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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Bringt mangelhaft formulierte Selbstanzeige Uli Hoeneß ins Gefängnis?
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 24. April 2013 08:17
An dem Fall von Uli Hoeneß scheint sich exemplarisch zu zeigen, dass schlecht formulierte Selbstanzeigen die Selbstanzeige komplett scheitern lassen können und damit wirkungslos sind, d.h. keine Strafbefreiung eintritt.
In den vergangenen Monaten haben wir wiederholt darauf hingewiesen, wie ausserordentlich schwierig die Formulierung einer Selbstanzeige geworden ist - selbst Schweizer Banken rieten in 2012 ihren Kunden dazu, sich bei hierbei von erfahrenen Praktikern helfen zu lassen.
Wohin eine schlecht formulierte Selbstanzeige führen kann, hat sich nun wohl im den Fall von Herrn Hoeneß gezeigt: Durchsuchung und Haftbefehl!
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Politik stellt Strafbefreiung bei Selbstanzeige in Frage!!!
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- Erstellt am Dienstag, 23. April 2013 12:22
Im Rahmen der Diskussionen um den Steuerfall "Hoeneß" stellen nunmehr eine Vielzahl von Politikern die Strafreiheit der Selbstanzeige in Frage!!! Eine Gesetzesänderung scheint möglich!
Betroffene sollten sich diesbezüglich unbedingt sofort beraten lassen.
Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
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- Erstellt am Montag, 22. April 2013 14:24
Am Donnerstag, den 18.04.2013, lud die Bundesfinanzakademie in Berlin zum Steuer-Symposium „Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen“. Herr RA Sebastian Korts nahm als von der Bundesakademie eingeladener Gast an der Veranstaltung teil und hat den nachfolgenden Tagungsbericht verfasst.
Die Referenten aus dem Bundesfinanzministerium trugen unter anderem zu den Themen "Die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen für die internationale Steuerpolitik" und "Amtshilfe" vor. Im Rahmen der sich an die Referate anschließenden Diskussionen zwischen Vertretern der Finanzverwaltung und den Zuhöreren aus dem Bereich der Anwaltschaft/Steuerberaterschaft zeigten sich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zu Kernfragen der deutschen Abkommenspolitik.
Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, erstattet Selbstanzeige wegen Konto in der Schweiz
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- Erstellt am Samstag, 20. April 2013 14:56
Immer mehr Steuerpflichtige ergreifen die Möglichkeit einer strafbefreiende Selbstanzeige, um vergangene Steuerhinterziehungen zu legalisieren.
Aktuelles Beispiel ist Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, der laut Zeitungsmitteilungen bereits im Januar 2013 eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen eines verschwiegenen Millionenvermögens in der Schweiz gestellt haben soll. Derzeit würden die Behörden die Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüfen. Sollte Herr Honeß bei der Formulierung der Selbstanzeige einen Fehler gemacht haben, so ist die gesamte Selbstanzeige wirkungslos und es dürfte zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen. Um dieses Risiko einer fehlgeschlagenen strafbefreienden Selbstanzeige auzuschließen, sollte vor der Abgabe der Selbstanzeige eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht erfolgen.
Nach dem Scheitern des Abkommens mit der Schweiz bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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-
Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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