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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"
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- Erstellt am Donnerstag, 05. Juli 2012 15:02
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil festgestellt, dass die Steuerfahndung eine größzügigen Schätzungspielraum hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Steuerfahndung gegenüber einem Steuerpflichtigen zuerst Mehrsteuern von EUR 800.000 angekündigt/geschätzt, später verringerte die Steuerfahndung sukzessive seine Schätzung bis schlussendlich auf EUR 177.000. Letztere Zahl wurde im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung "angeboten". Nachdem eine tatsächliche Einigung nicht zu Stande kam, wurden Steuerbescheide über Steuernachforderungen über ca. EUR 400.000 erlassen. Später entschied das Finanzgericht, dass Steuernachzahlungen in Höhe von EUR 225.000 fällig sind. Die Schätzungsweise der Steuerfahndung ließ das Finanzgericht (noch) durchgehen.
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EU-Kommission plant umfassenden Angriff gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
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- Erstellt am Donnerstag, 28. Juni 2012 12:07
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanznot in fast alle EU-Staaten hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie einen umfassenden Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen plant. Unter anderem folgende Maßnahmen will die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorschlagen bzw. vorschreiben: Mindeststrafen für Steuervergehen, eine grenzübergreifende Steuer-Identifikationsnummer, eine EU-Charta für Steuerpflichtige und schärfere gemeinsame Maßnahmen gegen Steueroasen.
Grundsätzlich will die EU-Kommission auch die Verbesserung der Steuerverwaltung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten anstoßen und länderspezifisch Unterstützung anbieten. Den Umfang der Schattenwirtschaft (*Schwarzarbeit, Schwarzumsätze* etc.) in der EU schätzt die EU-Kommission auf 2 Billionen EUR pro Jahr.
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Steuerabkommen zwischen Deutschland und Bermuda
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- Erstellt am Donnerstag, 28. Juni 2012 07:09
Die Bundesregierung kommt bei ihrem Vorhaben mit möglichst vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen, die auch Klausel über den Informationsaustausch enthalten, weiter vorran. Am 26.062.2012 hat die Bundesregierung ein Gesetz im Bundestag eingebracht, mit dem die Zustimmung zu dem Informationsaustausch-Abkommen vom 3. Juli 2009 mit Bermuda eingeholt werden soll.
Bermuda gilt sein vielen Jahren als Steueroase und Sitz von sogenannten Briefkastengesellschaften. Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch wird Bermuda die Anforderungen der OECD gerecht.
EuGH: Ausschlussfrist bei Mehrwertsteuererstattung zulässig
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- Erstellt am Montag, 25. Juni 2012 13:00
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.06.2012 entschieden, dass die 6-Monats-Frist für die Stellung des Antrages auf Erstattung der Mehrwertsteuer zulässig ist.
Ausländische Unternehmer können sich im Inland in Rechnung gestellt und gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen vom deutschen Finanzamt erstatten lassen. Gleiches gilt für deutsche Unternehmen, die im EU-Ausland Umsatzsteuer gezahlt haben. Die Erstattung beruht auf einer entsprechenden EU-Richtlinie, die eine Frist für die Stellung des Erstattungsantrages vorsieht, nämlich: spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuerbeträge angefallen sind. Selbstverständlich(!) kommt es immer wieder zur verspäteten Einreichung von Anträgen bzw. zur Einreichung unvollständiger Anträge, die dann erst nach Ablauf der Frist vervollständigt werden.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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