Steuerabkommen Deutschland-Schweiz unterzeichnet!
Das neue Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist heute in Berlin unterzeichnet worden. Das *Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt* ergänzt das bereits zwischen den Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und regelt auf 44 Seiten (einschließlich 15 Seiten Anhang) die Nachversteuerung von *Schwarzgeld* und die zukünftige Versteuerung von Kapitalerträgen. Das Abkommen soll erst 2013 in Kraft treten und muss vorher noch vom Schweizer Parlament und vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
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Steuerabkommen mit der Schweiz wird am 21.09.2011 unterzeichnet
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll am Mittwoch, den 21.09.2011, unterzeichnet werden. Das Steuerabkommen wird insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der beiden Ländern neu regeln (Stichwort: teilweise Aufhebung des Schweizer Bankgeheimnis).
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BFH: Auch "Strohmann" schuldet Umsatzsteuer aus Rechnungen seines Unternehmens
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Haftung für offen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer verschärft. Nunmehr können Personen, die ein Gewerbe anmelden, die faktische Geschäftsführung aber anderen Personen überlassen (*Strohmann*), für in Rechnung ihres Gewerbes offen ausgewiesene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden.
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Großbritannien: Umsatzsteuerhinterzieher zu 15 Jahre Haft verurteilt
In Birmingham/Großbritannien hat ein Gericht die bisher höchste Einzelstrafe für Steuerhinterziehung in Großbritannien ausgesprochen: Der Kopf eines europaweit agierenden Umsatzsteuerkarussellls wurde zu 15 Jahre Haft verurteilt. Seine Mittäter erhielten Strafen zwischen 14 und 4 Jahren Haft.
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BFH: Vorsicht beim Ausstellen von Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer Grundsatzentscheidung den Finanzämter den Kampf gegen Umsatzsteuerhinterziehung erleichtert: Der BFH hat entschieden, dass derjenige der eine *Rechnung* mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellt, die ausgewiesenen Umsatzsteuer auch dann schuldet (§ 14c Abs. 2 UStG), wenn die *Rechnung* nicht alle Formalia erfüllt die § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 UStG für eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorsieht.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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