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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, erstattet Selbstanzeige wegen Konto in der Schweiz
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- Erstellt am Samstag, 20. April 2013 14:56
Immer mehr Steuerpflichtige ergreifen die Möglichkeit einer strafbefreiende Selbstanzeige, um vergangene Steuerhinterziehungen zu legalisieren.
Aktuelles Beispiel ist Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, der laut Zeitungsmitteilungen bereits im Januar 2013 eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen eines verschwiegenen Millionenvermögens in der Schweiz gestellt haben soll. Derzeit würden die Behörden die Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüfen. Sollte Herr Honeß bei der Formulierung der Selbstanzeige einen Fehler gemacht haben, so ist die gesamte Selbstanzeige wirkungslos und es dürfte zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen. Um dieses Risiko einer fehlgeschlagenen strafbefreienden Selbstanzeige auzuschließen, sollte vor der Abgabe der Selbstanzeige eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht erfolgen.
Nach dem Scheitern des Abkommens mit der Schweiz bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Daten-CD: Steuerfahnder kündigen weitere Durchsuchungen an
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 15:26
Nach dem erneuten Ankauf einer CD mit Daten über deutsche Kunden Schweizer Banken haben die Steuerfahnder weitere Durchsuchungen bzw. Ermittlungen angekündigt.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums sollen die 40.000 Datensätze auf der CD auf ca. 4.000 deutsche Kunden hinweisen. Bisher habe man nur einen Teil der Daten ausgewertet und es sei sicher, dass es nicht bei den heutigen Durchsuchungen bleiben werde.
BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 15:15
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 16.04.2013 veröffentlichten Beschluss die "rückwirkende" Anwendung der 10jährige Verjährungsfrist (§ 376 AO) für "Alt-Fälle" der besonders schweren Steuerhinterziehung gebilligt.
Im vorliegenden Fall erfüllte die Steuerhinterziehung nicht die nach altem Recht geltenden Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, wohl aber die neuen, weniger strikten Voraussetzungen der neuen Fassung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO. Vor Ablauf der (5jährigen) Verjährungsfrist wurde § 376 Abs. 3 AO geändert und gleichzeitig die Verjährungsfrist auf 10 Jahre heraufgesetzt. Die verlängerte Verjährungsfrist sollte nach Art. 97 § 23 EGAO nicht nur für neue Taten, sondern auch für zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährte (besonders schwere Steuerhinterziehungs-)Taten gelten.
Die Rechtsansicht des BGH ist sehr kritisch zu sehen, den sie führt faktisch dazu, dass ein Verhalten bestraft wird, welches zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht als (besonders schwere) Steuerhinterziehung strafbar gewesen wäre. Dies würde ein Verstoß gegen das Prinzip "nulla poena, sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte das Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht bringen wird, um diese Frage klären zu lassen.
Steuerhinterziehung: Neue Daten-CD - neue Razzien
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 12:08
Am 16.04.2013 haben Steuerfahnder in allen Bundesländern eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen durchgeführt. Anlaß dieser Maßnahmen ist eine vom Land Rheinland-Pfalz Anfang 2013 für EUR 4 Mio. gekaufte "Daten-CD". Auf der CD sollen sich Angaben über mehr als 4.000 deutsche Steuerpflichtige mit verschwiegenen Bankkonten in der Schweiz befinden.
Nach der Auswertung der Daten-CD hat Rheinland-Pfalz entsprechende Hinweise an Steuerfahnder in anderen Bundesländern erteilt, die heute in einer bundesweiten Aktion über 200 Hausdurchsuchungen vorgenommen haben.
Von den Hausdurchsuchungen betroffene Steuerpflichtige sollten sich sofort an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden, um Möglichkeiten einer Verteidigung abzuklären bzw. sich hinsichtlich der nächsten Verfahrensschritte fachkundig beraten zu lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts und Steuerstrafrechts tätig. Wir vertreten und beraten bundesweit Privatpersonen und Firmen im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts. Alle unsere Rechtsanwälte sind "Fachanwälte für Steuerrecht" und haben sich zusätzlich im Steuerstrafrecht fortgebildet.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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Zurechnung von VuV-Einkünften beim Quotennießbrauch eines Gesellschaftsanteils
Die Zurechnung der Einkünfte an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an der ein Quotennießbrach eingeräumt worden ist, ist dann dem Nießbraucher zuzurechnen, wenn die Stimm- und Verwaltungsrechte des Nießbrauchers derart ausgestaltet sind, dass der Nießbraucher bei einer wirtschaftlichen Betrachtung selbst als Gesellschafter anzusehen ist.
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