Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
BGH: Bei erheblicher Steuerhinterziehung kann „Verteidigung der Rechtsordnung“ gegen Aussetzung der Bewährung sprechen
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- Erstellt am Montag, 19. März 2012 10:46
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Revisionsverfahren (erneut) zu einer Reihe von Milderungsgründen geäußert – und diese zum Großteil als unbeachtlich verworfen.
In dem konkreten Fall hatte das Landgericht Augsburg einen Unternehmer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, obwohl er zwei Mal Steuern in Höhe von mehreren hunderttausend Euro hinterzogen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, weil es dieses als zu milde empfand. Die Richter am Bundesgerichtshof gaben der Staatsanwaltschaft Recht und rügten die Richter am Landgericht Augsburg wegen ihrer milden Strafzumessung sehr deutlich.
Ergänzend wies der BGH darauf hin, dass......
Steuerabkommen mit der Schweiz liegt auf Eis: Deutschland will nachverhandeln
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- Erstellt am Freitag, 16. März 2012 13:34
Das Steuerabkommen mit der Schweiz, welches insbesondere die (strafbefreiende) pauschale Versteuerung von bisher verschwiegenem Kapitalvermögen zum Gegenstand hat, soll von deutscher Seite aus nachverhandelt werden. Bundesfinanzminster Schäuble konnte die SPD-geführten Bundesländer bei einem Treffen am 15.03.2012 nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen in der jetzige Fassung bewegen - aufgrund der Stimmverhältnisse im Bundesrat kann das Abkommen aber ohne Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer nicht abgeschlossen werden.
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Schweizer Finanzämter nutzen ebenfalls gestohlene Kundendaten!
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- Erstellt am Mittwoch, 14. März 2012 21:24
Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens (SF) nutzen Schweizer Finanzämter ebenfalls gestohlene Kundendaten. Laut dem Bericht handelte es sich um eine Daten-CD, die in Vaduz/Liechtenstein aus einer Treuhand-Kanzlei entwendet wurde. Auf Basis dieser Daten wurden von den Steuerbehörden 180 Steuerverfahren eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass Schweizer Steuerpflichtige Steuerdelikte begangen haben. Im Ergebnis flossen so zusätzliche 60 Mio. Schweizer Franken an Nach- und Strafsteuern an die dortigen Finanzämter.
Weiterlesen: Schweizer Finanzämter nutzen ebenfalls gestohlene Kundendaten!
EU nimmt Lösung der (steuerlichen) Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaften in Angriff
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- Erstellt am Mittwoch, 14. März 2012 10:56
Das EU-Parlament hat am 13.03.2012 ein Gesetz zu erleichterten Bewältigung von grenzüberschreitenden Erbschaften verabschiedet. Die neuen Regeln sollen Rechtskonflikten in Erbschaftsfällen vorbeugen, indem der Nachlasser zukünftig die Wahl hat, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll: das Erbrecht seines Heimatlandes oder das seines Wohnsitzes.
"Ergänzend" hierzu hat die EU-Kommission bereits im Dezember 2011 Vorschläge veröffentlicht, wie innerhalb der EU das Erbschaftsteuerrecht verbessert werden könnte:
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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