Die Durchführung von Hausdurchsuchung, erlaubt ab 06:00 bzw. 07:00 Uhr, ist bei der Steuerfahndung sehr beliebt. In erster Linie soll die Hausdurchsuchung natürlich dem Auffinden von Beweismitteln dienen (Kontoauszüger, etc.). Gerne nutzt die Steuerfahndu

Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts interviewte für den Kölner Anwalt Verein Herrn Dr. Schmidt-Troje (Präsident des Finanzgerichts Köln und Präsidiumsmitglied des Deutschen Finanzgerichtstages) zur Lage der Finanzgerichtsbarkeit und zu aktuellen steuerpolitischen Fragen. Das Interview finden Sie, wenn Sie rechts auf *Mehr* klicken.

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Jahressteuergesetz 2008: Missbrauchsvorschrift geändert.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 09.11.2007 das Jahressteuergesetz 2008 verabschiedet. Neben einer Vielzahl von Änderungen wurde unter anderem auch die Missbrauchsvorschrift des § 42 der Abgabenordnung neu gefaßt.

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Der gläserne Steuerpflichtige: Finanzamt darf Arbeitsamt Informationen geben

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 04.10.2007 (Az.: VII B 110/07) zu § 31a Abs. 1 Nr. 1 Lit. b) bb) AO entschieden, dass das Finanzamt berechtigt ist, von sich aus/unverlangt dem Arbeitsamt (korrekt: Bundesagentur für Arbeit) Mitteilung über Einkünfte eines Beziehers von Arbeitslosengeld zu machen - auch wenn das Finanzamt die Erkenntnisse im Rahmen einer Betriebsprüfung erlangt hat, bei welcher der Bezieher zur Mitwirkungverpflichtet ist.

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Notar muss nicht über Steuerrecht belehren und haftet daher auch nicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.9.2007 (Az: III ZR 33/07) entschieden, dass ein Notar bei einer Beuurkundung nicht aufgrund seiner allgemeinen notariellen Belehrungspflicht verpflichtet ist, die Beteiligten auf (umsatz)steuerrechtliche Folgen ihrer Handlungen hinzuweisen. Ergeben sich daher aus dem beuurkundeten Geschäft steuerrechtlich nachteilige Folgen, auf welche der Notar nicht hingewiesen hat, so haftet er nicht. Der BGH erklärt, dass die Beratung und Belehrung über die steuerlichen Folgen eines Geschäfts allein den hierfür ausgebildeten Fachleuten obliegt - welche dann auch für ihre Beratung haften. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund des Hinweises des Notars auf eine steuerlich korrektere Gestaltung eine Änderung des Vertrages vorgenommen wird - sich jedoch im Nachhinein herausstellt, dass der Hinweis des Notars falsch war (da sich die Rechtsprechung der Finanzgericht zu diesem Punkt kurz vorher geändert hat). Nur für das Gebiet der Grunderwerbsteuer obliegt dem Notar eine Belehrungspflicht.

Kontenabruf durch Finanzämter kann nur bedingt angefochten werden

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 25.04.2007 den Rechtsschutz von Steuerpflichtigen gegen Ermittlungsmaßnahmen der Finanzämter eingeschränkt. Konkret ging es um den sogenannten automatisierten Kontenabruf durch ein Finanzamt.

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Rechtswidrige Telefonüberwachungen dürfen weder strafrechtlich noch steuerlich verwertet werden!

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.07.2007 (Az.: 4 K 1174/06 VTa,Z,EU) entschieden, dass Finanzämter keine Steuerbescheide erlassen dürfen, wenn es die notwendigen Tatsachen zur Begründung des SteuerbescheidesNUR auf rechtswidrige Telefonüberwachungsmaßnahmen / Abhörmaßnahmen stützen kann. Im vorliegenden Fall waren die Telefonüberwachungsmaßnahmen rechtswidrig, da Steuerhehlerei nicht zu den Straftaten gehört, wegen derer Telefone abgehört werden dürfen.

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Umsatzsteuerkarussell: EuGH schützt gutgläubige Händler/Lieferanten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt in einer Entscheidung vom 27.09.2007 (Az.: C-409/04) hinsichtlich unwissend an einem Umsatzsteuerkarussell Beteiligter die gleiche Ansicht, welche kürzlich auch schon der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) geäußert hat: Gutgläubige Händler/Lieferanten, die unwissentlich in ein grenzüberschreitendes Umsatzsteuerkarrussell verwickelt werden haften nicht gegenüber dem Fiskus für die entgangene Umsatzsteuer. Wie der BFH, so verlangt jedoch auch der EuGH, dass der gutgläubige Händler/Lieferant *alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die von ihm vorgenommene innergemeinschaftliche Lieferung nicht zu seiner Beteiligung an einer solchen Steuerhinterziehung führt.*

BFH stärkt Rechte unwissend an Umsatzsteuerkarussell beteiligter Unternehmer

Der BFH hat kürzlich entschieden, dass ein unwissend in ein Umsatzsteuerkarussell verwickelter Unternehmer einen Vertrauensschutz hinsichtlich seine Rechts auf Vorsteuerabzug genießt.

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Finanzamt darf Millionäre gesondert überprüfen

Der Bundesfinanzhof (BHF) hat mit Urteil vom 26.07.2007 entschieden, dass die Finanzämter bei sogenannten *Einkommensmillionären*, dies sind Personen mit einem Gehalt von über EUR 500.000,00, gesonderte Steuerprüfungen, sogenannte *Außenprüfungen*, vornehmen darf. Normalerweise sind Außenprüfungen nur für Gewerbetreibende oder Freiberufler vorgesehen. In Ausnahmefällen jedoch auch dann, *wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen*.

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BGH ändert seine Rechtsprechung zur Haftung von GmbH-Gesellschaftern und GmbH-Geschäftsführern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 16.07.2007 (Az.: II ZR 3/04, *TRIHOTEL*) seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung von GmbH-Gesellschaftern im Falle der Insolvenz der GmbH geändert. Die bisherige Rechtsprechung wurde unter dem Schlagwort *Existenzvernichtungshaftung* zusammengefassst.

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Gesetzgeber verschärft Steuerrecht und Erfassungsmethoden drastisch!

Der Staat greift immer schärfer durch was den angeblichen Mißbrauch durch Steuersparmodelle und die Möglichkeiten zur Ermittlung gegen Steuerbürger angeht. Nach der Abschaffung diverser angeblich mißbräuchlicher Steuergestaltungen (Filmfonds) kommt nun der *Rundumschlag*: Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wird der § 42 AO (*Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeinten) um einen Satz ergänzt in dem es sinngemäß heisst, das jede *ungewöhnliche rechtliche Gestaltung, für die keine beachtlichen außersteuerlich Gründe vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden* als mißbräuchlich angesehen wird und daher steuerlich nicht aktzeptiert wird.

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Über 20 Vorträge und Veranstaltungen in 2007

Die Mitarbeiter unserer Kanzlei, insbesondere Herr RA Sebastian Korts, werden dieses Jahr wieder über 20 Vorträge und Veranstaltungen (2-stündige Vorträge, 1- bzw. 2-Tagesveranstaltungen) zu Themen aus dem Bereich nationales und internationales Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Nachfolgeplanung (inklusive Erbrecht&Erbsteuerrecht) halten.

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RA Sebastian Korts und RA Carlos Ramallo Pallast bei CAPITAL : Identifikationsnummer & Steuerfahndung

Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts und Herr Rechtsanwalt Carlos Ramallo Pallast haben der Redaktion der Wirtschaftszeitschrift CAPITAL Rede und Antwort zu der neue steuerlichen Identifikationsnummer und internationalen Steuerfahndungsmaßnahmen gestanden. In der aktuellen Ausgabe derCAPITAL (14. Ausgabe 2007, 21.06.2007) wird auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen, welche sich für die Finanzämter bzw. die Steuerfahndung aufgrund der zum 01.07.2007 erfolgenden bundesweiten Vergabe persönlicher Identifikationsnummer ergibt (* Die neue Kontrollwut *). Herr Rechtsanwalt Korts und Herr Rechtsanwalt Carlos Ramallo Pallast befürchten, dass dadurch auch die Zahl grenzüberschreitender Steuerfahndungsmaßnahmen steigen wird, denn die Finanzämter bzw. die Steuerfahndung wird immer mehr versuchen durch große Datenabgleiche vermeintlichen Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.

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EuGH: Niederlassungsfreiheit gilt nicht im Hinblick auf Nicht-EU-Länder

Der Europäische Gerichtshof (-EuGH-) hat entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 ff. EG nur im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt und nicht im Verhältnis zu Drittstaaten. Daher kann man sich nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen, wenn eine nationale Vorschrift die Aufnahme geschäftlicher Aktivitäten in einem Drittland behindert. Im vorliegenden Fall ging es um eine deutsche Firma, an der eine schweizer Gesellschaft beteiligt war. 

Die schweizer Gesellschaft konnte sich nicht auf die EU-Niederlassungsfreiheit berufen und musste daher steuerlich nachteilige Folgen aktzeptieren.

EuGH: EU-Haftbefehl ist rechtmäßig, Auslieferung ins Ausland möglich

Der Europäische Gerichtshof (-EuGH-) hat entschieden, dass der sogenannte Europäische Haftbefehl, auch EU-Haftbefehl genannt, nicht gegen Europäisches Recht verstößt.

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Neues Buch: *Die Limited*

Von unserer Mitarbeiterin Frau RA Petra Korts ist in einer kompletten Neubearbeitung die 2. Auflage des Buches *Die Limited* erschienen (Heidelberger Musterverträge, Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt). Das Buch beschreibt in praxisrelevanter Weise die Niederlassung einer englischen Limited in Deutschland. Der Leser kann anhand der Erläuterungen und Mustertexte Schritt für Schritt eine Niederlassungsanmeldung nachverfolgten und erhält wichtige, praxisnahe Beispiele für die Anmeldung seiner eigenen Niederlassung. Die Autorin und unsere Mitarbeiter stehen natürlich auch für weitergehende Fragen persönlich zur Verfügung.

RA Sebastian Korts: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Am 13.04.2007 hat die Rechtsanwaltskammer Köln unserem Mitarbeiter Herrn RA Sebastian Korts die Erlaubnis erteilt, den Titel eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen. Herr RA Sebastian Korts ist damit einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der diesen Titel führen darf.

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RA Petra Korts: Zertifizierter Steuerstrafverteidiger

Frau RA Petra Korts konnte im März 2007 die Urkunde der FernUniversität Hagen entgegen nehmen, mit welcher ihr das Bestehen der Fortbildung zum zertifizierten Steuerstrafverteidiger bestätigt wurde. Der Lehrgang zog sich über zwei Jahre hin und im Laufe dieses Kurses waren anspruchsvolle Klausuren aus allen Bereichen des prozessualen und materiellen Steuerstrafrechts zu bewältigen. Frau RA Petra Korts hat sämtliche Klausuren mit einem hervorragenden Ergebnis bestanden und konnte somit wieder einmal die Kompetenz unserer Kanzlei auf diesem Gebiet unter Beweis stellen.

BFH zum Beweismaß für Steuerhinterziehung bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO)

Längere Zeit war unklar, wie sich die erweiterte Mitwirkungspflicht des § 90 Abs. 2 AO im Hinblick auf den Nachweis des Vorliegens einer Steuerhinterziehung auswirkt. Wichtig ist diese Frage um festzustellen, ob die verlängert Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (10 Jahre, statt 4 Jahre) Anwendung findet. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO setzt voraus, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt.

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BFH weitet Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung aus!

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil die Befugnisse der Steuerfahndung zur Ermittlung ausgeweitet. Nach dem Urteil darf die Steuerfahndung auch bei Unbeteiligten weitreichende und umfassende Auskünfte verlangen, auch wenn der Dritte erwiesenermaßen an der Steuerhinterziehung nicht beteiligt ist und auch sonst nur indirekt mit dem Sachverhalt in Verbindung steht.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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