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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Bundesfinanzhof: Neues Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfasssungswidrig?
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- Erstellt am Mittwoch, 16. November 2011 15:48
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Beschluss vom 05.10.2011 veröffentlicht, in welchem er das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auffordert, einem Revisionsverfahren beizutreten. Hintergrund der Aufforderung ist der Umstand, dass der BFH Anhaltspunkte für eine (teilweise/vollständige) Verfassungswidrigkeit des neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht.
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BGH zur Irrtumsproblematik bei Steuerhinterziehung
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- Erstellt am Freitag, 14. Oktober 2011 19:32
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil veröffentlicht, dass sich mit der Irrtumsproblematik bei einer Steuerhinterziehung auseinandersetzt. Das Landgericht Koblenz hatte einen Angeklagten in 12 von 15 angeklagten Fällen freigesprochen. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der BGH diese Freisprüche nunmehr auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG Koblenz zurück.
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Steuerfahndung: Großrazzia gegen liechtensteinische/luxemburgische Bankkunden?
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- Erstellt am Donnerstag, 13. Oktober 2011 19:33
Nachdem Deutschland mit der Schweiz ein Steuerabkommen abgeschlossen hat, welches in der Zukunft die Verwertung von sogenannten *Steuersünder-CDs* erschweren soll, geht die Steuerfahndung nunmehr verstärkt gegen Kunden anderer Länder vor. Gerüchteweise soll z.B. eine Großrazzia gegen luxemburgische/liechtensteinische Bankkunden bevorstehen.
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Umsatzsteuer: Nur eingeschränkter Vorsteuerabzug bei von Ehegatten errichteten und gemischt genutzen Immobilien
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- Erstellt am Mittwoch, 12. Oktober 2011 19:35
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei heute veröffentlichten Urteilen ein *Steuersparmodell*, dass in der Vergangenheit heftig diskutierte wurde (vgl. Seeling-Entscheidung des EuGH), präzisiert: Nach Ansicht des BFH, kann ein Ehegatte keine Vorsteuer im Zuammenhang mit der Vermietung seines Miteigentumsanteils an der gemeinsam errichteten Immobilie an den anederen Ehegatten geltend machen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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