eine Zahllast für das Unternehmen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro. Im Jahr 2006 meldete das Unternehmen Insolvenz an.
Der 1. Strafsenat des BGH kritisierte (wieder einmal!) die Höhe der Freiheitsstrafe als zu niedrig. Nach seiner Ansicht hat das Landgericht Frankfurt zu Unrecht nur eine "einfache" Steuerhinterziehung (Strafrahmen: Geldstrafe bis 5 Jahre) angenommen, es hätte vielmehr von einem "besonders schweren Fall" der Steuerhinterziehung (Strafrahmen: sechs Monate bis 10 Jahre) ausgehen müssen. Der BGH hat das Verfahren an eine andere(!) Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt zurückgegeben, damit diese, unter Berücksichtigung der Ansichten des BGH, neur über die Strafhöhe entscheidet.
Schweizer Banken befürchten Vermögensabflüsse von über hundert Millarden Euro
Nach Presseberichten befürchten die Schweizer Banken in Folge der vermehrten Angriffe auf das Schweizer Bankgeheimnis einen Vermögensabfluss im Umfang von mehr als hundert Milliarden Euro in den nächsten Jahren. Einzelne (Groß)Banken müssten wohl Abflüsse von 15 bis 30 Milliarden Euro verkraften.
Insgesamt würden in der Schweiz Vermögenswerte im Umfang von mehr als 2 Billionen Franken (ca. 1,7 Billionen Euro) liegen. Allein 800 Milliarden Franken (ca. 660 Milliarden Euro) aus dieser Summe sollen *Schwarzgelder* von Kunden aus Kontinentaleuropa darstellen.
Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme