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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Umsatzsteuer: Unternehmer behält Vorsteuerabzug auch wenn der Rechnungsaussteller Unregelmäßigkeiten begangen hat
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- Erstellt am Freitag, 22. Juni 2012 13:58
Für jeden Unternehmer ist die Möglichkeit der Erstattung der Vorsteuer aus Rechnungen die ihm gestellt werden, integraler Bestandteil seiner Geschäftstätigkeit. Kommt es beim Vorsteuerabzug zu Problemen, so kann dies die Existenz seines Betriebes bedrohen. Relativ "hifllos" ist der Unternehmer, wenn die Probleme beim Vorsteuerabzug durch Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers verursacht worden sind, den naturgemäß sind die dann die Einflussmöglichkeiten (=Heilungsmöglichkeiten) des Unternehmers beschränkt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun (erneut) entschieden, dass Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Rechnungsausstellers im Grundsatz nicht dazu führen, dass der die Rechnung empfangende Unternehmer seine Vorsteuerabzugsberechtigung aus dieser Rechnung verliert!
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BGH verschärft erneut Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung
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- Erstellt am Donnerstag, 21. Juni 2012 07:49
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH), der für sämtliche Revisionen (der "schweren" Kriminalität) aus dem Bereich der Steuerhinterziehung zuständig ist, hat erneut seine Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft. Der BGH bezeichnet sein Urteil selbst als "Fortführung" (im Sinne einer Fortentwicklung) seiner bisherigen Rechtsprechung.
Nach einem heute veröffentlichten Urtei des BGH ist bei einer Steuerhinterziehung immer auch der insgesamt dadurch entstandene Hinterziehungsschaden in den Blick zu nehmen. Dies soll insbesondere gelten, wenn eine von mehreren Hinterziehungstaten als "besonders schwere Steuerhinterziehung" (EUR-50.000-Schwelle) gilt. In solch einem Fall soll bei der Bildung der Gesamtstrafe der gesamte durch den Täter verursachte Steuerschaden (zu Ungunsten des Täters) berücksichtigt werden - auch wenn die anderen Steuerhinterziehungstaten die EUR-50.000-Schwelle nicht überschreiten!
Durch die Zusammenrechnung der Einzeltaten werden Gesamtschadenssummen erreicht, die sehr schnell in Strafbereiche über 2 Jahre Freiheitsstrafe führen können.
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Sanierungsgewinne im Grundsatz steuerpflichtig
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- Erstellt am Mittwoch, 20. Juni 2012 14:43
Für einen Sanierungsgewinn können nach Abschaffung der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 66 EStG a.F. auf der Grundlage des v.g. BMF-Schreibens vom 27.3.2003 Steuerstundung und Steuererlass (nur) aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragt werden.
Nachdem zahlreiche (Muster)Verfahren, die gegen diese neue Regelung eingeleitet wurden, kürzlich ergebnislos beendet wurden oder zu Gunsten der Finanzverwaltung entschieden worden sind, hat diese nunmehr bekräftigt, dass es bei der Neuregelung bleibt und weiterhin die BMF-Schreiben vom 27.03.2003 und 22.12.2009 volle Gültigkeit haben.
Steuerabkommen: Referendum in der Schweiz
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- Erstellt am Montag, 18. Juni 2012 16:19
Am Sonntag, den 17.06.2012, ist in der Schweiz eine "Gesetzesinitiative" mit ihrem Ansinnen gescheitert, dass sämtliche Staatsverträge, die "wichtige Bereiche" betreffen, zwingend einer Volksabstimmung unterwerfen werden müssen. Die Initiatoren hatten dabei insbesondere die Verträge der Schweiz mit der EU, aber auch das Steuerabkommen mit Deutschland im Blick.
Nicht vom Tisch ist jedoch der Plan der Initiative, ein "fakultatives" Referendum über das Steuerabkommen mit Deutschland herbeizuführen. Ein solches Referendum ist nach derzeitigem Schweizer Recht abzuhalten, wenn 50.000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone es verlangen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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