Bundesregierung: Ankauf von "Daten-CDs" trotz Steuerabkommens mit der Schweiz zulässig
Noch vor Inkraftreten des Steuerabkommens zwischen Schweiz und Deutschland zeigen sich erste Unterschiede in der Interpretation des Wortlauts des Abkommens. Während die Schweizer Regierung die Position vertritt, dass mit Abschluss des Abkommens ein Ankauf sogenannter "Daten-CDs" (CDs mit -gestohlenen- Bankdaten deutscher Kunden) nicht mehr zulässig ist, sieht das deutsche Bundesfinanzministerium diesen Punkt anders: Den deutschen Finanzämter sei nur verboten, sich "aktiv" um den Kauf solcher Daten-CDs "zu bemühen" - ein grundsätzliches Verbot des Ankaufs sieht das Abkommen also aus Sicht der Bundesregierung nicht vor.
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Steuerabkommen Deutschland - Schweiz: Auch in Deutschland offiziell gemeldete Konten sind betroffen!
Zum 1. Januar 2013 soll voraussichtlich das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft treten. Das Abkommen soll deutschen Steuerpflichtigen mit nicht erklärten Konten in der Schweiz die Rückkehr in die steuerliche Legalität ermöglichen (Hier ein aktueller Vortrag aus unserer Kanzlei zu diesem Abkommen.).
Für diese Rückkehr offeriert das Abkommen zwei Wege:
~die freiwillige Offenlegung der Konten mit Nachversteuerung nach den konkreten steuerlichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen oder
~die anonyme Regularisierung mit einer einmaligen pauschalen Steuerzahlung in Höhe von 21-41% des Vermögensbestandes.
Für die Durchführung der vom jeweiligen Steuerpflichtigen gewählten Alternative sorgt......
Luxemburg-Deutschland: Neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet
Luxemburg und Deutschland haben am 23.04.2012 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es soll das alte DBA aus dem Jahr 1958(!) ablösen.
Das neue DBA orientiert sich an dem Musterabkommen der OECD und folgt den neueren Grundzügen der deutschen DBA-Politik. Das Abkommen enthält daher auch Vorschriften über den Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der beiden Länder.
Erbschaftsteuergesetz bleibt unverändert - vorerst!
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten die Reform des Erbschaftsteuerrechts im Jahre 2009 verteidigt. Die Kleine Anfrage bezog sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer". In seinem Gutachten äußerte sich der Beirat sehr kritisch zu der Reform der Erbschaftsteuer.
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Schweiz-Deutschland: Steuerabkommen ergänzt und unterzeichnet
Bevollmächtigte der Schweiz und Deutschland haben am 05.04.2012 das umstrittene Steuerabkommen unterzeichnet. Bevor dieses jedoch in Kraft treten kann muss es in beiden Ländern von den jeweiligen Parlamenten (in Deutschland zusätzlich vom Bundesrat) gebilligt werden - ob diese "Hürde" überwunden wird ist jedoch fraglich.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens haben beiden Seite noch einige Änderungen an dem bisherigen Abkommenstext vorgenommen:
A. Der "Spitzensteuersatz" wurde von 34% auf 41% angehoben - gleichzeitig wurde jedoch auch die Formel zur Berechnung der Steuer verändert, so dass nur in den wenigsten Fällen der Spitzensteuersatz von 41% zur Anwendung kommen wird.
B. Erbschaften werden künftig mit pauschal 50% besteuert - jedoch nur Erbschaften die nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 auftreten. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Vererbung von Konten/Depots nun nachträglich versteuert werden müsste (vgl. BMF-Pressemitteilung vom 05.04.2012).
C. Bis zum 01.01.2013 können Vermögenswerte ohne Meldung und ohne "Steuereinbehalt" aus der Schweiz abgezogen und in andere Länder transferiert werden.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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