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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
NRW: Ankauf von Daten-CDs trotz Unterzeichnung des Steuerabekommens mit der Schweiz zulässig
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- Erstellt am Dienstag, 17. Juli 2012 15:08
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat betont, dass nach seiner Ansicht der Ankauf von sogenannten Daten-CDs sowohl derzeit als auch nach Zustimmung des Bundestages zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz zulässig ist. Die Schweiz hatte gerügt, dass NRW vor kurzer Zeit wieder eine CD mit Bankdaten deutscher Kunden angekauft hatte und auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen hingewiesen.
Das Finanzministerium NRW wies dies zurück und teilte mit, dass auch nach der Ratifizierung des Steuerabkommens der Ankauf von Daten-CDs zulässig sei, das das Abkommen Deutschland nur untersage sich "aktiv" um den Ankauf von solchen Daten-CDs zu bemühen. Würden jedoch Daten-CDs den Finanzämter angeboten und die Finanzämter würden die CDs ankaufen, so sei dies kein "aktives Bemühen" im Sinne des Steuerabkommens und daher weiterhin zulässig.
Steuerfahndung forscht nach Bermuda-Policen+++Credit Suisse rät Kunden zur anwaltlichen Beratung
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- Erstellt am Mittwoch, 11. Juli 2012 14:06
Die Steuerfahndung ist auf der Suche nach bis zu 7.000 Kunden der Credit Suisse, die sich sogenannter Versicherungsmänteln ("insurance wrapper") bedient haben, um Steuer zu sparen. Die Steuerfahndung laut Zeitungsberichten durch ein Versehen eines Bankmitarbeiters an eine Vielzahl von Daten solcher Credit Suisse Kunden gelangt. Ein Bankmitarbeiter habe aufgrund einer falsch verstandenen Frage des Finanzamtes der Steuerfahndung einen umfassenden Datensatz über deutschen Kunden mit "Bermuda-Versicherungen" geschickt.
Die Steuerfahndung hat den Datensatz über Monate ausgewertet und damit begonnen, die deutschen Kunden anzuschreiben. Verklausuliert enthält das Schreiben die Mitteilung der Steuerfahndung, dass bisher noch kein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden ist und dieser nunmerh die Möglichkeit erhält, innerhalb von 4 Wochen selber die erforderlichen Daten mitzuteilen - bevor die Steuerfahndung selber (im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens) tätig wird.
Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher sofort mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung setzen, um ihre steuerliche Situation prüfen zu lassen und evtl. Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Nach Zeitungsberichten empfiehlt nunmehr auch die Credit Suisse ihren Kunden sich anwaltliche Hilfe zu suchen.
Razzia bei Credit-Suisse-Kunden+++Bank rät Kunden, externe Steuerexperten beizuziehen und Steuersituation prüfen zu lassen
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- Erstellt am Mittwoch, 11. Juli 2012 08:01
Die Steuerfahndung hat gestern im gesamten Bundesgebiet Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse vorgenommen. Die Steuerfahndung vermutet, dass deutsche Steuerpflichtige unter Verwendung von von der Credit Suisse angebotenenen Versicherungsmodellen Milliardenbeträge am Fiskus vorbei geschleust haben. Gegenüber der Zeitung *Handelsblatt* soll der Bankspreche Marc Dorsch erklärt haben, dass die Bank deutschen Kunden zur Beiziehung von Steuerexperten geraten habe, welche insbesondere prüfen sollten, ob (noch) eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine Durchsuchung stattgefunden hat. Ist bereits eine Durchsuchung erfolgt, so müssen andere Wege beschritten werden - gerne beraten wir Sie, um diese Wege bestmöglich für Sie zu gestalten.
BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
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- Erstellt am Dienstag, 10. Juli 2012 07:50
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15.05.2012 seine jahrzehntelange, ständige Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführer aufgegeben - und verschärft. Die Rechtsprechung des BGH zu dieser Strafvorschrift geht zurück bis zu einem Urteil des Reichsgerichts im Jahre 1909.
Nach der bisher geltenden Rechtsprechung setzte Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts (§ 283 StGB) voraus, dass der Geschäftsführer die anstößigen Handlungen (zumindest) auch im Interesse der Gesellschaft vornimmt - und nicht allein im eigenen Interesse (z.B. weil er sich kurz vor der Insolvenz der Gesellschaft noch selber *schnell* bereichern will). Diese Einschränkung fällt nach der neue Rechtsprechung des BGH nunmehr weg - auch der Geschäftsführer, der sich mit seinen Handlungen im Zeitpunkt der Krise der Gesellschaft ausschließlich selbst bereichern will, macht sich des Bankrotts strafbar.
Weiterlesen: BGH verschärft Rechtsprechung zur Bankrott-Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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