Herzlich Willkommen
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Großes Medieninteresse nach Hoeneß-Urteil
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- Erstellt am Donnerstag, 13. März 2014 15:12
Der Steuerprozess Uli Hoeneß beschäftigte und beschäftigt Menschen und Medien. Viele Fragen stellten sich rund um die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Gern gefragter Ansprechpartner der Medien ist Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln.
Beliebte Steuerschummeleien
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- Erstellt am Donnerstag, 13. März 2014 12:43
Das Thema "Steuerehrlichkeit" ist aktuell in aller Munde - nur zu gerne wird die eigene Steuerehrlichkeit mit den ganz Großen verglichen. Im "Ratgeber" von n-tv wurde aktuell der Kölner Steuerrechtsexperte Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV zum Thema: "Die beliebtesten Steuerschummeleien der Deutschen" befragt.
Strafbefreiende Selbstanzeige: Bald wird es richtig teuer!
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- Erstellt am Freitag, 07. März 2014 09:07
Die strafbefreiende Selbstanzeige wird bald richtig teuer!
Die Finanzstaatssekretäre der Bundesländer und der Bundesregierung haben sich auf einer Sitzung am 06.03.2014 auf ein "Verteuerung" der strafbefreiende Selbstanzeige verständigt:
**Statt bisher 5 Jahre sind nunmehr zwingend die letzten 10 Jahre nachzuerklärungen und nachzuversteuern.
**Ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 50.000,-- soll der Hinterziehungszins von 6% auf 10% p.a. angehoben werden.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen müssen noch entworfen und dann im Bundestag diskutiert und beschlossen werden. Dies soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Verschärfungen würden dann voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten --- noch bleibt also Zeit, von den "günstigeren" derzeitigen Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige zu profitieren.
Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte daher die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerhinterziehung: Anstieg der Haftstrafen
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- Erstellt am Freitag, 28. Februar 2014 09:54
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass in 2013 der höchste Stand an ausgeurteilten Haftstrafen innerhalb der letzten 20 Jahre zu verzeichnen war. Diese Entwicklung zeigt sich nach unserer Erfahrung auch in den anderen Bundesländern - Steuerhinterzieher müssen immer häufiger mit Freiheitsstrafen (mit/ohne Bewährung) rechnen.
Hauptgründe für diese Entwicklung sind aus unserer Sicht der erhöhte Fahndungsdruck und die geänderte Einstellung von Behörden und Bevölkerung zur Steuerhinterziehung (Stichwort: Kaverliersdelikt). Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft sind im Gegensatz zu früheren Jahren öfter bereit, Steuerhinterzieher öffentlich anzuklagen statt das Ermittlungsverfahren vorgerichtlich im Wege eines "Deals" zu beenden. Ferner hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung verschärft, d.h. die Strafgerichte sprechen eher Freiheitsstrafen statt Geldstrafen aus.
Die beschriebene Entwicklung verdeutlicht, dass der Verteidigung des Steuerpflichtigen im Ermittlungsverfahren noch mehr Bedeutung zukommt: Gelingt es dem Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren die (angeblichen) Feststellungen der Steuerfahndung nachhaltig in Zweifel zu ziehen, so steigt auf Seiten der Ermittlungsbehörden die Bereitschaft das Verfahren bereits in diesem Stadium "einverständlich" zu beenden.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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