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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Daten-CD: Steuerfahnder kündigen weitere Durchsuchungen an
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 15:26
Nach dem erneuten Ankauf einer CD mit Daten über deutsche Kunden Schweizer Banken haben die Steuerfahnder weitere Durchsuchungen bzw. Ermittlungen angekündigt.
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums sollen die 40.000 Datensätze auf der CD auf ca. 4.000 deutsche Kunden hinweisen. Bisher habe man nur einen Teil der Daten ausgewertet und es sei sicher, dass es nicht bei den heutigen Durchsuchungen bleiben werde.
BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 15:15
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 16.04.2013 veröffentlichten Beschluss die "rückwirkende" Anwendung der 10jährige Verjährungsfrist (§ 376 AO) für "Alt-Fälle" der besonders schweren Steuerhinterziehung gebilligt.
Im vorliegenden Fall erfüllte die Steuerhinterziehung nicht die nach altem Recht geltenden Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, wohl aber die neuen, weniger strikten Voraussetzungen der neuen Fassung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO. Vor Ablauf der (5jährigen) Verjährungsfrist wurde § 376 Abs. 3 AO geändert und gleichzeitig die Verjährungsfrist auf 10 Jahre heraufgesetzt. Die verlängerte Verjährungsfrist sollte nach Art. 97 § 23 EGAO nicht nur für neue Taten, sondern auch für zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährte (besonders schwere Steuerhinterziehungs-)Taten gelten.
Die Rechtsansicht des BGH ist sehr kritisch zu sehen, den sie führt faktisch dazu, dass ein Verhalten bestraft wird, welches zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht als (besonders schwere) Steuerhinterziehung strafbar gewesen wäre. Dies würde ein Verstoß gegen das Prinzip "nulla poena, sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte das Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht bringen wird, um diese Frage klären zu lassen.
Steuerhinterziehung: Neue Daten-CD - neue Razzien
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- Erstellt am Dienstag, 16. April 2013 12:08
Am 16.04.2013 haben Steuerfahnder in allen Bundesländern eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen durchgeführt. Anlaß dieser Maßnahmen ist eine vom Land Rheinland-Pfalz Anfang 2013 für EUR 4 Mio. gekaufte "Daten-CD". Auf der CD sollen sich Angaben über mehr als 4.000 deutsche Steuerpflichtige mit verschwiegenen Bankkonten in der Schweiz befinden.
Nach der Auswertung der Daten-CD hat Rheinland-Pfalz entsprechende Hinweise an Steuerfahnder in anderen Bundesländern erteilt, die heute in einer bundesweiten Aktion über 200 Hausdurchsuchungen vorgenommen haben.
Von den Hausdurchsuchungen betroffene Steuerpflichtige sollten sich sofort an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden, um Möglichkeiten einer Verteidigung abzuklären bzw. sich hinsichtlich der nächsten Verfahrensschritte fachkundig beraten zu lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts und Steuerstrafrechts tätig. Wir vertreten und beraten bundesweit Privatpersonen und Firmen im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts. Alle unsere Rechtsanwälte sind "Fachanwälte für Steuerrecht" und haben sich zusätzlich im Steuerstrafrecht fortgebildet.
Kehrtwende: Luxemburg liefert ab 2015 Kontodaten/Druck auf Österreich wächst
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- Erstellt am Mittwoch, 10. April 2013 15:08
Luxemburg hat in einer überraschenden Kehrtwende seinen jahrelangen Widerstand gegen einen automatischen Steuer-Informationsabgleich aufgegeben. Ab 2015 wird Luxemburg anderen EU-Staaten automatisch Informationen über Empfänger von Zinszahlungen aus luxemburgischen Quellen erteilen. Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses dürfte es für EU-Bürger schwierig werden, Einkünfte in/aus Luxemburg vor dem heimischen Finanzamt zu verschweigen.
Neben Österreich war Luxemburg ein entschiedener Gegner eines solchen automatisierten Informationsaustausch auf EU-Ebene. Der Widerstand der beiden EU-Länder blockierte auch faktisch entsprechende Abkommen mit der Schweiz. Nachdem Luxemburg nunmehr auf die EU-Linie einschwenkt, fokusiert sich innerhalb der EU der Blick auf Österreich. In Österreich seit einigen Tagen eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob auch nicht dort das Bankgeheimnis entsprechende gelockert werden soll - zumindest soweit andere EU-Bürger und nicht die eigenen Bürger betroffen sind.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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