Schweizer Finanzämter nutzen ebenfalls gestohlene Kundendaten!
Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens (SF) nutzen Schweizer Finanzämter ebenfalls gestohlene Kundendaten. Laut dem Bericht handelte es sich um eine Daten-CD, die in Vaduz/Liechtenstein aus einer Treuhand-Kanzlei entwendet wurde. Auf Basis dieser Daten wurden von den Steuerbehörden 180 Steuerverfahren eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass Schweizer Steuerpflichtige Steuerdelikte begangen haben. Im Ergebnis flossen so zusätzliche 60 Mio. Schweizer Franken an Nach- und Strafsteuern an die dortigen Finanzämter.
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EU nimmt Lösung der (steuerlichen) Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaften in Angriff
Das EU-Parlament hat am 13.03.2012 ein Gesetz zu erleichterten Bewältigung von grenzüberschreitenden Erbschaften verabschiedet. Die neuen Regeln sollen Rechtskonflikten in Erbschaftsfällen vorbeugen, indem der Nachlasser zukünftig die Wahl hat, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll: das Erbrecht seines Heimatlandes oder das seines Wohnsitzes.
"Ergänzend" hierzu hat die EU-Kommission bereits im Dezember 2011 Vorschläge veröffentlicht, wie innerhalb der EU das Erbschaftsteuerrecht verbessert werden könnte:
Weiterer Fachanwaltstitel für Mitarbeiter der Korts Rechtsanwalts GmbH
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Wahed T. Barekzai die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Barekzai verfügen nun vier Rechtsanwälte unserer Kanzlei über die Erlaubnis, sich als „Fachanwalt für Steuerrecht“ und als „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu bezeichnen.
Die Verleihung des Fachanwaltstitels an unseren Mitarbeiter verdeutlicht nochmals die Erfahrung und die Expertise unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Nach der letzten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügten zum 01.01.2011 nur 0,57% der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über den Titel eines "Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht".
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BGH bestätigt EUR-50.000-Grenze für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann einen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorliegt weiter "verfeinert".
Eine Steuerhinterziehung im großem Ausmaß stellt nach § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) eine schwere Steuerhinterziehung dar, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren bestraft wird. Im Gegensatz dazu wird eine "einfache" Steuerhinterziehung "nur" mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Der BGH hat nun nochmal verdeutlicht, ab welchem Steuerhinterziehungsbetrag von einem "großem Ausmaß" auszugehen ist:
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*Pommes-Frites-Urteil* des BFH: 19% Umsatzsteuer bei Partyservice
Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat kürzlich in zwei Entscheidungen über die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes (ermäßiger Steuersatz von 7% oder Regelsteuersatz von 19%?) bei Buffet- und Partyservice entschieden. Das Urteil dürfte erhebliche (negative) Auswirkungen für die Anbieter dieser Dienstleistungen haben, da die Finanzämter die neue Rechtsprechung auf alle noch offenen Fälle anwenden werden:
Nach Ansicht des BFH kommt bei einem Buffet- und Partyservice der ermäßigte Steuersatz von 7% nur dann zur Anwendung, wenn einfach(!) zubereitete Standardspeisen (Pommes frites, Würstchen, Kartoffelsalat etc.) geliefert werden und auch keine Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Abgabe von aufwendigeren Speisen (gefüllte Tomaten mit Frischkäse, geräucherter Lachs mit Sahnemerretich, Vitello tonnato etc.) muss hingegen der Regelsteuersatz von 19% angewandt werden.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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