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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Finanzamt haftet nicht für Kursverluste eines gepfändeten Wertpapierdepots - auch wenn die Pfändung unrechtmäßig war
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- Erstellt am Montag, 15. Oktober 2012 12:56
Mit einem aktuellen Urteil hat Bundesgerichtshof den Finanzämtern eine ausserordentliche Erleichterung ihrer Zwangsvollstreckungstätigkeiten gewährt:
Finanzämter haften nicht für die Kursverluste, welche ein Wertpapierdepot erleidet, das vom Finanzamt zum Zwecke der Steuereintreibung arrestiert/gepfändet worden ist - auch wenn sich später herausstellt, dass die Steuerforderungen unberechtigt gewesen sind!
In dem entschiedenen Fall klagte ein Steuerpflichtiger auf Zahlung von ca. EUR 800.000 Schadensersatz. Ein bayerisches Finanzamt hatte geglaubt eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufzudecken zu haben, hatte u.a. das Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen arrestiert und entsprechende Steuer(nachforderungs)bescheide erlassen. Aufgrund der Pfändung konnte der Steuerpflichtige das Wertpapierdepot nicht mehr "aktiv" verwalten lassen. Aus seiner Sicht trat dadurch ein Schaden in der vorgenannten Höhe ein.
5 Jahre nach der Pfändung entschied der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt die steuerliche Lage falsch beurteilt habe und hob die Steuerbescheide fast vollständig auf.
BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich Vermögensverhältnisse
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- Erstellt am Freitag, 12. Oktober 2012 12:58
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur durch Abgabe falscher/unvollständiger etc. Steuererklärungen (Festsetzungsverfahren) möglich ist, sondern durch die falsche Darstellung der Vermögensverhältnisse im Beitreibungsverfahren! Mit dem Begriff Beitreibungsverfahren wird das "Zwangsvollstreckungsverfahren" des Finanzamtes zur Beitreibung noch offener Steuerschulden bezeichnet.
Der BGH argumentiert, dass steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 AO auch Umstände sein können, die für die Entscheidung des Finanzamts, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, von Bedeutung sind. Wer sich also gegenüber dem Finanzamt bewußt wahrheitswidrig als vermögenslos darstellt, der macht gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen.
Weiterlesen: BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich...
BFH hält neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und legt es dem Bundesverfassungsgericht vor!
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- Erstellt am Mittwoch, 10. Oktober 2012 08:20
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das im Jahr 2009 neu gefasste Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für verfassungswidrig und hat daher am 27.09.2012 das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Der BFH hält zwar nicht alle Teile des neue ErbStG für verfassungswidrig, jedoch hat er erheblichen Bedenken gegen zwei Kernvorschriften des neuen Gesetzes: § 13a und § 13b ErbStG. Diese beiden Vorschriften legen fest, das bestimmte ("betriebliche") Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer verschont bleiben ("Verschonungsregelung"). Nach Ansicht des BFH sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Voraussetzungen jedoch nicht präzise genug gefasst worden. Mit halbwegs einfachen Gestaltungsmodellen kann daher erreicht werden, dass große Teilen des übertragenen Vermögens von der Steuer verschont werden. Nach Ansicht des BFH ist die Verschonung nicht die Ausnahme, sondern die Regel (geworden).
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmung
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- Erstellt am Freitag, 05. Oktober 2012 09:41
Die EU-Kommission hat vor dem EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer diskriminierenden Bestimmung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbSchStG) erhoben.
Nach § 16 ErbSchStG wird im Inland Ansässigen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer je nach Verwandtschaftsgrad ein Freibetrag von bis zu 500 000 EUR gewährt, wogegen der Freibetrag nur 2000 EUR beträgt, wenn weder der Erblasser noch der Erbe ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Eine solche Bestimmung könnte im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Kommission ist diese Bestimmung diskriminierend und stellt eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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