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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Steuerabkommen Schweiz: Vermittlungsausschuss tagt am 12.12.2012 - strafbefreiende Selbstanzeigen ab dem 13.12.2012 vorausplanen
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- Erstellt am Mittwoch, 05. Dezember 2012 13:11
Nach der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im Bundesrat hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch, den 12.12.2012 - dies ist auch die letzte Sitzung für dieses Jahr. Da das Steuerabkommen mit der Schweiz zum 01.01.2013 in Kraft treten soll und ein Vielzahl von detailierten Regelungen des Abkommens auf dieses Datum abgestimmt sind, müsste der Vermittlungsausschuss noch 2012 seine Zustimmung erteilen, damit das Abkommen pünktlich zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Kommt es somit am 12.12.2012 im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung, so ist das Abkommen in der vorliegenden Form definitiv "erledigt".
Nach der derzeitigen politischen Lage sieht es nicht so aus, als würde im Vermittlungsausschuss eine Einigung zustande kommen. Deutsche Steuerpflichtige mit nicht erklärtem Vermögen in der Schweiz sollte sich daher darauf vorbereiten, dass sie selber aktiv werden müssen, um eine Strafbefreiung zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kanzlei darauf vorbereitet, inbesondere ab dem 13.12.2012 für kurzfristige anberaumte Beratungen zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige zur Verfügung zu stehen. Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Neue Daten-CD: Staatsanwaltschaft Bochum untersucht Stiftungen von UBS-Kunden
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- Erstellt am Dienstag, 04. Dezember 2012 10:30
Laut Presseberichten überprüft die Staatsanwaltschaft Bochum derzeit eine Vielzahl von Stiftungen, die von deutschen Kunden der Schweizer UBS unterhalten werden. Die Daten zu den Stiftungen sind auf einer CD enthalten, welche Nordrhein-Westfalen vor einiger Zeit angekauft hat. Mit Hilfe der Stiftungen sollen die deutschen Kunden über 200 Mio Euro an Steuern hinterzogen haben - Angestellte der UBS sollen die Kunden dabei allerdings nicht unterstützt haben.
Deutsche Kunden, die von den Ermittlungen betroffen sein könnten, sollte sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden. Das Risiko einer Tatentdeckung steigt natürlich mit der Dauer der Ermittlungen/Nachforschungen durch die Staatsanwaltschaft, aus diesem Grund gilt es, schnell zu handeln.
Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert! Strafbefreiende Selbstanzeige als einziger Ausweg aus der Strafbarkeit!
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- Erstellt am Freitag, 23. November 2012 10:48
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Steuerabkommen mit der Schweiz seine Zustimmung verweigert - damit tritt das Abkommen nicht in Kraft!
Zwar könnte die Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen, um im Verhandlungswege doch noch eine Zustimmung der Bundesländer zu erreichen. Vor dem Hintergrund, dass jedoch bereits seit Monaten über das Abkommen diskutiert wurde und die Bundesländer erklärt haben, dass sie dem Abkommen in der jetzige Fassung nicht zustimmen werden, erscheint ein Sinneswandel der (SPD/Grün-regierten) Bundesländer extrem unwahrscheinlich - zumal nun der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Herbst 2013 anläuft.
Die Steuerfahnder, die dem Abkommen mehrheitlich extrem kritisch gegenüberstanden, werden sich durch das Abstimmungsergebnis bestätig fühlen und in den folgenden Monaten sicherlich hart durchgreifen.
Nach dem Scheitern des Abkommens verbleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg aus der Strafbarkeit. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, dass sich Betroffene zeitnah über die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige durch einen Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns selbstverständlich absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
AKTUELL:
Herr RA Korts war am heutigen Tage als Fachmann zur Radio-Sendung "Tagesgespräch" auf BR2 zum Thema *Schweizer Weißgeld: Muss das Bankgeheimnis fallen?* geladen. Ein Podcast der Sendung ist auf der Seite des Bayerischen Rundfunks abrufbar/abspielbar: http://www.br-online.de/podcast/ [Stichwortsuche: Bankgeheimnis]
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor dem BVerfG - JETZT noch die alte Gesetzeslage nutzen!
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- Erstellt am Mittwoch, 21. November 2012 11:55
Das gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Obwohl der Ausgang dieser Überprüfung vollkommen offen ist, wird befürchtet, dass das gesamte bzw. wichtige Teil des ErbStG für unwirksam erklärt werden. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht werden jedoch 2 bis 3 Jahre vergehen. Allerdings ist es auch denkbar, dass der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgreift und das ErbStG (zu Lasten der Steuerpflichtigen) ändert. Eine solche Änderung wird wahrscheinlich jedoch nicht mehr vor den Bundestagswahlen im Herbst 2013 erfolgen. Die aufgezeigten Zeitfenster sollte man also nutzen, um auf Basis des jetzt noch gültigen Gesetzes vorteilhafte Steuergestaltungen vorzunehmen!
Hintergrund:
Bereits im Jahre 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die ungleiche Bewertung von verschiedenen Vermögensmassen innerhalb einer Erbschaft für verfassungswidrig gehalten. Der Gesetzgeber war vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden, ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz vorzulegen.
Das daraufhin erlassene neue Erbschaftsteuergesetz hatte konzeptionell zunächst die Erfassung aller Vermögensgegenstände mit den Verkehrswerten, so die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, richtig aufgegriffen. In dem Gesetz waren weiterhin Befreiungen für bestimmtes Betriebsvermögen und für das weiterhin bewohnte Eigenheim vorgesehen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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