Bundestag stimmt Steuerabkommen mit Schweiz zu - Zustimmung im Bundesrat weiter zweifelhaft
Der Bundestag hat am 26.10.2012 dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP. Die Oppostionsparteien stimmten sämtlich dagegen. In der vorgehenden Debatte im Bundestag zeichnete sich ab, dass nur die Parteien der Regierungskoaltition dem Steuerabkommen zustimmen würden. Die Redner der Oppostition lehnten das Steuerabkommen (u.a. aufgrund des niedrigen Steuersatzes und der Gewährleistung der Anonymität der Steuerhinterzieher).
Das Steuerabkommen bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat, dort verfügt die Regierungskoalition nicht über eine Mehrheit. Die Oppostition hat (nochmals) angekündigt, dass "ihre" Bundesländer dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden und es damit zu Fall bringen werden.
Ein Termin über die Beschlussfassung im Bundesrat, wo das Steuerabkommen offiziell seit dem 02.11.2012 vorliegt, steht noch nicht fest, die nächsten regulären Sitzungen des Bundesrates finden allerdings am 23.11.2012 und am 14.12.2012 statt.
BFH erleichert steuerneutrale Übertragung im Familienkreis
Der Bundesfinanzhof hat mit heute veröffentlichten Urteil vom 02.08.2012 die steuerneutrale Übertragung von Vermögenswerten einer Personengesellschaft von Eltern auf ihre Kinder erleichtert - und ist damit gleichzeitig einer Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung entgegengetreten, die eine wesentlich strengere Auffassung vertrat.
In dem vorliegenden Fall war ein Vater alleiniger Inhaber der Gesellschaftsanteile einer GmbH & Co. KG, welcher er sämtlich (GmbH-Anteile und Kommandit-Anteile) auf seine Tochter übertrug. Gleichzeitig überführte er jedoch ein Grundstück, dass er an die KG vermietet hatte (Sonderbetriebsvermögen) auf eine andere GmbH & Co. KG.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nur die Übertragung des Grundstücks steuerneutral (=zu Buchwerten) möglich gewesen sei, eine steuerneutrale Übertragung der KG-Anteile auf die Tochter seien aufgrund der "abweichenden" Übertragung des Grundstücks jedoch nicht möglich gewesen.
Der BFH trat dieser Auffassung entgegen, da das Einkommensteuergesetz beide Übertragungen zu Buchwerten gestatte und nicht einer Übertragung den Vorzug vor der anderen gebe.
Singapur und Deutschland beschließen verbesserten Informationsaustausch
Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.
Folgende Ergänzungen sind geplant:
- Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
- Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
- Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
- Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.
Finanzamt haftet nicht für Kursverluste eines gepfändeten Wertpapierdepots - auch wenn die Pfändung unrechtmäßig war
Mit einem aktuellen Urteil hat Bundesgerichtshof den Finanzämtern eine ausserordentliche Erleichterung ihrer Zwangsvollstreckungstätigkeiten gewährt:
Finanzämter haften nicht für die Kursverluste, welche ein Wertpapierdepot erleidet, das vom Finanzamt zum Zwecke der Steuereintreibung arrestiert/gepfändet worden ist - auch wenn sich später herausstellt, dass die Steuerforderungen unberechtigt gewesen sind!
In dem entschiedenen Fall klagte ein Steuerpflichtiger auf Zahlung von ca. EUR 800.000 Schadensersatz. Ein bayerisches Finanzamt hatte geglaubt eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufzudecken zu haben, hatte u.a. das Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen arrestiert und entsprechende Steuer(nachforderungs)bescheide erlassen. Aufgrund der Pfändung konnte der Steuerpflichtige das Wertpapierdepot nicht mehr "aktiv" verwalten lassen. Aus seiner Sicht trat dadurch ein Schaden in der vorgenannten Höhe ein.
5 Jahre nach der Pfändung entschied der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt die steuerliche Lage falsch beurteilt habe und hob die Steuerbescheide fast vollständig auf.
BGH: Steuerhinterziehung durch falsche Angaben gegenüber Finanzamt hinsichtlich Vermögensverhältnisse
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur durch Abgabe falscher/unvollständiger etc. Steuererklärungen (Festsetzungsverfahren) möglich ist, sondern durch die falsche Darstellung der Vermögensverhältnisse im Beitreibungsverfahren! Mit dem Begriff Beitreibungsverfahren wird das "Zwangsvollstreckungsverfahren" des Finanzamtes zur Beitreibung noch offener Steuerschulden bezeichnet.
Der BGH argumentiert, dass steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 AO auch Umstände sein können, die für die Entscheidung des Finanzamts, ob und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, von Bedeutung sind. Wer sich also gegenüber dem Finanzamt bewußt wahrheitswidrig als vermögenslos darstellt, der macht gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen.
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