Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Weiterer Fachanwaltstitel für Mitarbeiter der Korts Rechtsanwalts GmbH
- Details
- Erstellt am Montag, 12. März 2012 16:29
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Wahed T. Barekzai die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Barekzai verfügen nun vier Rechtsanwälte unserer Kanzlei über die Erlaubnis, sich als „Fachanwalt für Steuerrecht“ und als „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu bezeichnen.
Die Verleihung des Fachanwaltstitels an unseren Mitarbeiter verdeutlicht nochmals die Erfahrung und die Expertise unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Nach der letzten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügten zum 01.01.2011 nur 0,57% der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über den Titel eines "Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht".
Weiterlesen: Weiterer Fachanwaltstitel für Mitarbeiter der Korts Rechtsanwalts GmbH
BGH bestätigt EUR-50.000-Grenze für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
- Details
- Erstellt am Freitag, 09. März 2012 14:30
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann einen Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorliegt weiter "verfeinert".
Eine Steuerhinterziehung im großem Ausmaß stellt nach § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) eine schwere Steuerhinterziehung dar, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren bestraft wird. Im Gegensatz dazu wird eine "einfache" Steuerhinterziehung "nur" mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Der BGH hat nun nochmal verdeutlicht, ab welchem Steuerhinterziehungsbetrag von einem "großem Ausmaß" auszugehen ist:
Weiterlesen: BGH bestätigt EUR-50.000-Grenze für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
*Pommes-Frites-Urteil* des BFH: 19% Umsatzsteuer bei Partyservice
- Details
- Erstellt am Freitag, 17. Februar 2012 10:12
Der Bundesfinanzhof (-BFH-) hat kürzlich in zwei Entscheidungen über die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes (ermäßiger Steuersatz von 7% oder Regelsteuersatz von 19%?) bei Buffet- und Partyservice entschieden. Das Urteil dürfte erhebliche (negative) Auswirkungen für die Anbieter dieser Dienstleistungen haben, da die Finanzämter die neue Rechtsprechung auf alle noch offenen Fälle anwenden werden:
Nach Ansicht des BFH kommt bei einem Buffet- und Partyservice der ermäßigte Steuersatz von 7% nur dann zur Anwendung, wenn einfach(!) zubereitete Standardspeisen (Pommes frites, Würstchen, Kartoffelsalat etc.) geliefert werden und auch keine Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Abgabe von aufwendigeren Speisen (gefüllte Tomaten mit Frischkäse, geräucherter Lachs mit Sahnemerretich, Vitello tonnato etc.) muss hingegen der Regelsteuersatz von 19% angewandt werden.
Weiterlesen: *Pommes-Frites-Urteil* des BFH: 19% Umsatzsteuer bei Partyservice
BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe
- Details
- Erstellt am Dienstag, 07. Februar 2012 10:29
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich heute in einem Revisionverfahren mit dem Strafmaß bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zu befassen und dabei (erneut) klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung im Umfang von mehr als 1 Mio. Euro eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf.
Weiterlesen: BGH: Bei Steuerhinterziehung über 1 Mio. Euro im Grundsatz keine Bewährungsstrafe
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
News der Arge Steuerrecht
Warning: Creating default object from empty value in /www/htdocs/w010756e/korts_de/modules/mod_feed/helper.php on line 37
-
Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
-
DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
-
Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
-
Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
-
Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme