Bundesrechnungshof: Umsatzsteuersystem kompliziert und betrugsanfällig
Der Bundesrechnungshof hat in einem am 16.01.2013 veröffentlichten Sonderbericht enorme Missstände bei der Umsatzsteuer kritisiert. Das deutsche Umsatzsteuersystem sei unübersichtlich, kompliziert, betrugsanfällig und verstoße in einigen Teilen gegen das EU-Recht. Insbesondere die Kompliziertheit der Umsatzsteuer in Verbindung mit mangelhaften bzw. ungenügenden EDV-Systemen der Finanzverwaltung führe dazu, dass dem Fiskus jährlich mehrere hundert Millionen an Umsatzsteuer entgehen und Umsatzsteuerbetrug zu spät erkannt werde.
Besonders hebt der Bericht hervor, dass einige der jetzt monierten Schwächen des Umsatzsteuersystems vom Rechnungshof bereits vor über 5 Jahren kritisiert worden waren und damals entsprechende Verbesserungsvorschläge vom Rechnungshof gemacht worden waren - die bisher nicht umgesetzt worden sind bzw. deren Umsetzung sich seit mehreren Jahren hinzieht.
Bankgeheimnis, Informationsaustausch, Steueroasen: OECD veröffentlich 2013 erste Ratings
Im Jahr 2009 sorgte die OECD (Organistion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit der Veröffentlichung einer "schwarzen" und einer "grauen" Liste von Steueroasen für einen Paukenschlag. Den auf dieser Liste geführten Ländern/Staaten drohten erhebliche Nachteile im internationalen Wirtschafts- und Finanzverkehr.
In der Folgezeit startete die OECD eine noch tiefergehende Untersuchung, um festzustellen, ob diese Länder die nunmehr international üblichen Anforderungen an Transparenz und internationalem Informationsaustausch erfüllen. Die Untersuchung erstreckt sich mittlerweile auf über 70 Länder/Staaten.
In der ersten Phase der Untersuchung wurde festgestellt, ob innerhalb der Länder/Staaten die erfoderlichen Gesetze bestehen bzw. internationale Abkommen vereinbart sind, welche die Gewähr für Transparenz und Informationsaustausch gewähren. Hierbei wurden bei sehr vielen Staaten diverse Defizite festgestellt, welche die Staaten jedoch bemüht waren zu beheben (z.B. durch Verabschiedung neuer Gesetze oder Abschluss/Änderung bestehende internationaler Abkommen).
In einer zweiten Prüfungsphase, die noch läuft, aber in 2013 bereits zur Veröffentlichung erster Ergebnisse führen soll, untersucht(e) die OECD, ob die Gesetz und Abkommen in Praxis entsprechend umgesetzt werden. Als Ergebnis dieser Prüfung wird die OECD für jedes Land eine Gesamtrating und verschiedene Einzelratings vergeben. Die Ratings dürften eine erhebliche Beachtung finden und erneut einen erheblichen Druck auf die Staaten mit schlechten Ratings ausüben.
In Phase zwei werden allerdings nur diejenige Länder/Staaten geprüft, welche die Anforderungen aus Phase eins erfüllt haben. So hat z.B. Deutschland die Anforderungen der Phase eins erfüllt, wohingegen bei der Schweiz festgestellt wurde, dass zwei Anforderungen aus Phase eins noch nicht erfüllt sind und in drei weiteren Bereichen noch verbessert werden müssen.
Steuerhinterziehung: USA "erzwingen" Schließung von Schweizer Traditionsbank/SPD fordert Entzug von Banklizenz
Die USA haben das Ende einer der ältesten und renommiertesten Schweizer Privatbank erzwungen. Verantwortliche der Schweizer Bank Wegelin & Co. bekannten sich in einem Verfahren in den USA dazu, über Jahre amerikanischen Steuerpflichtigen aktiv bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. In dem Verfahren vertraten die Verantwortlichen der Bank auch die Ansicht, dass ihr Geschäftsgebaren in der Schweizer Bankenwelt zum damaligen Zeitpunkt üblich gewesen sei.
Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage kann nicht überprüft werden bzw. wird von anderen Schweizer Banken bestritten, jedoch dürfte die US-amerikanische Steuerverwaltung ersteinmal diese Bemerkungen aufgreifen, um andere Schweizer Banken (weiterhin) unter Druck zu setzen.
Unterdessen wurden in der SPD Stimmen laut, die einen Entzug der Banklizenz für Institute fordern, welche Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.
Schweiz: Frankreich kippt Pauschalbesteuerung
Wie Presseverlautbarungen zu entnehmen ist, hat Frankreich die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für französische Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz per 01.01.2013 abgeschafft.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz eine Pauschalbesteuerung vereinbaren. In diesem Fall besteuert die Schweiz nicht die tatsächlichen Einkünfte des Ausländers, sondern es wird anhand bestimmter Eckpunkte (z.B. unterstellter Mietaufwand etc.) ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt - dieses liegt in der Regel weit unter den tatsächlichen Einkünften des Steuerpflichtigen. Diese Regelung stellt einen erheblichen Anreiz für sehr vermögende Personen dar, ihren (steuerlichen) Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen und eine Pauschalbesteuerung zu vereinbaren.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz sieht zwar ausdrücklich vor, dass solche Pauschalbesteuerungen nicht vor einer ("zweiten") Besteuerung durch Frankreich schützen, trotzdem hatte Frankreich über Jahrzehnte die Pauschalbesteuerung geduldet und die Steuerpflichtigen nicht weiter behelligt.
GmbH-Geschäftsführer haftet bei unterlassener Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet (straf- und zivilrechtlich) persönlich nicht nur, wenn er eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung abgibt, sondern auch dann, wenn er eine falsche Umsatszteuervoranmeldung nicht rechtzeitig korrigiert.
Das Finanzgericht München hat einen GmbH-Geschäftsführer zur persönlichen Haftung für DM 280.000 verurteilt, weil dieser sich zwei Jahre Zeit gelassen hatte eine falsche Umsatsteuervoranmeldung zu korrigieren: Die GmbH hatte im Jahr 2000 Vorsteuer in Höhe von DM 280.000 aus Rechnungen für Lizenzen gezogen. Die Rechnung selbst hatte die GmbH jedoch nie beglichen, weil die Geschäftsbeziehung zu dem Rechnungssteller kurz danach wegen "Täuschung" gekündigt wurde. Denn der Rechnungssteller war entgegen seiner Angaben nicht Inhaber der Lizenzen.
Die GmbH hätte spätestens nach der Kündigung der Geschäftsbeziehung die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren müssen. Der GmbH-Geschäftsführer hat diese jedoch unterlassen, weil ihm bewusst war, dass die GmbH in diesem Fall die DM 280.000,-- umgehend an das Finanzamt hätte zurückzahlen müssen. Erst 2003 nahm er die Korrektur vor - die GmbH konnten die Umsatzsteuer jedoch nicht mehr zurückzahlen, da sie in die Insolvenz ging. Das Finanzamt nahm daher den GmbH-Geschäftsführer in Haftung für den noch ausstehenden Betrag.
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