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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht
Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.
Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.
Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.
Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.
Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:
BGH: Geschäftsführer muss bei Krise der GmbH kompetenten Rat einholen, sonst haftet er persönlich
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- Erstellt am Montag, 04. Juni 2012 10:05
Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Revisionsurteil zu den Pflichten des Geschäftsführers und seiner möglichen persönlichen Haftung Stellung genommen:
In dem Verfahren wurde ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter der GmbH auf Zahlung von ca. EUR 45.000,-- verklagt, weil der GmbH-Geschäftsführer noch Zahlungen der GmbH in dieser Höhe veranlasst hatte, obwohl die GmbH bereits zahlungsunfähig war. Dem Geschäftsführer wurde weiter zu Vorwurf gemacht, dass er es versäumt habe, rechtzeitig fachkundigen Rat zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft insbesondere zur Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft eingeholt zu haben.
BFH zu Restschuldbefreiung und Steuerschulden
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Mai 2012 13:07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2012 seine (schuldnerfreundliche) Rechtsprechung bestätigt, dass Steuerschulden aus Steuerhinterziehungstaten nicht als "deliktische Schulden" im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO anzusehen sind und damit im Grundsatz nicht von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Im konkreten Fall stritten sich .....
Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafe wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
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- Erstellt am Dienstag, 22. Mai 2012 16:12
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Revisionsverfahren eine Bewährungsstrafe wegen Schmuggels (und Beihilfe zur Steuerhinterziehung) in Millionenhöhe aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurück verwiesen (siehe auch unsere Mitteilung vom 18.05.2012).
Bei dieser Gelegenheit hat der Bundesgerichtshof (erneut) darauf hingewiesen, dass auch beim Schmuggel die Rechtsprechung der BGH zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu beachten ist. Das heisst, dass bei derartigen Schadenshöhen eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur unter ganz besonderen Voraussetzungen möglich ist und eher die Ausnahme darstellt.
Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
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- Erstellt am Freitag, 18. Mai 2012 14:36
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Pressemitteilung vom 16.05.2012 darauf hingewiesen, dass er am 22.05.2012 über eine Revision entscheiden wird, bei welcher (wieder einmal) die Frage der Strafzumessung bei Steuerstraftaten eine Rolle spielen wird.
Da es sich bei dem Verfahren weder um einen prominenten Angeklagten, noch um einen besonders spektakulären Fall der Steuerhinterziehung handelt, ist es bemerkenswert, dass der BGH ausdrücklich mit einer Pressemittlung auf dieses Revisionsverfahren hinweist. Die Pressemitteilung kann daher nur so verstanden werden, dass der BGH beabsichtigt, sich im Rahmen dieses Verfahrens erneut grundsätzlich zur Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung zu äußern. Im Zusammenhang mit denen in der Pressemitteilung mitgeteilten Fakten des Falls kann geschlussfolgert werden, dass der BGH wohl insbesondere an der "geringen" Höhe der von den unteren Gerichten verhängten Strafen Anstoß nimmt - diese bewegen sich trotz hoher Hinterziehungsbeträge oft im Bereich von "zwei Jahren auf Bewährung".
Weiterlesen: Bundesgerichtshof zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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News der Arge Steuerrecht
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Steueranwaltstag protestiert gegen BeA-Verbot
Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.
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DAV-Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz
Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.
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Umsatzsteuerermäßigung bei Wohncontainern
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
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Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf an Ex-Ehefrau
Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.
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Grundstückswertermittlung bei zeitnahem Verkauf
Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.
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