Reiseandenken können ein teures Nachspiel haben
Viele Menschen haben bereits ihren Urlaub gebucht. Wenn es wieder zurück nach Deutschland geht, sind oft Souvenirs aus den Urlaubsländern im Gepäck: Kleidung, Schmuck oder Uhren beispielsweise. Solange dabei einige Grenzen beachtet werden, ist das problemlos und es gibt keinen Ärger mit dem Zoll oder den Steuerbehörden.
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Großes Medieninteresse nach Hoeneß-Urteil
Der Steuerprozess Uli Hoeneß beschäftigte und beschäftigt Menschen und Medien. Viele Fragen stellten sich rund um die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Gern gefragter Ansprechpartner der Medien ist Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln.
Beliebte Steuerschummeleien
Das Thema "Steuerehrlichkeit" ist aktuell in aller Munde - nur zu gerne wird die eigene Steuerehrlichkeit mit den ganz Großen verglichen. Im "Ratgeber" von n-tv wurde aktuell der Kölner Steuerrechtsexperte Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV zum Thema: "Die beliebtesten Steuerschummeleien der Deutschen" befragt.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Bald wird es richtig teuer!
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird bald richtig teuer!
Die Finanzstaatssekretäre der Bundesländer und der Bundesregierung haben sich auf einer Sitzung am 06.03.2014 auf ein "Verteuerung" der strafbefreiende Selbstanzeige verständigt:
**Statt bisher 5 Jahre sind nunmehr zwingend die letzten 10 Jahre nachzuerklärungen und nachzuversteuern.
**Ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 50.000,-- soll der Hinterziehungszins von 6% auf 10% p.a. angehoben werden.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen müssen noch entworfen und dann im Bundestag diskutiert und beschlossen werden. Dies soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Verschärfungen würden dann voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten --- noch bleibt also Zeit, von den "günstigeren" derzeitigen Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige zu profitieren.
Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte daher die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerhinterziehung: Anstieg der Haftstrafen
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass in 2013 der höchste Stand an ausgeurteilten Haftstrafen innerhalb der letzten 20 Jahre zu verzeichnen war. Diese Entwicklung zeigt sich nach unserer Erfahrung auch in den anderen Bundesländern - Steuerhinterzieher müssen immer häufiger mit Freiheitsstrafen (mit/ohne Bewährung) rechnen.
Hauptgründe für diese Entwicklung sind aus unserer Sicht der erhöhte Fahndungsdruck und die geänderte Einstellung von Behörden und Bevölkerung zur Steuerhinterziehung (Stichwort: Kaverliersdelikt). Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft sind im Gegensatz zu früheren Jahren öfter bereit, Steuerhinterzieher öffentlich anzuklagen statt das Ermittlungsverfahren vorgerichtlich im Wege eines "Deals" zu beenden. Ferner hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft, d.h. die Strafgerichte sprechen eher Freiheitsstrafen statt Geldstrafen aus.
Die beschriebene Entwicklung verdeutlicht, dass der Verteidigung des Steuerpflichtigen im Ermittlungsverfahren noch mehr Bedeutung zukommt: Gelingt es dem Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren die (angeblichen) Feststellungen der Steuerfahndung nachhaltig in Zweifel zu ziehen, so steigt auf Seiten der Ermittlungsbehörden die Bereitschaft das Verfahren bereits in diesem Stadium "einverständlich" zu beenden.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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