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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Schweiz: Frankreich kippt Pauschalbesteuerung
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- Erstellt am Montag, 07. Januar 2013 14:26
Wie Presseverlautbarungen zu entnehmen ist, hat Frankreich die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für französische Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz per 01.01.2013 abgeschafft.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz eine Pauschalbesteuerung vereinbaren. In diesem Fall besteuert die Schweiz nicht die tatsächlichen Einkünfte des Ausländers, sondern es wird anhand bestimmter Eckpunkte (z.B. unterstellter Mietaufwand etc.) ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt - dieses liegt in der Regel weit unter den tatsächlichen Einkünften des Steuerpflichtigen. Diese Regelung stellt einen erheblichen Anreiz für sehr vermögende Personen dar, ihren (steuerlichen) Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen und eine Pauschalbesteuerung zu vereinbaren.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und der Schweiz sieht zwar ausdrücklich vor, dass solche Pauschalbesteuerungen nicht vor einer ("zweiten") Besteuerung durch Frankreich schützen, trotzdem hatte Frankreich über Jahrzehnte die Pauschalbesteuerung geduldet und die Steuerpflichtigen nicht weiter behelligt.
GmbH-Geschäftsführer haftet bei unterlassener Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung
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- Erstellt am Freitag, 21. Dezember 2012 15:56
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet (straf- und zivilrechtlich) persönlich nicht nur, wenn er eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung abgibt, sondern auch dann, wenn er eine falsche Umsatszteuervoranmeldung nicht rechtzeitig korrigiert.
Das Finanzgericht München hat einen GmbH-Geschäftsführer zur persönlichen Haftung für DM 280.000 verurteilt, weil dieser sich zwei Jahre Zeit gelassen hatte eine falsche Umsatsteuervoranmeldung zu korrigieren: Die GmbH hatte im Jahr 2000 Vorsteuer in Höhe von DM 280.000 aus Rechnungen für Lizenzen gezogen. Die Rechnung selbst hatte die GmbH jedoch nie beglichen, weil die Geschäftsbeziehung zu dem Rechnungssteller kurz danach wegen "Täuschung" gekündigt wurde. Denn der Rechnungssteller war entgegen seiner Angaben nicht Inhaber der Lizenzen.
Die GmbH hätte spätestens nach der Kündigung der Geschäftsbeziehung die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren müssen. Der GmbH-Geschäftsführer hat diese jedoch unterlassen, weil ihm bewusst war, dass die GmbH in diesem Fall die DM 280.000,-- umgehend an das Finanzamt hätte zurückzahlen müssen. Erst 2003 nahm er die Korrektur vor - die GmbH konnten die Umsatzsteuer jedoch nicht mehr zurückzahlen, da sie in die Insolvenz ging. Das Finanzamt nahm daher den GmbH-Geschäftsführer in Haftung für den noch ausstehenden Betrag.
Neues Steuerabkommen mit Liechtenstein tritt in Kraft
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- Erstellt am Freitag, 21. Dezember 2012 12:20
Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 19.12.2012 kann das neue Doppelbesteuerungsabekommen ("Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen") zwischen Liechtenstein und Deutschland zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich sehr stark an dem Musterabkommen der OECD. Bereits 2009 hatten die beiden Staaten ein Abkommen betreffend den Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen, welches 2010 in Kraft getreten ist. In Folge dieses Abkommens hatten sich damals bereits einige liechtensteinische Banken von ihrem Treuhandgeschäften getrennt.
Das ab 2013 geltende Doppelbesteuerungsabkommen kann nun als Ergänzung zu dem Informationsaustauschabkommen angesehen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält zum Beispiel auch Regelung über die gegenseitige Hilfe bei der Vornahme von amtlichen Zustellung und Eintreibung von Steuern im jeweils anderen Staat.
01.01.2013 - neue EU-Steuer-Richtlinie verbesserte Zusammenarbeit und Informationsaustausch
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- Erstellt am Dienstag, 18. Dezember 2012 14:33
Am 01.01.2013 tritt die neue EU-Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU ("Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung") in Kraft. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Amtshilfe-Richtlinie aus dem Jahr 1977, die als von der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte überholt angesehen wurde. Die EU-Kommission hebt besonders hervor, dass mit der Richtlinie das Bankgeheimnis in der EU faktisch abgeschafft wurde. Keine Staat kann Auskünfte andere EU-Länder mit dem Argument ablehnen, dass die erbetenen Informationen nicht beschafft werden könnten, da sie "nur" dem jeweiligen Kreditinstitut vorlägen.
Im Mittelpunkt der neue Richtlinie steht der verbesserte Informationsaustausch zwischen den nationalen Finanzanzbehörden der EU-Staaten und die gegenseitige Unterstützung im Verwaltungsbereich. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass Finanzbeamte anderer EU-Staaten bei amtlichen Prüfungen oder Untersuchungen anwesend sein dürfen.
In Deutschland wird die Richtlinie durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) umgesetzt, das vormalige EG-Amtshilfegesetz wird dann gegenstandslos.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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