Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus!
Laut Zeitungsberichten sind nunmehr doch alle SPD-regierten Bundesländer einig in der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Bei einer Telefonkonferenz der SPD-Führungsspitzen haben sich gezeigt, dass es keine "Wackelkandidaten" mehr gebe. In den letzten Wochen war spekuliert worden, ob die SPD-regierten Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin nicht doch dem Abkommen zustimmen - diese Überlegungen sind nun aber wohl vom Tisch.
Hintergrund:
Das Steuerabkommen mit der Schweiz muss auch im Bundesrat genehmigt werden, dort hat die CDU/CSU-FDP-Koaltion jedoch keine Mehrheit. Daher können die SPD-regierten Bundesländer das Abkommen im Bundesrat scheitern lassen, wenn sie ihre Zustimmung verweigern.
Hunderte von Selbstanzeigen nach Kauf von "Steuer-CD"
In den letzen beiden Wochen haben sich laut Presseberichten Hunderte von Steuerpflichtige bei den Finanzämtern gemeldet, um bisher nicht erklärte Einkünfte nachzuerklären und damit einer möglichen Strafverfolgung/Strafe zu entgehen. Die Finanzämter sämtlicher Bundesländer hätten einen starken Anstieg von strafbefreienden Selbstanzeigen verzeichnet.
Nach § 371 der Abgabenordnung führt die Abgabe einer Selbstanzeige zur Strafbefreiung, wenn die Selbstanzeige ordnungsgemäß (insbesondere vollständig) ist und die Steuern fristgemäß nachgezahlt werden. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 sehr streng - es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Abgabe einer solchen Erklärung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.
Sehr gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Steuerrecht für eine weiterführende Beratung zur Verfügung!
Steuerfahndung NRW wertet Daten-CD aus+++Erreichbarkeit unserer Anwälte im Notfall
Wie bereits vermeldet hat die Steuerfahndung in NRW kürzlich für fast EUR 9 Mio. Daten-CDs gekauft. Die Steuerfahndung wird diese CDs in den nächsten Tagen auswerten und dann entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten. BEVOR ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, haben Betroffene noch die Möglichkeit, Strafbefreiung im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige zu erlangen.
Für eilige Beratungen über das Wochenende haben wir einen telefonischen Notdienst eingerichtet, unter dessen Nummer Sie uns erreichen können:
0172-2598020
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne und umgehend.
Auch die Kontaktaufnahme über diese Nummer ist vom Anwaltsgeheimnis geschützt!
Steuerfahndung NRW kauft erneut Daten-CD --- diesmal UBS betroffen?
Die Steuerfahndung NRW hat nach Presseberichten erneut eine CD mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken erworben. Diesmal soll es sich um Kunden der Bank UBS AG handeln. Die CD soll auch Daten über Stiftungen enthalten, die von deutschen Steuerpflichtigen benutzt wurden, um Steuern zu hinterziehen. Die UBS AG hat unterdessen mitgeteilt, dass ihre Datensysteme sehr gut geschützt seien und ein unbemerktes Kopieren von Daten gegenwärtig fast unmöglich sei. Der Bank lägen keine Erkenntnisse vor, Opfer eines Datendiebstahls geworden zu sein.
Wir empfehlen allen potentiell Betroffenen sich von einem Rechtsanwalt, der auch zugleich über die Qualifikation eines Fachanwalt für Steuerrecht verfügt, über mögliche Gegenmaßnahme beraten zu lassen. Hierunter ist insbesondere die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige zu verstehen.
Geschäftsführer haftet im Grundsatz nicht gegenüber Dritten für von der GmbH verursachte Schäden
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer von Dritten persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn diesen aufgrund (rechtswidrigen) "Verhaltens" der GmbH Schäden entstanden sind. Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer Gesellschaft, welche einer anderen Gesellschaft zwecks "Aufblähung" des Umsatzes und Beschaffung von Liquidität Scheinrechnungen gestellt hatte, auf die Zahlung 10 Mio. Euro verklagt.
Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.
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