Finanzminister kauft Daten-CD aus Dubai
Erstmals hat nun auch das Bundesfinanzministerium eine sogenannte Daten-CD mit Informationen über Bankkonten/Vermögen gekauft. Es handelt sich um Daten aus dem Emirat Dubai. Die bisherigen Ankäufe von Daten-CD oder Banken-CD wurden von Landesfinanzministerien, z.B. NRW, getätigt und betrafen die Finanzplätze Luxemburg, Liechtenstein oder Schweiz. Auf der Daten-CD sollen sich Angaben zu ca. 1 Mio Personen und Firmen befinden! Bei ca. 10.000 soll es sich um deutsche Steuerpflichtige handeln. Am 16.06.2021 teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Daten nunmehr den Landesfinanzministerien zur Verfügung gestellt worden sein, damit diese die Daten auf mögliche Steuerhinterziehungsgestaltungen prüfen können. Ausdrücklich weisen wir an dieser Stelle mögliche Betroffene auf die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 370 AO hin. Diese sollte jedoch nicht eigenständig abgegeben werden, sondern immer nach einer Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Kanzlei hat eine umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch nur solange möglich, wie die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, deshalb ist in den meisten Fällen Eile geboten.Cum-Ex II: Strafverfahren in Bonn geplatzt
AM 10.06.2021 wurde bekannt, dass das 2. Cum-Ex-Verfahren vor dem Landgericht Bonn wohl geplatzt ist. Der Angeklagte ist Schweizer Staatsangehöriger und hat mitgeteilt, dass er in der Schweiz verbleiben und nicht zum Prozess nach Deutschland reisen werde. Dies ist umso erstaunlicher, als der Angeklagte zuvor umfangreich gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln zu seine damaligen Geschäften ausgesagt hat. Ausschlaggebend war wohl, dass vor einigen Tagen das Landgericht Frankfurt in einem Cum-Ex-Prozess einen Angeklagten zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat - das bisher härteste Urteil in einem Cum-Ex-Verfahren. Die Cum-Ex-Verfahren dürften sich nun erheblich in die Länge ziehen, da der Großteil der sonstigen Tatverdächtigen ausländische Staatsbürger sind und wohl nicht mehr freiwillig nach Deutschland zurückkehren werden - die Staatsanwaltschaften müssen also internationale Haftbefehle beantragen und darauf "hoffen", dass die Tatverdächtigen festgenommen und ausgeliefert werden. Auslieferungsverfahren können sich unter Umständen aber über Jahre hinziehen. Damit dürften nun die deutschen Staatsangehörigen verstärkt im Fokus stehen.Cum-Ex I: BGH-Verhandlung am 15.06.2021
Am 15.06.2021 wird der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals über eine Revision in einem Cum-Ex-Verfahren verhandeln. Zwar wird nicht mit einer Entscheidung des BGH am gleichen Tage gerechnet, jedoch dürften sich aus dem Verlauf der Hauptverhandlung und eventueller Fragen/Diskussionen schon Hinweis auf die mögliche Entscheidung abzeichnen. Allgemein ist jedoch zu sagen, dass der Bundesgerichtshof in Steuerhinterziehungsverfahren eine recht "strenge" Haltung einnimmt. Interessant ist das Verfahren nicht nur wegen der Frage der Strafbarkeit dieser Geschäfte, sondern auch wegen der Vermögensabschöpfung, die das erstinstanzliche Gericht ausgesprochen hat - und zwar sowohl gegenüber den Verurteilten, als auch gegenüber einer "unbeteiligten" Bank (EUR 176 Mio!). Auch über diese Punkte wird der BGH entscheiden.Steuerhinterziehung und Vermögensabschöpfung beim (Mit)Täter
Im Jahr 2017 wurden die Vorschriften über die Vermögensabschöpfung bei Straftraten (neu: Einziehung von Taterträgen; vorher: Verfall oder Einziehung) neu geregelt. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei einer Anklage auch immer eine Entscheidung über diesen Punkt zu „beantragen“. Seitdem häufen sich die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) über diese Vorschriften --- insbesondere häufen sich die Aufhebungen, da die Gerichte die Vorschriften fehlerhaft angewandt haben. Kernpunkt ist bei Steuerhinterziehungsfällen die Frage, was der Steuerhinterzieher, Mittäter oder Gehilfe durch die Tat „erlangt“ hat. Oftmals fällt es den Gerichten schwer, hier den richtigen Ansatzpunkt zu wählen und der BGH muss daher die Entscheidung korrigieren oder hebt sie komplett auf. Für einen Angeklagten ist es daher wichtig, nicht nur einen Strafverteidiger, sondern auch einen Fachanwalt für Steuerrecht in seine Verteidigung einzubeziehen, um gegen fehlerhafte Einziehungsentscheidungen vorzugehen. In unserer Praxis ist uns bereits in einer Vielzahl von Fälle gelungen, falsche Einziehungsentscheidung zu verhindern.Cum-Ex: Kuscheljustiz war gestern
In dem Komplex um Cum-Ex-Geschäfte legen die deutschen Gericht die Glacehandschuhe wohl nun endgültig ab: *Vor ein paar Tage wurde bekannt, dass das OLG Frankfurt nochmals seine (strittige) Ansicht bekräftigt hat, dass im Cum-Ex-Komplex nicht "nur" ein (besonders schwerer) Fall der Steuerhinterziehung vorliegen, sondern auch ein gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Bei letzterem handelt sich um ein Verbrechen im Sinne des StGB, bei Steuerhinterziehung nur um ein "Vergehen". Dies hat nicht nur Folgen für den Fall einer Verurteilung der jeweiligen Beschuldigten, sondern eröffnet der Staatsanwaltschaft auch neue Ermittlungsmethoden (z.B. Telefonüberwachung). Ferner liefert die Schweiz zwar nicht bei Steuerhinterziehung, wohl aber bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug aus. *Der nächste Paukenschlag erfolgt vor ein paar Tage mit der Verurteilung eines Hamburger Bankangestellten zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe durch das Landgericht Bonn. Auch wenn die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, dürfte nun jedem Beteiligten an Cum-Ex-Geschäften klar sein, dass in diesen Verfahren höchste Vorsicht geboten ist und nur durch Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht eine versierte Beratung und Vertretung in diesen komplexen Fällen möglich ist.Weitere Beiträge...
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