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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Umsatsteuerbetrug in Höhe von EUR 260 Millionen: BGH bestätigt Verurteilung
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- Erstellt am Donnerstag, 17. Januar 2013 10:57
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Revision von vier vom Landgericht Frankfurt a.M. zu langjährigen Haftstrafen Verurteilten zurückgewiesen.
Die vier Angeklagten waren beschuldigt worden, vorsätzlich bzw. bedingt vorsätzlich in ein Umsatzsteuerkarussell mit Emissionszertifikaten involviert gewesen zu sein, welches einen Steuerschaden von EUR 260 Mio verursacht hat. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich einen der größten Fall von Umsatzsteuerhinterziehung in Deutschland.
Abgesehen von der Dimension des Falls, ist die Entscheidung des BGH auch aus anderen Gründen interessant. Der BGH trifft in der Entscheidung mehrere Feststellungen, die für künftige Strafverfahren von Bedeutung sein können:
Nach Ansicht des BGH setzt der Tatbestand der Steuerhinterziehung keine Täuschung der Finanzbehörden voraus! Es sei ausreichend, wenn die unvollständigen oder unrichtigen Angaben für eine falsche Steuerhinterziehung ursächlich werden.
Ferner betont der BGH, dass die Finanzbehörden nicht verpflichtet sind, bei einer erkannten Steuerhinterziehung sofort einzuschreiten, um den Eintritt des Taterfolges zu verhindern. Der Steuerhinterzieher hat keinen Anspruch auf ein rechtzeitiges Einschreiten der Finanzbehörden. Es entlastet den Steuerhinterzieher daher nicht, wenn die Finanzbehörden trotz erkannter Steuerhinterziehung den Angaben des Steuerhinterziehers folgen und entsprechende Bescheide erlassen, wenn dies aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt, um eine noch größere Umsatzsteuerhinterzieher bzw. andere Umsatzsteuerhinterzieher aufzudecken.
Bundesrechnungshof: Umsatzsteuersystem kompliziert und betrugsanfällig
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- Erstellt am Donnerstag, 17. Januar 2013 10:27
Der Bundesrechnungshof hat in einem am 16.01.2013 veröffentlichten Sonderbericht enorme Missstände bei der Umsatzsteuer kritisiert. Das deutsche Umsatzsteuersystem sei unübersichtlich, kompliziert, betrugsanfällig und verstoße in einigen Teilen gegen das EU-Recht. Insbesondere die Kompliziertheit der Umsatzsteuer in Verbindung mit mangelhaften bzw. ungenügenden EDV-Systemen der Finanzverwaltung führe dazu, dass dem Fiskus jährlich mehrere hundert Millionen an Umsatzsteuer entgehen und Umsatzsteuerbetrug zu spät erkannt werde.
Besonders hebt der Bericht hervor, dass einige der jetzt monierten Schwächen des Umsatzsteuersystems vom Rechnungshof bereits vor über 5 Jahren kritisiert worden waren und damals entsprechende Verbesserungsvorschläge vom Rechnungshof gemacht worden waren - die bisher nicht umgesetzt worden sind bzw. deren Umsetzung sich seit mehreren Jahren hinzieht.
Bankgeheimnis, Informationsaustausch, Steueroasen: OECD veröffentlich 2013 erste Ratings
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- Erstellt am Donnerstag, 10. Januar 2013 14:41
Im Jahr 2009 sorgte die OECD (Organistion für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit der Veröffentlichung einer "schwarzen" und einer "grauen" Liste von Steueroasen für einen Paukenschlag. Den auf dieser Liste geführten Ländern/Staaten drohten erhebliche Nachteile im internationalen Wirtschafts- und Finanzverkehr.
In der Folgezeit startete die OECD eine noch tiefergehende Untersuchung, um festzustellen, ob diese Länder die nunmehr international üblichen Anforderungen an Transparenz und internationalem Informationsaustausch erfüllen. Die Untersuchung erstreckt sich mittlerweile auf über 70 Länder/Staaten.
In der ersten Phase der Untersuchung wurde festgestellt, ob innerhalb der Länder/Staaten die erfoderlichen Gesetze bestehen bzw. internationale Abkommen vereinbart sind, welche die Gewähr für Transparenz und Informationsaustausch gewähren. Hierbei wurden bei sehr vielen Staaten diverse Defizite festgestellt, welche die Staaten jedoch bemüht waren zu beheben (z.B. durch Verabschiedung neuer Gesetze oder Abschluss/Änderung bestehende internationaler Abkommen).
In einer zweiten Prüfungsphase, die noch läuft, aber in 2013 bereits zur Veröffentlichung erster Ergebnisse führen soll, untersucht(e) die OECD, ob die Gesetz und Abkommen in Praxis entsprechend umgesetzt werden. Als Ergebnis dieser Prüfung wird die OECD für jedes Land eine Gesamtrating und verschiedene Einzelratings vergeben. Die Ratings dürften eine erhebliche Beachtung finden und erneut einen erheblichen Druck auf die Staaten mit schlechten Ratings ausüben.
In Phase zwei werden allerdings nur diejenige Länder/Staaten geprüft, welche die Anforderungen aus Phase eins erfüllt haben. So hat z.B. Deutschland die Anforderungen der Phase eins erfüllt, wohingegen bei der Schweiz festgestellt wurde, dass zwei Anforderungen aus Phase eins noch nicht erfüllt sind und in drei weiteren Bereichen noch verbessert werden müssen.
Steuerhinterziehung: USA "erzwingen" Schließung von Schweizer Traditionsbank/SPD fordert Entzug von Banklizenz
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- Erstellt am Montag, 07. Januar 2013 14:40
Die USA haben das Ende einer der ältesten und renommiertesten Schweizer Privatbank erzwungen. Verantwortliche der Schweizer Bank Wegelin & Co. bekannten sich in einem Verfahren in den USA dazu, über Jahre amerikanischen Steuerpflichtigen aktiv bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. In dem Verfahren vertraten die Verantwortlichen der Bank auch die Ansicht, dass ihr Geschäftsgebaren in der Schweizer Bankenwelt zum damaligen Zeitpunkt üblich gewesen sei.
Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage kann nicht überprüft werden bzw. wird von anderen Schweizer Banken bestritten, jedoch dürfte die US-amerikanische Steuerverwaltung ersteinmal diese Bemerkungen aufgreifen, um andere Schweizer Banken (weiterhin) unter Druck zu setzen.
Unterdessen wurden in der SPD Stimmen laut, die einen Entzug der Banklizenz für Institute fordern, welche Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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