Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
- Details
- Erstellt am Dienstag, 10. Juli 2012 07:50
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2012 seine jahrzehntelange, ständige Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführer aufgegeben - und verschärft. Die Rechtsprechung des BGH zu dieser Strafvorschrift geht zurück bis zu einem Urteil des Reichsgerichts im Jahre 1909.
Nach der bisher geltenden Rechtsprechung setzte Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts (§ 283 StGB) voraus, dass der Geschäftsführer die anstößigen Handlungen (zumindest) auch im Interesse der Gesellschaft vornimmt - und nicht allein im eigenen Interesse (z.B. weil er sich kurz vor der Insolvenz der Gesellschaft noch selber *schnell* bereichern will). Diese Einschränkung fällt nach der neue Rechtsprechung des BGH nunmehr weg - auch der Geschäftsführer, der sich mit seinen Handlungen im Zeitpunkt der Krise der Gesellschaft ausschließlich selbst bereichern will, macht sich des Bankrotts strafbar.
Weiterlesen: BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 05. Juli 2012 15:02
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil festgestellt, dass die Steuerfahndung eine größzügigen Schätzungspielraum hat. In dem vorliegenden Fall hatte die Steuerfahndung gegenüber einem Steuerpflichtigen zuerst Mehrsteuern von EUR 800.000 angekündigt/geschätzt, später verringerte die Steuerfahndung sukzessive seine Schätzung bis schlussendlich auf EUR 177.000. Letztere Zahl wurde im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung "angeboten". Nachdem eine tatsächliche Einigung nicht zu Stande kam, wurden Steuerbescheide über Steuernachforderungen über ca. EUR 400.000 erlassen. Später entschied das Finanzgericht, dass Steuernachzahlungen in Höhe von EUR 225.000 fällig sind. Die Schätzungsweise der Steuerfahndung ließ das Finanzgericht (noch) durchgehen.
Weiterlesen: Urteil:Steuerfahndung darf mit Steuernachzahlung über EUR 800.000 "drohen"
EU-Kommission plant umfassenden Angriff gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 28. Juni 2012 12:07
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanznot in fast alle EU-Staaten hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie einen umfassenden Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen plant. Unter anderem folgende Maßnahmen will die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten vorschlagen bzw. vorschreiben: Mindeststrafen für Steuervergehen, eine grenzübergreifende Steuer-Identifikationsnummer, eine EU-Charta für Steuerpflichtige und schärfere gemeinsame Maßnahmen gegen Steueroasen.
Grundsätzlich will die EU-Kommission auch die Verbesserung der Steuerverwaltung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten anstoßen und länderspezifisch Unterstützung anbieten. Den Umfang der Schattenwirtschaft (*Schwarzarbeit, Schwarzumsätze* etc.) in der EU schätzt die EU-Kommission auf 2 Billionen EUR pro Jahr.
Weiterlesen: EU-Kommission plant umfassenden Angriff gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
Steuerabkommen zwischen Deutschland und Bermuda
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 28. Juni 2012 07:09
Die Bundesregierung kommt bei ihrem Vorhaben mit möglichst vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen, die auch Klausel über den Informationsaustausch enthalten, weiter vorran. Am 26.062.2012 hat die Bundesregierung ein Gesetz im Bundestag eingebracht, mit dem die Zustimmung zu dem Informationsaustausch-Abkommen vom 3. Juli 2009 mit Bermuda eingeholt werden soll.
Bermuda gilt sein vielen Jahren als Steueroase und Sitz von sogenannten Briefkastengesellschaften. Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch wird Bermuda die Anforderungen der OECD gerecht.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
News der Arge Steuerrecht
Warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w010756e/korts_de/modules/mod_feed/helper.php on line 37
-
DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
-
Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
-
Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
-
Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
-
Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils
Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.
Die neuesten Beiträge
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft
- BFH: Persönliche Haftung des Steuerberaters für Steuerhinterziehung des Mandanten
- Informationen über Bankkonten im In- und Ausland
- Mallorca: Erbschaft- und Grunderwerbsteuer größtenteils abgeschafft
- EuGH: Kein Vorsteuerabzug beim 2. Erwerber bei Betrugskenntnis
- Das Mindeststeuergesetz