Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung
Seit mehr als 10 Jahren bietet das deutsche Insolvenzrecht überschuldeten natürlichen Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines besonderen Verfahrens von ihren Schulden zu befreien (Restschuldbefreiung). Während die Restschuldbefreiung im Grundsatz aktzeptiert ist, wird über die Frage, ob/welche Schulden ausnahmsweise nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden sollten, immer wieder gestritten. Ein Streitpunkt sind dabei insbesondere Steuerschulden, die aus Steuerhinterziehungstaten herrühren.
Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland verfassungsgemäß?
Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für verfassungsgemäß hält - anderenfalls hätte sie das Abkommen nicht unterzeichnet.
Die Fragesteller hatten sich auf einen Aufsatz des sehr renommierten Steuerstrafrechtlers Prof. Dr. Joecks aus dem Dezember 2011 bezogen. Prof. Dr. Joecks ist seit vielen Jahren Herausgeber und Autor eines Standardwerks zum Steuerstrafrecht. In seinem Aufsatz vom Dezember 2011 unterzog er das Abkommen mit der Schweiz einer ersten Bewertung und kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Abkommen (ganz/teilweise) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Bundesverfassungsgericht prüft Treaty-override-Vorschrift
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 09.05.2012 mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 10.01.2012 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt hat, ob § 50d Abs. 8 EStG mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BVerfG wegweisenden Charakter für die gesamte Gruppe dieser Missbrauchsvorschriften haben wird.
Bei der Vorschrift handelt es sich um eine sogenannte steuerliche Missbrauchsvorschrift. Diese soll verhindern, dass es aufgrund von Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu Fallgestaltungen kommt, bei welchen die Einkünfte weder vom einen, noch vom anderen Staat besteuert werden ("Keinmalbesteuerung"). In diesen Fällen soll das Besteuerungsrecht an Deutschland "zurückfallen". Diese nationale Regelung steht aber (oftmals) im Widerspruch zu den Regelungen des DBA, man spricht daher von einem "treaty override".
Vortrag: Deutsches Steuerrecht vs. Steuerflucht
Herr RA Sebastian Korts hat auf dem vom Deutschen Anwaltverein organisierten Seminar "Steueranwalt International - 2012" einen Vortrag zu sogenannten Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht gehalten. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht und deren Anwendungsbereiche.
→ Die Folien zu diesem Vortrag sind hier als PDF abrufbar.
Der deutsche Gesetzgeber versucht seit Jahrzehnten (aus seiner Sicht schädliche) Steuerumgehungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat er einer Reihe von (sich immer wieder ändernden) Vorschriften geschaffen, die solchen Steuergestaltungen "eine Riegel vorschieben" sollen. Insbesondere da ein Teil dieser (geänderten) Vorschriften (regelmäßig) über ihr Ziel hinausschießen, wird deren Rechtmäßigkeit vehement angegriffen.
Vollstreckung spanischer Steuerforderungen in Deutschland möglich
Die europäischen Finanzbehörden bedienen sich zunehmend der Vollstreckungsmöglichkeiten, die durch internationale Abkommen bzw. Rechtsakte der EU geschaffen worden sind: In Deutschland werden im Rahmen dieser Abkommen die ausländischen Steuerforderungen von den deutschen Finanzämtern vollstreckt. Besonders die spanischen Steuerbehörden haben diese Möglichkeit der Vollstreckung in Deutschland für sich entdeckt - was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass deutsche Steuerpflichtige zu einem sehr erheblichen Teil in spanische Immobilien investiert sind/waren und die spanische Finanzverwaltung begonnen hat, die jahrelangen Missstände in diesem Bereich aufzuarbeiten.
Die gegen die Vollstreckungen vor den deutschen Finanzgerichten erhobenen Klagen sind nur zu einem geringen Teil erfolgreich, zum Teil auch deshalb, weil die Bearbeitung dieser Materie besonderes Fachwissen erfordert, über welches nicht jeder Berater verfügt.
In zwei aktuellen Fällen hat das Finanzgericht (FG) Hamburg über Vollstreckungsersuchen spanischer Finanzämter gegen einen deutschen Geschäftsführer einer spanischen, in Palma de Mallorca ansässigen, GmbH entschieden:
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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