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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafe wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
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- Erstellt am Dienstag, 22. Mai 2012 16:12
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe wegen Schmuggels (und Beihilfe zur Steuerhinterziehung) in Millionenhöhe aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurück verwiesen (siehe auch unsere Mitteilung vom 18.05.2012).
Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesgerichtshof (erneut) darauf hingewiesen, dass auch beim Schmuggel die Rechtsprechung der BGH zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu beachten ist. Das heisst, dass bei derartigen Schadenshöhen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich ist und eher die Ausnahme darstellt.
Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
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- Erstellt am Freitag, 18. Mai 2012 14:36
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Pressemitteilung vom 16.05.2012 darauf hingewiesen, dass er am 22.05.2012 über eine Revision entscheiden wird, bei welcher (wieder einmal) die Frage der Strafzumessung bei Steuerstraftaten eine Rolle spielen wird.
Da es sich bei dem Verfahren weder um einen prominenten Angeklagten, noch um einen besonders spektakulären Fall der Steuerhinterziehung handelt, ist es bemerkenswert, dass der BGH ausdrücklich mit einer Pressemittlung auf dieses Revisionsverfahren hinweist. Die Pressemitteilung kann daher nur so verstanden werden, dass der BGH beabsichtigt, sich im Rahmen dieses Verfahrens erneut grundsätzlich zur Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung zu äußern. Im Zusammenhang mit denen in der Pressemitteilung mitgeteilten Fakten des Falls kann geschlussfolgert werden, dass der BGH wohl insbesondere an der "geringen" Höhe der von den unteren Gerichten verhängten Strafen Anstoß nimmt - diese bewegen sich trotz hoher Hinterziehungsbeträge oft im Bereich von "zwei Jahren auf Bewährung".
Weiterlesen: Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuer bei Ebay-Verkäufen durch Privatpersonen
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- Erstellt am Mittwoch, 16. Mai 2012 11:18
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem heute veröffentlichten Grundsatzurteil festgelegt, wann Privatverkäufer bei "ebay" als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass bei den Verkäufen zwingend Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist - es sei denn, es greifen Ausnahmebestimmungen des Umsatzsteuergesetzes (insbes. Kleinunternehmerregelung).
Privatpersonen, die im größeren Umfang, d.h. wiederholt und über einen längeren Zeitraum, Verkaufsgeschäfte bei "ebay" tätigen, sollten sich daher von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen, um steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Gefahren aus dem Weg zu gehen.
Der Rechtsstreit geht zurück auf eine Prüfung durch die Steuerfahndung. Es kann daher erwartet werden, dass in Zukunft die Steuerfahndung im Hinblick auf dieses Urteil von "ebay" und ähnlichen Handelsplattformen die Herausgabe entsprechender Daten verlangen wird, um festzustellen, ob/welche Personen in einem "umsatzsteuerpflichtigen Umfang" Verkäufe tätigen.
Weiterlesen: Bundesfinanzhof entscheidet über Umsatzsteuer bei Ebay-Verkäufen durch Privatpersonen
Beleg- und Buchnachweis bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung
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- Erstellt am Mittwoch, 16. Mai 2012 08:52
In den letzten Jahren hat sich die Frage nach den Voraussetzungen zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß § 6a UStG zu einem Dauerbrenner entwickelt. Insbesondere seit deutsche Autohändler im Nachhinein vermehrt feststellen mussten, dass ihre Verkäufe/Lieferungen an Abnehmer in Italien oder Griechenland Bestandteil von sogenannten Umsatzsteuerkarussell waren bzw. die Abnehmer ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkamen. Während in Italien und Griechenland diese Vorgäng trotz angeblicher Milliardenschäden nicht oder nur sporadisch verfolgt wurden, sahen sich die deutschen Autohändler Ermittlungen der Steuerfahndung ausgesetzt bzw. verlangten die hiesigen Finanzämter von den Autohändlern nachträglich die angeblich noch fehlende Umsatzsteuer aus den Verkäufen.
Problematisch an diesen Fällen war, dass lange Jahre keine gesicherte Rechtsprechung zu § 6a UStG vorlag. Besonders strittig war dabei die Frage, welche Belege- und Buchnachweise der Autohändler dem Finanzamt vorlegen muss, damit ihm die Steuerfreiheit gewährt werden kann. Nunmehr vergeht allerdings fast kein Monat, in welchem der Bundesfinanzhof nicht eine Entscheidung zu diesem Themenkreis veröffentlicht, so dass in diesem Bereich zunehmend mehr Rechtssicherheit einkehrt.
Die heute veröffentlichte Entscheidung des BFH datiert vom 15.2.2012, XI R 42/10. Der BFH legt dort dar....
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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