NRW: Ankauf von Daten-CDs trotz Unterzeichnung des Steuerabekommens mit der Schweiz zulässig
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat betont, dass nach seiner Ansicht der Ankauf von sogenannten Daten-CDs sowohl derzeit als auch nach Zustimmung des Bundestages zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz zulässig ist. Die Schweiz hatte gerügt, dass NRW vor kurzer Zeit wieder eine CD mit Bankdaten deutscher Kunden angekauft hatte und auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen hingewiesen.
Das Finanzministerium NRW wies dies zurück und teilte mit, dass auch nach der Ratifizierung des Steuerabkommens der Ankauf von Daten-CDs zulässig sei, das das Abkommen Deutschland nur untersage sich "aktiv" um den Ankauf von solchen Daten-CDs zu bemühen. Würden jedoch Daten-CDs den Finanzämter angeboten und die Finanzämter würden die CDs ankaufen, so sei dies kein "aktives Bemühen" im Sinne des Steuerabkommens und daher weiterhin zulässig.
Steuerfahndung forscht nach Bermuda-Policen+++Credit Suisse rät Kunden zur anwaltlichen Beratung
Die Steuerfahndung ist auf der Suche nach bis zu 7.000 Kunden der Credit Suisse, die sich sogenannter Versicherungsmänteln ("insurance wrapper") bedient haben, um Steuer zu sparen. Die Steuerfahndung laut Zeitungsberichten durch ein Versehen eines Bankmitarbeiters an eine Vielzahl von Daten solcher Credit Suisse Kunden gelangt. Ein Bankmitarbeiter habe aufgrund einer falsch verstandenen Frage des Finanzamtes der Steuerfahndung einen umfassenden Datensatz über deutschen Kunden mit "Bermuda-Versicherungen" geschickt.
Die Steuerfahndung hat den Datensatz über Monate ausgewertet und damit begonnen, die deutschen Kunden anzuschreiben. Verklausuliert enthält das Schreiben die Mitteilung der Steuerfahndung, dass bisher noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden ist und dieser nunmerh die Möglichkeit erhält, innerhalb von 4 Wochen selber die erforderlichen Daten mitzuteilen - bevor die Steuerfahndung selber (im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens) tätig wird.
Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher sofort mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung setzen, um ihre steuerliche Situation prüfen zu lassen und evtl. Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Nach Zeitungsberichten empfiehlt nunmehr auch die Credit Suisse ihren Kunden sich anwaltliche Hilfe zu suchen.
Razzia bei Credit-Suisse-Kunden+++Bank rät Kunden, externe Steuerexperten beizuziehen und Steuersituation prüfen zu lassen
Die Steuerfahndung hat gestern im gesamten Bundesgebiet Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse vorgenommen. Die Steuerfahndung vermutet, dass deutsche Steuerpflichtige unter Verwendung von von der Credit Suisse angebotenenen Versicherungsmodellen Milliardenbeträge am Fiskus vorbei geschleust haben. Gegenüber der Zeitung *Handelsblatt* soll der Bankspreche Marc Dorsch erklärt haben, dass die Bank deutschen Kunden zur Beiziehung von Steuerexperten geraten habe, welche insbesondere prüfen sollten, ob (noch) eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine Durchsuchung stattgefunden hat. Ist bereits eine Durchsuchung erfolgt, so müssen andere Wege beschritten werden - gerne beraten wir Sie, um diese Wege bestmöglich für Sie zu gestalten.
BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2012 seine jahrzehntelange, ständige Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführer aufgegeben - und verschärft. Die Rechtsprechung des BGH zu dieser Strafvorschrift geht zurück bis zu einem Urteil des Reichsgerichts im Jahre 1909.
Nach der bisher geltenden Rechtsprechung setzte Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts (§ 283 StGB) voraus, dass der Geschäftsführer die anstößigen Handlungen (zumindest) auch im Interesse der Gesellschaft vornimmt - und nicht allein im eigenen Interesse (z.B. weil er sich kurz vor der Insolvenz der Gesellschaft noch selber *schnell* bereichern will). Diese Einschränkung fällt nach der neue Rechtsprechung des BGH nunmehr weg - auch der Geschäftsführer, der sich mit seinen Handlungen im Zeitpunkt der Krise der Gesellschaft ausschließlich selbst bereichern will, macht sich des Bankrotts strafbar.
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Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil festgestellt, dass die Steuerfahndung eine größzügigen Schätzungspielraum hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Steuerfahndung gegenüber einem Steuerpflichtigen zuerst Mehrsteuern von EUR 800.000 angekündigt/geschätzt, später verringerte die Steuerfahndung sukzessive seine Schätzung bis schlussendlich auf EUR 177.000. Letztere Zahl wurde im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung "angeboten". Nachdem eine tatsächliche Einigung nicht zu Stande kam, wurden Steuerbescheide über Steuernachforderungen über ca. EUR 400.000 erlassen. Später entschied das Finanzgericht, dass Steuernachzahlungen in Höhe von EUR 225.000 fällig sind. Die Schätzungsweise der Steuerfahndung ließ das Finanzgericht (noch) durchgehen.
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