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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
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KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert!
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- Erstellt am Mittwoch, 12. Dezember 2012 20:51
Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz ist endgültig gescheitert!
Nach der Ablehnung des Abkommens im Bundesrat, lehnte nun auch der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2012 das Abkommen ab. Damit haben sich sämtliche Hoffnungen auf eine endgülte und unkomplizierte Erledigung aller über die Schweiz abgewickelten Steuerhinterziehungen zerschlagen.
Die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften dürften in den kommenden Monaten noch stärker als bisher auf sogenannte Daten-CDs zurückgreifen, um neue Ermittlungen gegen deutsche Kunden einzuleiten. Nicht übersehen werden sollte, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland aus dem Jahr 1971 mit Protokoll vom 27.10.2010 dahingehend geändert wurde, dass die Schweiz Deutschland für alle Steuerjahre ab 01.01.2011 auf konkrete Anfragen hin, Auskunft zu erteilen hat.
Nach dem Scheitern des Abkommens bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
BGH bestätigt EUR-50.000-Schwelle bei Vorsteuerbetrug
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- Erstellt am Dienstag, 11. Dezember 2012 10:28
Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Beschluss nochmals betont, dass es für die Frage, ob die EUR-50.000-Schwelle bei einer Vorsteuerhinterziehung überschritten ist, nicht auf den tatsächlichen Auszahlungsbetrag ankommt sondern "nur" auf die zu Unrecht geltend gemacht Vorsteuer. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag sei das rechnerische Saldo aus wahrheitsgemäßen und falschen Angaben - die wahrheitsgemäßen Angabe könnten jedoch nicht dazu führen, dass in ihrem Umfang die falschen Angaben "aufgehoben" werden.
Weiter hat der BGH betont, dass die serienmäßige, fortlaufende Begehnung von (Umsatzsteuer)Hinterziehungen nicht per se strafmildernd zu berücksichtigen ist: Bei der Steuerhinterziehung bestimme sich der Unwertgehalt der Tat maßgeblich nach der Höhe des Steuerschadens. Serienmäßige Steuerhinterziehung führe zu einem höheren Steuerschaden und sei daher regelmäßig strafschärfend(!) zu berücksichtigen.
Weiterlesen: BGH bestätigt EUR-50.000-Schwelle bei Vorsteuerbetrug
Steuerabkommen Schweiz: Einigungschancen im Vermittlungsausschuss sehr gering
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- Erstellt am Dienstag, 11. Dezember 2012 09:02
Einen Tag bevor im Vermittlungsausschuss über diverse Steuergesetze und auch das Steuerabkommen mit der Schweiz verhandelt/abgestimmt werde soll, werden die Einigungschance als äußert gering eingeschätzt. Die Ablehnung der von SPD und den Grünen regierten Bundesländer betrifft nicht punktuell einzelne Gesetze, sondern die Mehrzahl der Gesetzesvorschläge der Bundesregierung. Eine interne Besprechung der schwarz-gelben Koalition zur Vorbereitung der Sitzung und Abstimmen der Verhandlungsspielräume wurde mangels Erfolgsaussichten sogleich wieder abgesagt.
Vor diesem Hintergrund hat sich unsere Kanzlei darauf vorbereitet, inbesondere ab dem 13.12.2012 für kurzfristige anberaumte Beratungen zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige zur Verfügung zu stehen.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
1 Billionen Euro Steuerschaden: EU-Kommission fordert stärkeren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen
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- Erstellt am Donnerstag, 06. Dezember 2012 13:55
Die EU-Kommission hat am 06.12.2012 in einem umfangreichen Bericht den EU-Mitgliedstaaten Vorschläge unterbreitet, wie die Steuerhinterziehung und die Verlagerung von Einkünften in Steueroasen verhindert werden können. Nach Ansicht der EU-Kommission beläuft sich der Steuerschaden in der EU aufgrund schädlicher Steuerpraktiken auf fast 1 Billionen Euro pro Jahr. Die Mitgliedstaaten sollten daher nicht nur ihre nationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erhöhen, sondern auch grenzüberschreitend stärker miteinander kooperieren. Die EU-Kommission betonte, dass sie insbesondere den Steueroasen (wieder) verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen werde.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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