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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
EuGH-Generalanwalt: Doppelbestrafung wegen Steuervergehen im Grundsatz zulässig
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- Erstellt am Mittwoch, 13. Juni 2012 15:28
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Herr Cruz Villalón hält die doppelte Sanktionierung von steuerlichen Vergehen für keinen Verstoß gegen das in der europäischen Menschenrechts-Charata (ERMK) Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Zwar sei die doppelte Bestrafung wegen ein und derselben Tat verboten.
Nach der Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stehe diese Konvention einer verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Doppelbestrafung für ein und denselben Sachverhalt entgegen und schließe daher die Einleitung eines zweiten Verfahrens – sei es verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Art – aus, wenn die erste Sanktion bereits Bestandskraft erlangt habe.
Aber......
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Schweiz billigt Steuerabkommen mit Deutschland
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- Erstellt am Dienstag, 12. Juni 2012 07:28
Der Schweizer Nationalrat hat am 11.06.2012 im zweiten Anlauf das sogenannte Abgeltungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist notwendig, um die Steuerabkommen, welche die Schweiz mit Deutschland, Großbritannien und Österreich geschlossen hat, umzusetzen. Das Gesetz kam mit sehr knapper Mehrheit zustande (88 gegn 85 Stimmen) - dies zeigt, dass auch in der Schweiz heftige Diskussionen über die Ausrichtung des Finanzplatzes Schweiz im Gange sind. Am Freitag, den 15.06.2012, wird sich entscheiden, ob es evtl. zu einem Referendum über das Gesetz kommen wird.
BFH: Gewinn aus Big-Brother-Show steuerpflichtig
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- Erstellt am Mittwoch, 06. Juni 2012 10:49
Der Bundesfinanzhof hat in einem Revisonsverfahren über eine leicht kuriose Frage zu entscheiden gehabt: Ist der Hauptgewinn aus der "Big Brother Show" einkommensteuerpflichtig? Der BFH hat diese Frage bejaht!
Geklagt hatte der Gewinner der Show aus dem Jahre 2004/2005, der ein Preisgeld in Höhe von 1 Mio Euro erhalten hatte. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Steuerbescheid gegen den Gewinner. Das Finanzamt war der Ansicht, dass eine "sonstige Einkunft" im Sinne des § 22 EStG vorlag.
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BGH: Geschäftsführer muss bei Krise der GmbH kompetenten Rat einholen, sonst haftet er persönlich
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- Erstellt am Montag, 04. Juni 2012 10:05
Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Revisionsurteil zu den Pflichten des Geschäftsführers und seiner möglichen persönlichen Haftung Stellung genommen:
In dem Verfahren wurde ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter der GmbH auf Zahlung von ca. EUR 45.000,-- verklagt, weil der GmbH-Geschäftsführer noch Zahlungen der GmbH in dieser Höhe veranlasst hatte, obwohl die GmbH bereits zahlungsunfähig war. Dem Geschäftsführer wurde weiter zu Vorwurf gemacht, dass er es versäumt habe, rechtzeitig fachkundigen Rat zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft insbesondere zur Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft eingeholt zu haben.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils
Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.
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