Säumniszuschläge ab 2019 verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel, ob die Höhe der Säumniszuschläge von 1% pro Monat ab dem 2019 noch verfassungsgemäß sind. Das Gericht orientierte sich dabei an der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2021, welches die Vollverzinsung in Höhe von 1% pro Monat jedenfalls ab 2019 für verfassungswidrig erachtet hatte. Das FG Münster überträgt diesen Gedanken nun auf die Säumniszuschläge. So lange keine Allgemeinverfügung des Bundesfinanzministeriums vorliegt, sollten alle Steuerpflichtige entsprechende Bescheide über Säumniszuschläge mit einem Einspruch anfechten.

Cum-Ex: (Teil)Geständnis von Warburg Mitarbeiter - Zahl der Ermittlungsverfahren erhöht

In dem aktuellen Strafprozeß vor dem Landgericht Bonn gegen einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Risikoabteilung einer WARBURG Tochtergesellschaft hat sich eine überraschende Wende vollzogen: Nachdem der Angeklagte bisher jedes Fehlverhalten abgestritten hatte, teilte er nunmehr in einer persönlichen Erklärung mit, dass er die getätigten Cum-Ex-Geschäfte für "falsch" halte und seine Mitarbeit an diesen Geschäften bedaure. Aus persönlichem Ehrgeiz, aber primär aus Angst um seine berufliche Zukunft habe er persönliche Bedenken bei Seite geschoben. Dies ist das erste Geständnis eines Mitarbeiters aus dem Bereich der WARBURG Gruppe und dürfte erhebliche Folgen für die Prozeßtaktik der übrigen Beschuldigten haben. Ferner wurde kürzlich bekannt, dass allein in Köln nunmehr über 1.300 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren anhängig sind. Weitere Ermittlungsverfahren werden u.a. von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Wiesbaden geführt.

Verluste der Verluste bei Kapitaleinkünften

Wir streiten gerne mit dem Finanzamt. Der Steuerstreit macht insbesondere dann Spaß, wenn grundsätzliche Überlegungen zu Anrechenbarkeit einer Ausgabe zur Debatte stehen. Die Finanzverwaltung beruft sich zur Negierung der Abzugsfähigkeit einer Ausgabe auf gesetzliche Regelungen, oder, wenn das nicht hilft, auf BMF – Schreiben; zur Not wird der Einwand der Missbräuchlichkeit der Nutzung der gesetzlichen Regelungen aufgerufen. Ist dieser Streit beendet und die Abzugsfähigkeit der Ausgabe bejaht, so wird diese Abzugsfähigkeit gelegentlich wieder in Frage gestellt, weil es sich ja um (angesammelte) Verluste handelt. Diese ursprünglich akzeptierten Verluste sollen dann doch nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Die Richtigkeit dieser Argumentation der Finanzverwaltung ist oft nicht einfach zu beantworten. Steuerrechtlich gibt es eine Vielzahl von Argumenten und Argumentationsebenen, die nachfolgend in einem groben Überblick dargestellt werden. Gefährlich wird es für einen Mandanten, wenn die Steuerverwaltung in einem Sachverhalt nicht nur die falsche steuerrechtliche Verhaltensweise sieht, sondern auch die strafrechtlich zu beurteilende Verhaltensweise erkennen will. Dann ist die Auseinandersetzung sowohl steuerrechtlich vor den Finanzgerichten als auch vor den Strafgerichten zu führen.Zu diesem Dauerbrenner der letzten Jahre haben wir versucht, Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand zu geben. Den ganzen Aufsatz finden Sie HIER.

Schweizer Gericht stimmt Auslieferung des „Mastermind“ der Cum-Ex-Geschäfte zu

Der von der deutschen Staatsanwaltschaft als „Mastermind“ der Cum-Ex-Geschäfte angesehene Ex-Steueranwalt Hanno B. wird höchst wahrscheinlich von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Unter dem Eindruck von Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland hatte er sich Ende 2012 die Schweiz begeben. Mitte 2021 nahmen ihn die Schweizer Behörden aufgrund zweier Auslieferungsersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft in Auslieferungshaft. Gegen den Beschluss der Schweiz ihn nach Deutschland auszuliefern legte er Beschwerde ein. Diese Beschwerde wurde am 20.12.2021 von dem zuständigen Schweizer Gericht in einer 51-seitigen Begründung zurückgewiesen. Sämtliche Argumente des Ex-Steueranwalts wies das Bundesstrafgericht in Bellinzona -mit zum Teil recht harschen Worten- zurück. Zwar kann auch gegen diesen Entscheid noch vorgegangen werden, jedoch sind in der Praxis die Erfolgsaussichten sehr gering. Obwohl Herr B. über die Jahre die Rechtmäßigkeit seiner Steuergestaltungen betont hat, könnte es möglich sein, dass er dennoch in Gerichtsverfahren in Deutschland den Weg einer Verständigung sucht und damit die übrigen Beschuldigten in schwere Bedrängnis bringt - für diese dürfte daher ein rechtzeitige anwaltliche Beratung angezeigt sein.

Cum-Ex, Steuerhinterziehung, Reisepass

In den bekannten Cum-Ex-Verfahren greifen die Behörden zu allen möglichen Instrumenten, um die vermeintlichen Täter zur Rückkehr nach Deutschland zu "bewegen". Weithin unbekannt ist eine unangenehme Nebenfolge von hohen Steuerschulden oder laufenden Steuerstrafverfahren: der Entzug des Reisepasses. Nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 4 iVm § 8 des Passgesetzes kann ein Reisepass entzogen werden, wenn zu befürchten ist, dass sich der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Pflichten oder einem Strafverfahren entziehen will. Ob solche eine Strafentziehungswille vorliegt darf das Gericht anhand objektiver Umstände beurteilen, allein die Behauptung des Betroffenen, dass er sich tatsächlich nicht entziehen will, reicht somit nicht aus.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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