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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
BFH verschärft Anforderungen an Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
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- Erstellt am Donnerstag, 20. Juni 2013 14:27
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 25.04.2013 die Anforderungen an den Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verschärft.
Im Bereich der Umsatzsteuer kommt es bei grenzüberschreitenden Lieferungen sehr häufig zu Betrügereien - in die oftmals auch unschuldige Dritte hineingezogen werden. Da die Betrüger fast nie zu greifen sind, halten sich die Finanzämter (und immer häufiger auch die Steuerfahndung) an die unschuldigen Dritten in Deutschland - und fordern von diesen die Umsatzsteuer nach.
Zwar hat der Gesetzgeber in §6a Abs. 4 UStG eine Regelung vorgesehen, welche den gutgläubigen Lieferanten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vor ein Nachforderung der Umsatzsteuer schützen soll, jedoch ist erheblich strittig, wann der Lieferant als gutgläubig gilt. Der BFH hat in den letzten Jahren, die Anforderungen an die Gutgläubigkeit immer weiter erhöht. Nunmehr verlangt der BFH, dass der Unternehmen zur Vermeidung, dass er auf einen Umsatzsteuerbetrüger hineinfällt "Nachforschungen (über seinen Geschäftspartner" bis zur Grenze der Zumutbarkeit durchführt.
In der nun vorliegenden Entscheidung bestätigt der BFH diese Anforderungen und stellt sich ferner auf den Standpunkt, dass "ungewöhnliche Umstände", wie z.B. der Barverkauf hochwertiger Wirtschaftsgüter, besondere Prüfungspflichten vom Unternehmer abverlangen. So muss sich der Unternehmer z.B. unbedingt Gewissheit über Sitz, Vertretungsorgane und juristische Existenz seines Geschäftspartners verschaffen.
Anzahl der Selbstanzeigen steigt rapide an - Steuerfahndung wertet Daten-CD aus
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- Erstellt am Dienstag, 04. Juni 2013 09:54
Die Finanzverwaltungen der Bundesländer melden, dass die Anzahl der strafbefreienden Selbstanzeigen in 2013 stark angestiegen ist. In Rheinland-Pfalz wurde in den ersten fünf Kalendermonaten bereits fast die Gesamtzahl der Selbstanzeigen aus 2012 erreicht.
Gleichzeitig stellen wir in unserer Kanzlei fest, dass die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalen damit begonnen hat, die kürzlich angekauften Daten-CDs auszuwerten. Die CDs listen eine Reihe von deutschen Kunden Schweizer Bankhäuser mit ihren jeweiligen Kontoständen auf. Die Daten gehen teilweise bis in das Jahr 2002 zurück. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich darüber im Klaren sein, dass es für eine strafbefreiende Selbstanzeige dann zu spät ist, wenn die Steuerfahndung Durchsuchungsmaßnahmen vornimmt.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
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- Erstellt am Montag, 13. Mai 2013 09:29
Nach Österreich, Luxemburg und der Schweiz gibt nun auch Liechtenstein dem Druck aus der EU nach und will an einem automatischen Informationsaustausch teilnehmen.
Liechtenstein möchte allerdings, dass Steuerhinterziehern eine "Brücke in die Steuererhrlichkeit" gebaut wird: Steuersündern sollen sich gegenüber ihren heimischen Finanzämter offenbaren und ihre bisher nicht erklärten Einkünfte zu einem günstigern Steuertarif nachversteuern können. Da Liechtenstein möchte, dass diese Regelung europaweit(!) gilt, dürfte bis zur Umsetzung noch einige Zeit vergehen.
Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
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- Erstellt am Freitag, 10. Mai 2013 12:07
Vor einigen Wochen sorgte mehrere internationale Zeitungen für Aufregung, als diese vertrauliche Daten über Personen mit (Bank)Verbindungen zu Steueroasen veröffentlichten. Den Zeitungen waren bereits in 2012 anonym mehrere Millionen Datensätze zugespielt worden, anhand derer sich mehrere zehntausend Nutzer von Steueroasen (-gesellschaften/-banken) identifizieren lassen sollen.
Die Zeitungen lehnten es jedoch unter Hinweis auf Pressefreiheit bzw. Informantenschutz ab, die Daten den Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen.
Nunmehr wurde bekannt, dass die britischen Steuerbehörden auf unbekannten Wegen in den Besitz der Daten gelangt sind und diese Daten auch anderen Staaten zur Verfügung stellen werden - auch Deutschland!
Vor diesem Hintergrund sollten sich potentiell Betroffene umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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