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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Schweiz-Deutschland: Steuerabkommen ergänzt und unterzeichnet
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- Erstellt am Dienstag, 10. April 2012 08:25
Bevollmächtigte der Schweiz und Deutschland haben am 05.04.2012 das umstrittene Steuerabkommen unterzeichnet. Bevor dieses jedoch in Kraft treten kann muss es in beiden Ländern von den jeweiligen Parlamenten (in Deutschland zusätzlich vom Bundesrat) gebilligt werden - ob diese "Hürde" überwunden wird ist jedoch fraglich.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens haben beiden Seite noch einige Änderungen an dem bisherigen Abkommenstext vorgenommen:
A. Der "Spitzensteuersatz" wurde von 34% auf 41% angehoben - gleichzeitig wurde jedoch auch die Formel zur Berechnung der Steuer verändert, so dass nur in den wenigsten Fällen der Spitzensteuersatz von 41% zur Anwendung kommen wird.
B. Erbschaften werden künftig mit pauschal 50% besteuert - jedoch nur Erbschaften die nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 auftreten. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Vererbung von Konten/Depots nun nachträglich versteuert werden müsste (vgl. BMF-Pressemitteilung vom 05.04.2012).
C. Bis zum 01.01.2013 können Vermögenswerte ohne Meldung und ohne "Steuereinbehalt" aus der Schweiz abgezogen und in andere Länder transferiert werden.
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Aktuell: Steuerabkommen mit der Schweiz kurz vor dem Scheitern
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- Erstellt am Freitag, 30. März 2012 10:53
Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betreffend die Einführung einer anonymen Abschlagsteuer auf Kapitaleinkünfte und einer pauschalen Versteuerung (und Amnestie) von in der Vergangenheit angelegtem "Schwarzgeld" ist kurz vorm Scheitern. Die Schweizer Seite hatte auf eine Zustimmung zu dem Abkommen bis zum 30.03.2012 gedrängt, um rechtzeitig die Schweizer parlamentarischen Verfahren einleiten zu können. Das Abkommen hätte 2013 in Kraft treten sollen, doch konnte die Bundesregierung die SPD-regierten Bundesländer nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen bewegen - deren Zustimmung wäre jedoch nötig gewesen, da ansonsten im Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmenmehrheit hätte ereicht werden können.
In einer Nachtsitzung auf den 30.03.2012 entschieden jedoch die SPD-regierten Bundesländer dem Abkommen in der jetzigen Form bzw. in einer leicht abgeänderten Form nicht zuzustimmen. Da die SPD-regierten Bundesländer bereits mehrmals bekräftigt haben, dem Abkommen nicht zuzustimmen, erscheint es sehr unrealistisch, dass einzelne SPD-Bundesländer von dieser einheitlichen Linie abweichen werden, wenn es zur Abstimmung im Bundesrat kommt.
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Grundsatzurteil: Deutsche Piloten irischer Fluggesellschaften müssen in Deutschland keine Steuern zahlen
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- Erstellt am Donnerstag, 29. März 2012 10:22
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass "deutsche" (d.h. mit einem Wohnsitz in Deutschland) Piloten, die für irische (d.h. mit Hauptsitz in Irland) Fluglinien arbeiten, ihren Arbeitslohn nicht in Deutschland versteuern müssen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Arbeitslohn in Irland nicht besteuert wird (bzw. Irland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet) und der Pilot somit überhaupt keine Steuern auf seinen Arbeitslohn zahlt (sogenannte weiße Einkünfte).
BMF: Zentrale Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen
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- Erstellt am Donnerstag, 22. März 2012 16:05
Das Bundesminsterium der Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte Anweisung über die "Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen - Beziehung eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland -" veröffentlicht.
Nach diesem BMF-Schreiben obliegt weiterhin einer besonderen Abteilung (Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen -IZA-) innerhalb des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn die Aufgabe der zentralen Sammlung und Auswertung dieser Daten.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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