Cum-Ex, Steuerhinterziehung, Reisepass
In den bekannten Cum-Ex-Verfahren greifen die Behörden zu allen möglichen Instrumenten, um die vermeintlichen Täter zur Rückkehr nach Deutschland zu "bewegen". Weithin unbekannt ist eine unangenehme Nebenfolge von hohen Steuerschulden oder laufenden Steuerstrafverfahren: der Entzug des Reisepasses. Nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 4 iVm § 8 des Passgesetzes kann ein Reisepass entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass sich der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Pflichten oder einem Strafverfahren entziehen will. Ob solche eine Strafentziehungswille vorliegt darf das Gericht anhand objektiver Umstände beurteilen, allein die Behauptung des Betroffenen, dass er sich tatsächlich nicht entziehen will, reicht somit nicht aus.Geldwäsche: Strafverfahren und Vermögensarreste
Die Strafvorschriften über die Geldwäsche wurde im Februar 2021 grundlegend überarbeitet. Damit einher ging eine Änderung der Bestimmungen über die Einziehung von Vermögen. Für Taten vor dem Februar 2021 gilt noch die alte Gesetzesfassung des Strafgesetzbuches. Dies gilt allerdings nicht für die neuen Vorschriften über die Einziehung von Vermögen, diese gelten auch für Vermögen aus "alten" Geldwäschefällen. Nach nunmehr ca. fast 10 Monaten häufen sich in der Praxis die ersten Ermittlungsverfahren (und Festnahmen) auf Basis der neuen Vorschrift. Insbesondere der sogenannte "all crime Ansatz" zeigt hier erste "Früchte" im negativen Sinne. Die Ausweitung des Tatbestandes hat dazu geführt, dass eine Großzahl von normalen Transaktionen nunmehr (auch) als Geldwäsche oder Beihilfe zur Geldwäsche gewertet werden können. Hiervon sind nicht nur die klassischen Bargeschäfte (KfZ-Kauf etc.) betroffen, sondern auch "normale" Transaktionen über Banken. Schwerer wiegt nach unserer Erfahrung jedoch die Möglichkeit der Ermittlungsbehörden, das erlangte Vermögen zu beschlagnahmen. In unserer Anwaltspraxis zeigt sich jedoch auch, dass diese Maßnahmen bei näherer anwaltlicher Prüfung nicht haltbar sind und sich ein Vorgehen dagegen lohnen kann. Sollten Sie von solchen Maßnahmen aufgrund von Geldwäschevorwürfen betroffen sein, so beraten wir Sie gerne über die möglichen Gegenmaßnahmen.AMAZON, FBA, Umsatzsteuer und Steuerhinterziehung
Mitte 2020 und Anfang 2021 haben sich die Vorschriften im umsatzsteuerlichen Bereich ganz erheblich geändert. Hiervon sind in großem Umfang Verkäufer/Händler betroffen, die über Handelsplattformen wie zum Beispiel AMAZON ihre Geschäfte abwickeln, insbesondere solche die an dem FBA-Programm (Fulfilment by Amazon) teilnehmen. Eine ganz einschneidende Veränderung hat sich Mitte 2020 durch die sogenannten „Quick Fixes 2020“ ergeben: Die Vorschriften wurde in der gesamten EU dahingehend geändert, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die (korrekte) USt-ID des Kunden eine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit darstellt. Ferner ist zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass jeder diese Umsätze in der sogenannten Zusammenfassenden Meldungen (ZM) angegeben wird. Sollte eines dieser Merkmale nicht erfüllt sein und trotzdem in der Umsatzsteuervoranmeldung diese Umsätze als steuerfrei behandelt werden, so kann dies als Ordnungswidrigkeit oder auch Steuerhinterziehung angesehen werden. Vielen Verkäufern/Händlern ist zudem nicht bekannt, dass es insbesondere beim FBA zu grenzüberschreitenden Umlagerung der Ware von einem Lager in ein andere Lager kommen kann. Für diese Umlagerungen muss der Verkäufern/Händlern sich selbst eine Pro-Forma-Rechnung ausstellen und diese muss in der ZM als „innergemeinschaftliches Verbringen“ angegeben werden, ansonsten handelt es sich nicht um einen umsatzsteuerbefreiten Vorgang. Die Regelung hat den Sinn und Zweck, den jeweiligen EU-Ländern einen Überblick über den Warenverkehr zu ermöglichen. Auch in diesem Bereich werden von Verkäufern/Händlern nach unserer Erfahrung viele Fehler begangen. Zum 01.01.2021 haben sich die Vorschriften über den „Internethandel“ mit Privatkunden erheblich geändert, auch diese Regelung wird oftmals von den Verkäufern/Händlern noch nicht ausreichend beachtet: Ab einem EU-weiten Umsatz von EUR 10.000,-- muss der Händler in seinen Rechnungen die nationale Umsatzsteuer des Wohnortes des Privatkunden ansetzen. Wird dies versäumt, so drohen in den jeweiligen Ländern erhebliche Ordnungsgelder oder Strafen. Wie sich solche Probleme in Zukunft aber auch für die Vergangenheit auflösen lassen, legen wir gerne in einem persönlichen Gespräch dar.Cum-Ex, Cum Fake, ADR - ein Zwischenbericht einer Anwaltskanzlei im Herbst 2021
In den kommenden Monaten sollen am Landgericht Bonn 5 neue Strafkammer eingerichtet werden, die sich hauptsächlich mit Strafprozessen aus dem Cum-Ex-Bereich befassen sollen. Das Landgericht Bonn plant auch einen Anbau, um die entsprechenden Büro- und Personalräume und Gerichtssäle zur Verfügung stellen zu können. Weiterhin sind bei der Staatsanwaltschaft Köln und bei weiteren Staatsanwaltschaften bundesweit Ermittlungsverfahren gegen über 1.000 Verdächtige anhängig. Der nachfolgende Bericht gibt Ihnen eine Übersicht über den aktuellen Stand zur Cum-Ex-Problematik: Hier anschauen und mehr erfahrenEuGH: Einziehung "fremden" Vermögens zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen vom 21.10.2021 bestätigt, dass anläßlich von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch Vermögen eingezogen werden darf, welches wahrscheinlich aus Straftaten stammt und deren Herkunft die Verdächtigten nicht überzeugend erklären können. Ferner hat das Gericht bestätigt, dass auch Vermögen eingezogen werden darf, von welchem die Verdächtigten behaupten, dass es einem fremden Dritten gehöre. Allerdings müssen in diesen Fällen die Behörden die angeblichen Eigentümer von der "Beschlagnahme"/Einziehung benachrichtigen und ihnen die Möglichkeit geben, nachzuweisen, dass das Vermögen tatsächlich ihnen gehört. Wenn dieser Nachweis gelingt, ist das Vermögen zuzurückzugeben. HINTERGRUND: Zur Bekämpfung von Geldwäsche und grenzüberschreitende Kriminalität hat die EU mit der "Richtlinie 2014/42/EU vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union" alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen. Im vorliegenden Fall musste der EuGH prüfen, ob die Vorschriften in Bulgarien mit der Richtlinie übereinstimmen.Weitere Beiträge...
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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