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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Beseitigung von Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften vor
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- Erstellt am Dienstag, 20. Dezember 2011 09:42
EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung dieser Erbschaft für sich beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Die Bürger können unter Umständen gezwungen sein, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können. Zudem können auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers entstehen. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission heute ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen.
BFH: Amtliches Formular zur Abtretung von Steuerforderungen fehlerhaft, Abtretungen daher unwirksam
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- Erstellt am Mittwoch, 30. November 2011 14:24
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein ordnungsgemäß(!) ausgefülltes Formular zur Anzeige der Abtretung einer Steuerforderung fehlerhaft sein kann und somit keine wirksame Abtretung der Steuerforderung vorliegt. Nach Ansicht des BFH ist das amtliche Formular missverständlich, denn es erweckt den Eindruck, dass im Fall einer Sicherungsabtretung allein das Ankreuzen ausreichend sei und keine weiteren Angaben zum Grund der Abtretung erforderlich wären.
EuGH: Besteuerung der stillen Reserven bei Wegzug von Gesellschaften zulässig
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- Erstellt am Dienstag, 29. November 2011 14:54
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29.11.2011 über eine sehr umstrittene Frage im Bereich des "EU-Steuerrechts" geurteilt: Darf ein EU-Staat (Herkunftsmitgliedstaat) im Falle des Wegzuges einer (Kapital)Gesellschaft in einen anderen EU-Staat (Aufnahmemitgliedstaat) die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen stillen Reserven/Wertzuwächse bei der Gesellschaft besteuern? Der EuGH hat diese Frage (im Grundsatz) bejaht.
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Steuerabkommen mit der Schweiz: Bedenken von Seiten der EU-Kommission
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- Erstellt am Mittwoch, 23. November 2011 09:55
Der endgültige Abschluss (Ratifizierung) des Steuerabkommens zwischen Deutschland und Schweiz wird immer fraglicher. Nachdem das Abkommen bereits in der Deutschland stark umstritten ist, scheinen nunmehr auch die Bedenken in der EU zuzunehmen. Der Tagespresse ist zu entnehmen, dass ein Treffen zwischen der Schweizer Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem EU-Steuerkommisar Semeta voerst nicht zustande kommt.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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