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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Razzia der Steuerfahndung bei deutschen UBS-Kunden
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- Erstellt am Dienstag, 13. November 2012 10:49
Steuerfahndung und Polizei haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum bundesweit Durchsuchungen bei deutschen Kunden einer Schweizer Großbank vorgenommen. Nach Presseangaben handelt es sich hauptsächlich um Kunden der Bank UBS. Diese sollen mit Hilfe von Stiftungen Kapitaleinkünfte hinterzogen haben.
Die Steuerfahndung ist über den Ankauf von sogenannten "Steuer-CDs" auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Laut Pressemitteilungen hatte zumindest einer der Durchsuchten geplant, noch dieses Jahr eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben - hierfür ist es nun jedoch zu spät! Neben einer vollständigen Versteuerung der Einkünfte der letzten 10 Jahren (zuzüglich Hinterziehungszinsen), wird der Beschuldigte mit einer (Geld)Strafe zu rechnen haben.
Vor diesem Hintergrund erneuern wir unseren Ratschlag an alle potentielle Betroffenen, sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten zu lassen.
Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht und erfahrene Steuerstrafverteidiger, die sie zu diesen Fragestellung gerne jederzeit beraten. Diese Gespräche sind, auch wenn es nicht zur Abgabe einer Selbstanzeige kommen sollte, selbstverständlich vertraulich und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.
Steuerabkommen abgelehnt - Bankkonten wieder frei?
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- Erstellt am Freitag, 09. November 2012 15:33
Sollte das Steuerabkommen mit der Schweiz am 23.11.2012 vom deutschen Bundesrat abgelehnt werden, so stellt sich eine weitere, praktische Frage:
Im Vorgriff auf das Steuerabkommen haben einige Schweizer Banken ihren Kunden den (Bar)Zugriff auf mehr als 50% ihres Bankguthabens verwehrt. Sollte das Abkommen nun abgelehnt werden, so dürfte ersteinmal "in den Sternen" stehen, ob und wann ein "verbessertes" Abkommen geschlossen wird. Sicherlich wird dies aber nicht in 2013 erfolgen, den im September 2013 ist in Deutschland Bundestagswahl und bis dahin wird sich keine Oppostionspartei finden, die der aktuellen Regierungskoalition kurz vor der Bundestagswahl noch einen außen- oder innenpolitischen Erfolg ermöglichen wird.
Es dürfte den Schweizer Banken aber wohl schwerfallen, in der Hoffnung(!) auf ein neues Steuerabkommen die Konten ihrer Mandanten weitere 12 Monate einzufrieren - auch dürfte es hierfür überhaupt keine rechtliche Grundlage mehr geben (die bisher ohnehin schon sehr zweifelhaft war).
Steuerabkommen Schweiz: Bundesrat entscheidet am 23.11.2012
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- Erstellt am Donnerstag, 08. November 2012 14:29
Der Bundesrat entscheidet auf seiner Sitzung am 23.11.2012 über seine Zustimmung oder Ablehnung zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Dies ergibt sich aus der Tagesordnung der Bundesratssitzung für den 23.11.2012, auf welcher die Abstimmung über das Steuerabkommen als TOP 25 aufgeführt wird.
Bundestag stimmt Steuerabkommen mit Schweiz zu - Zustimmung im Bundesrat weiter zweifelhaft
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- Erstellt am Montag, 29. Oktober 2012 12:49
Der Bundestag hat am 26.10.2012 dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP. Die Oppostionsparteien stimmten sämtlich dagegen. In der vorgehenden Debatte im Bundestag zeichnete sich ab, dass nur die Parteien der Regierungskoaltition dem Steuerabkommen zustimmen würden. Die Redner der Oppostition lehnten das Steuerabkommen (u.a. aufgrund des niedrigen Steuersatzes und der Gewährleistung der Anonymität der Steuerhinterzieher).
Das Steuerabkommen bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat, dort verfügt die Regierungskoalition nicht über eine Mehrheit. Die Oppostition hat (nochmals) angekündigt, dass "ihre" Bundesländer dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden und es damit zu Fall bringen werden.
Ein Termin über die Beschlussfassung im Bundesrat, wo das Steuerabkommen offiziell seit dem 02.11.2012 vorliegt, steht noch nicht fest, die nächsten regulären Sitzungen des Bundesrates finden allerdings am 23.11.2012 und am 14.12.2012 statt.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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