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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Großbritannien: Umsatzsteuerhinterzieher zu 15 Jahre Haft verurteilt
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- Erstellt am Dienstag, 07. Juni 2011 13:06
In Birmingham/Großbritannien hat ein Gericht die bisher höchste Einzelstrafe für Steuerhinterziehung in Großbritannien ausgesprochen: Der Kopf eines europaweit agierenden Umsatzsteuerkarussellls wurde zu 15 Jahre Haft verurteilt. Seine Mittäter erhielten Strafen zwischen 14 und 4 Jahren Haft.
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BFH: Vorsicht beim Ausstellen von Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis
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- Erstellt am Donnerstag, 26. Mai 2011 12:05
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Grundsatzentscheidung den Finanzämter den Kampf gegen Umsatzsteuerhinterziehung erleichtert: Der BFH hat entschieden, dass derjenige der eine *Rechnung* mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellt, die ausgewiesenen Umsatzsteuer auch dann schuldet (§ 14c Abs. 2 UStG), wenn die *Rechnung* nicht alle Formalia erfüllt die § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 UStG für eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorsieht.
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BGH bestätigt 50.000- bzw. 100.000-EURO-Grenze bei Steuerhinterziehung in großem Ausmaß
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- Erstellt am Donnerstag, 26. Mai 2011 11:05
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich in einem Beschluss bestätigt, dass er an seiner Rechtsprechung zum Vorliegen einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO) festhält:
Liegt der Hinterziehungsbetrag bei einer Tat über 50.000 EUR (bei Steuererstattungen z.B. Auszahlung Vorsteuer) bzw. bei 100.000 EUR (bei Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen z.B. Abgabe falscher Einkommensteuererklärung), so indiziert dies das Vorliegen einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Die Strafandrohung liegt dann im Gegensatz zur *einfachen* Steuerhinterziehung bei Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
BFH: Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils durch das FG
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- Erstellt am Mittwoch, 18. Mai 2011 12:05
Der Bundesfinanzhof hält es grundsätzlich für zulässigt, dass ein Finanzgericht seiner Entscheidung die Feststellungen eines Strafgerichts zu Grunde legt, ohne über diese Feststellungen selbst nochmal Beweis erhoben zu haben. Nach Ansicht des BFH darf sich das Finanzgericht an dem Urteil des Strafgerichts orientieren soweit nicht der Steuerpflichtige subtantiierte Einwendungen gegen das Strafurteil bzw. die dortigen Feststellungen vorbringt und diese ggfls. beweist.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils
Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.
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- Das Mindeststeuergesetz