FG Köln: Engl. Limited darf keine Steuerberatung in Deutschland ausüben

Das FG Köln hat in einer sehr ausführlichen Entscheidung vom 10.05.2006 festgestellt, dass eine englische Limited, welche u.a. Buchführungsarbeiten und Steuerberatung in Deutschland anbietet, von den Finanzämtern zurückgewiesen werden kann. Die engl. Limited konnte weder mit einem Hinweis auf die EU-Dienstleistungsfreiheit noch mit dem Verweis auf die EU-Niederlassungsfreiheit durchdringen. Das FG Köln unterstellte implizit eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der EU-Grundfreiheiten: Einer der Direktors der engl. Limited war früher als Steuerberater in Deutschland zugelassen, bevor ihm dann die Zulassung wegen Vermögensverfall entzogen wurde. Die Revision zum BFH wies das Finanzgericht ebenso zurück, wie eine Vorlage des Rechtsstreits an den EuGH.

Weiterlesen: FG Köln: Engl. Limited darf keine Steuerberatung in Deutschland ausüben

Bundesverfassungsgericht erklärt erneut Durchsuchungs- und Abhörmaßnahmen für unzulässig

Nochmals hat das Bundesverfassungsgericht in einer Steuerstrafsache die Grundrechte der Steuerbürger gefestigt: Einem in Haft sitzenden Straftäter wurde vorgeworfen, dass er aus der Haft weiterhin an illegalen Geschäften beteiligt ist und diese steuere. Aus diesen illegalen Einkünften sollen EUR 2.850 an den Rechtsanwalt des Straftäters gezahlt worden sein. Das Amtsgericht ordnete wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche die Abhörung der Gespräche zwischen Rechtsanwalt und Straftäter an. Ferner wurde die Kanzlei des Rechtsanwalts durchsucht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Maßnahmen nunmehr für unzulässig, da die Beschlüsse des Amtsgerichts nicht die Mindestanforderungen an die Darlegung der Tatvorwürfe genügten.

Weiterlesen: Bundesverfassungsgericht erklärt erneut Durchsuchungs- und Abhörmaßnahmen für unzulässig

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Steuerbürger

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht dem überschnellen Vorgehen der Steuerfahndung deutliche Grenzen gesetzt: Der Betroffene hatte auf Nachfrage gegenüber dem Finanzamt angegeben, dass er den Neubau einer Halle mit Geldern seines Schwiegervaters finanziert habe. Der Schwiegervater habe das Geld aus einem Grundstücksverkauf erlöst. Das Finanzamt glaubte den Angaben des Betroffenen nicht und vermutete, dass die Halle mit Schwarzgeldern finanziert worden sei. Sie ließ die Wohnung und das Büro des Betroffenen durchsuchen. Wenig später stellte sich heraus, dass der Schwiegervater tatsächlich DM 1,8 Mio aus einem Grundstücksgeschäft erlöst hatte. Daraufhin wurden die Ermittlungen gegen den Betroffenen eingestellt. Der Betroffene klagte jedoch nachträglich auf Feststellung der Unzulässigkeit der Durchsuchung - und bekam vor dem Bundesverfassungsgericht Recht.

Weiterlesen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Steuerbürger

BFH: Haftung von Ehegatten für die Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten

Herkömmlicherweise haftet jede natürliche Person nur für die Handlungen, welche sie selbst verantwortet hat. Dies heißt im Falle der Zusammenveranlagung, dass nur derjenige Ehegatte für unrichtige/unterlassene Angaben einzustehen hat, die er selbst gemacht hat. Der andere Ehegatte kann nicht für die Steuerhinterziehung seines Ehepartners verantwortlich gemacht werden. Diesem Grundsatz trägt das Instrument der Aufteilung der Gesamtschuld Rechnung. Dieses findet gerade in Fällen der Zusammenveranlagung bei Steuerhinterziehung Anwendung und verhindert, dass der *unschuldige* Ehepartner aufgrund des Gesamtbescheides für die Steuerverbindlichkeiten des anderen Ehegatten in Anspruch genommen werden kann. Nunmehr hat der BFH jedoch ausgesprochen, dass im Falle einer Aufteilung der Gesamtschuld es dem FA trotzdem möglich bleibt, einen gesonderten Haftungsbescheid gegenüber dem *unschuldigen* Ehegatten zu erlassen.

Weiterlesen: BFH: Haftung von Ehegatten für die Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten

Informationsquellen der Finanzverwaltung

Informationsquellen der Finanzverwaltung war Thema eines Vortrages von RA/FAStR/MBA Petra Korts und RA/FAStR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts.

Der Vortrag wurde gehalten vor dem Bürgerforum des Kölner Awaltvereins anlässlich des Deutschen Anwalttages in Köln am 25. Mai 2006.

Hier den Vortrag downloaden

Steuerfahndung im Internet - neue Suchmaschine für das WWW

Die rasante technische Entwicklung geht auch an der Steuerfahndung nicht völlig vorbei: Wie jetzt bekannt wurde, wird die Steuerfahndung ein verbessertes Internetsuchprogramm einsetzen, welches ähnlich den Programmen sonstiger Internetsuchmaschinen arbeitet. Das Programm soll es ermöglichen für das gesamten Internet Webseite zu kategorisieren und nach bestimmten Merkmalen zu durchsuchen. Die genaue Funktionsweise und die Möglichkeiten sind nicht öffentlich bekannt. Eine mögliche Verwendung wäre/ist jedoch die Suche nach gewerblichen Verkäufern/Händlern (*Powerseller*) im Internet.

Internationale Rechtshilfeabkommen: Informationsaustausch führt zu Verurteilung von Rechtsanwalt

Der Fall zeigt (wie von uns bereits mehrfach betont), dass der Informationsaustausch über Landesgrenzen hinweg enorm zugenommen hat und sich kein Straftäter/Steuerhinterzieher zu sicher fühlen sollte: Das Landgericht Köln hat vor kurzem einen schweizer Anwalt wg Beihilfe zur Untreue zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt soll mitgeholfen haben, Schmiergeldzahlungen mit Hilfe von Finanztransaktionen, welche er über Irland, Österreich, Luxemburg, Lichtenstein, Deutschland und die Schweiz durchführt, zu verschleiern.

Weiterlesen: Internationale Rechtshilfeabkommen: Informationsaustausch führt zu Verurteilung von Rechtsanwalt

Das Finanzamt ärgern: Trotz Steuerhinterziehung Steuern zurück bekommen!

Wir beraten Sie gerne über diese Möglichkeit! Manchmal kann eine Steuerhinterziehung bzw. deren Aufdeckung sich für den Steuerhinterzieher auch günstig auswirken (Gleichwohl raten wir immer von einer Steuerhinterziehung ab!!!). Nämlich z.B. dann, wenn es um die Frage der Verjährung geht. Steuern verjähren in vier Jahren, bei Steuerhinterziehung jedoch erst in zehn Jahren. Dies heisst jedoch auch, dass noch zehn Jahre lange Änderung zu Ungunsten, aber auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen möglich sind. Stellt der Steuerpflichtige nun fest, dass er für ein bestimmtes Jahr zwar bestimmte Einkünfte hätte erklären müssen, auf die dann fällige Steuer jedoch bereits zuviel Vorauszahlungen im Wege der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer geleistet hat, so kann er dieser Vorauszahlungen zurückverlagen. Das heisst er zeigt sich im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige selbst an, wodurch er Straffreiheit erlangt und in einem weiteren Schritt läßt er sich auf die fällige Steuer die einbehaltenen Quellensteuern und Körperschaftsteuern anrechnen.

Weiterlesen: Das Finanzamt ärgern: Trotz Steuerhinterziehung Steuern zurück bekommen!

NEU: Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer - jetzt über Vermeidungsstrategien beraten lassen!

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Allein-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH als *arbeitnehmerähnlicher Selbständiger* anzusehen ist und damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Die Begründung des Urteils ist jedoch derart pauschal, dass diese Entscheidung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf fast alle GmbH-Geschäftsführer anwendbar ist. Es ist zu befürchten, dass die gesetzliche Rentenversicherung in den Startlöchern steht, um alle Gesellschafter-Geschäftsführer zu überprüfen - hier ist schnelles Handeln und schnelle Beratung gefragt! Nähere Infos unter *Mehr*

Weiterlesen: NEU: Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer - jetzt über Vermeidungsstrategien...

Datenschützer: Massenhaft rechtlich fragwürdige Kontoabfragen durch Finanzämter

Nach einem Bericht des *FOCUS* rügt der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, die derzeitige Vornahme von Kontoabfragen durch die Finanzämter. Neun von zehn Kontoabfragen würden nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, damit würden die Rechte der Bürger auf Schutz ihrer Daten und *Privatsphäre* massiv verletzt.

Weiterlesen: Datenschützer: Massenhaft rechtlich fragwürdige Kontoabfragen durch Finanzämter

Kontoabfragen durch Finanzämter: 69.750 Kontoanfragen bei Volks- und Raiffeisenbanken in 9 Monaten führen zu 14 Millionen "Unterabfragen"

Wie der Genossenschaftsverband Frankfurt mitteilt, erfolgten bei den Volks- und Raiffeisenbanken in 2005 69.750 Anfragen, die dann nochmals fast 14 Millionen *Unterabfragen* auslösten. Der Genossenschaftsverbund bemängelt, dass die Kontoabfragen nicht nur das Bankgeheimnis stark einschränken, sondern auch die steigende Kostenbelastung für die Banken. Der Genossenschaftsverband befürchtet, dass die *Unterabfragen* in 2006 auf 20 Millionen ansteigen. Die Zahlen zeigen, dass die Finanzverwaltung nunmehr massiv von der Möglichkeit der Kontoabfragen Gebrauch macht. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Problem mit der Steuerfahndung bekommen.

Finanzgericht Baden-Württemberg: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Vaters, inclusive Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr

Wie erst heute bekannt wurde, hat das FG Baden-Württemberg am 06.10.2005 entschieden, dass der Erbe (hier: Sohn) auch für die hinterzogenen Steuern des Erblasser (hier: Vater) hafte. Bekanntermassen haften Erben als Rechtsnachfolger für die *normalen* Steuerschulden des Erblassers. Oft wird jedoch behauptet, dass dies nicht für vom Erblasser hinterzogene Steuern gelte, da die Steuerhinterziehung schliesslich nicht die Tat des Erben, sondern diejenige des Erblassers gewesen sei. Bisher ist jedoch noch nie ein Fall mit dieser Argumentation erfolgreich gewesen. Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg war daher keine große Überraschung. Wer also sich und seinen potentiellen Erben solche Erschwernisse ersparen will, sollte sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die rechtlichen Möglichkeiten der Legalisierung seines verschwiegenen Vermögens beraten lassen. Wir beraten Sie gerne!

Weiterlesen: Finanzgericht Baden-Württemberg: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Vaters, inclusive...

Cash Pooling mit hohem Risiko - neues Urteil des BGH - persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführe

Gesellschafter müssen DM 1.5 Millionen zahlen+++ Ein neues Urteil des BGH vom 16.01.2006 - II ZR 75/04 und II ZR 76/04 - birgt eine grosse Gefahr für sogenannte Cash Pooling Systeme. Wie bereits in unserer Veröffentlichung *Cash Pooling* (Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg) vorhergesehen, bergen diese Systeme das Risiko, dass sie nicht im Einklang mit den Kapitalaufbringungsgrundsätzen des GmbH-Gesetzes stehen. Die beiden Gesellschafter der Gesellschaft haben dies nun schmerzlich erfahren müssen. Die Kapitalerhöhung, die sie an ihre Gesellschaft zahlten und die (wie vorgesehen) umgehend in den Cash Pool des dazugehörigen Konzern floß, muss von ihnen nochmals aufgebracht werden. Basierend auf unserer Erfahrung mit solchen Cash-Pooling-Systemen beraten wir gerne, wie solche Gefahren umgangen werden können.

Weiterlesen: Cash Pooling mit hohem Risiko - neues Urteil des BGH - persönliche Haftung der Gesellschafter und...

Bundesfinanzhof: Spekulationssteuer ab 1999 verfassungsgemäß, BFH regt verstärkte Kontenfahndung an

Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2005 entschieden, dass die Spekulationssteuer für die Jahre 1999 verfassungsgemäß ist. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Vorjahre (1997 und 1998) die Spekulationssteuer wegen eines strukturellen Vollzugdefizits verfassungswidrig ist, der BFH sieht dieses Defizit für Jahre ab 1999 jedoch als beseitigt an. Ausschlaggebend war danach der nunmehr mögliche automatisierte Kontenabruf durch die Finanzämter. Diese Möglichkeit wurde zwar erst im Jahre 2005 eingeführt, jedoch ermöglicht sie den Kontenbestand bis in das Jahr 1999 zurückzuverfolgen. Damit haben die Finanzbehörden nunmehr ausreichende Mittel zur Verfügung um zu prüfen, ob alle Steuerpflichtigen ihre eventuellen Gewinne aus Spekulationsgeschäfte, insbesondere mit Wertpapieren, angegeben haben. Steuerhinterzieher müssen daher mit verstärkten Kontrollen ihrer Konten rechnen.

Weiterlesen: Bundesfinanzhof: Spekulationssteuer ab 1999 verfassungsgemäß, BFH regt verstärkte Kontenfahndung an

Finanzbehörden wollen (mehr) Steuern aus illegalen Geschäften - Bundesländer verschärfen Mitteilungspflichten, Datenbankzugriff geplant

Auf einen Vorschlag des Bundesrechnungshofes hin, wollen die Bundesländer ihre Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft u. Polizei) noch deutlicher anweisen, bei der Ermittlung von illegalen Geschäften auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen und die Sachverhalte den zuständigen Finanzämtern mitzuteilen. Da auch illegale Geschäfte (z.B. Hehlerei, Bestechung, Drogenverkauf) den Steuergesetzen unterliegen, muss für solche Geschäfte bzw. dem Gewinn Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer gezahlt werden. Wird diese nicht gezahlt, so liegt eine Steuerhinterziehung vor.

Weiterlesen: Finanzbehörden wollen (mehr) Steuern aus illegalen Geschäften - Bundesländer verschärfen...

Fachanwalt für Steuerrecht: Rechtsanwaltskammer Köln verleiht Titel `Fachanwalt für Steuerrecht´ an Frau Rechtsanwalt Silke Busch

Die Korts Rechtswalts-GmbH ist damit eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, in der ALLE Rechtsanwälte zugleich Fachanwälte für Steuerrecht sind. Die Auszeichung für unsere Kollegin Frau Silke Busch ist eine weitere Bestätigung der Kompetenz der Korts Rechtsanwalts-GmbH auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Steuerrechts, einschließlich des Gebiets des Steuerstrafrechts.+++++ Am 07.12.2005 hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln unserer Kollegin Frau Silke Busch den Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht verliehen. Die Rechtsanwaltkammer Köln hat damit die umfangreiche Ausbildung und lange praktische Erfahrung von Frau Rechtsanwalt Silke Busch auf dem Gebiet des Steuerrechts gewürdigt. Eine solche Auszeichnung wird von der Rechtsanwaltkammer nur an Rechtsanwälte verliehen, die in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie über herausragende theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Da nur wenige Rechtsanwälte diese Voraussetzungen erfüllen, gibt es unter den etwa 132.000 deutschen Rechtsanwälten nur ca. 3.600 Fachanwälte für Steuerrecht (2,72%).

Weiterlesen: Fachanwalt für Steuerrecht: Rechtsanwaltskammer Köln verleiht Titel `Fachanwalt für Steuerrecht´...

Finanzämter kontrollieren Depots der letzten 10 Jahre

Der ab dem 01.04.2005 mögliche automtischen Kontenabruf ermöglicht es den Finanzämter auch Depots in der Vergangenheit festzustellen. Die Banken haben auf Anforderung der Finanzämter Übersichten per Stichtag 01.04.2003 zu erstellen. Die Banken müssen darlegen, welche Depots/Konten der Kunde zum 01.04.2003 hielt und ob ggfls. Depots/Konten in dem Zeitraum 2000 bis 2003 aufgelöst wurden. Die Finanzämter könne damit auch Konten/Depots in der Vergangenheit aufspüren. Gefährlich ist jedoch auch der Umstand, dass die Banken den Tag der Eröffnung des Depots/Kontos angeben müssen. Derjenige, dessen Depot im Jahre 2000 ff eröffnet wurde, wird sich von dem Finanzamt fragen lassen müssen, ob er in diesen Jahren nicht auch Kapitalerträge erwirtschaftet hat.

Weiterlesen: Finanzämter kontrollieren Depots der letzten 10 Jahre

Aktuell: BFH und BMF zum Schuldzinsenabzug

Zwei aktuelle BFH-Urteile, beide vom 21.09.2005, beschäftigen sich mit der Regelung des Schuldzinsenabzugs gemäß § 4 Abs. 4a EStG. § 4 Abs. 4a EStG beschränkt den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen bis auf einen Sockelbetrag in Höhe von 2.050 €, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Ausgenommen hiervon sind aus Investitionsdarlehen herrührende Schuldzinsen. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 17.11.2005 ebenfalls erst kürzlich mit § 4 Abs. 4a EStG befasst.

Weiterlesen: Aktuell: BFH und BMF zum Schuldzinsenabzug

Finanzministerium will Anzahl der Kontenabfragen erheblich steigern

Wie zwischenzeitlich bekannt geworden ist, will das Bundesministerium der Finanzen die Anzahl der Kontenabfragen erheblich steigern. Die Rede ist von mehr als 1000 Abfragen pro Tag. Die Möglichkeit der Abfrage von Bankkonten durch die Finanzbehörden besteht erst seit dem 01.04.2005. Zweck solcher Abfragen ist es, verschwiegene Bankkonten festzustellen und so Schwarzgeld bzw. Steuerhinterziehungen aufzudecken. Insbesondere soll nicht erklärten Kapitalerträgen und möglichen Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften auf die Spur gekommen werden. Der Kontoabruf wurde im Zusammenhang mit der bis zum 31.03.2005 laufenden Steueramnestie eingeführt. Ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um die Verfassungswidrigkeit des Kontenabruf festzstellen scheiterte aus formalen Gründen, eine endgültige Entscheidung des BVerfG steht noch aus.

Weiterlesen: Finanzministerium will Anzahl der Kontenabfragen erheblich steigern

US Supreme Court : Ausländische Steuerhinterziehung auch in USA strafbar!

Nach bisherigem Recht trieben die USA ausländische (hinterzogene) Steuern in ihrem Hoheitsgebiet nur dann ein, wenn ein entsprechendes Steuerabkommen mit dem ausländischen Staat bestand. Nach einer neuen Entscheidung des höchsten Gerichts der USA ist es jetzt jedoch zulässig, die Hinterziehung ausländischer Steuern auch in den USA als Betrug zu bestrafen (Pasquantino v. United States). Damit wird es für Steuerhinterzieher und deren Gehilfen sehr gefährlich US-amerikanische Gesellschaftsformen für solche rechtswidrige Zwecke zu nutzen bzw. solche rechtswidrigen Taten von/über die USA abzuwickeln.

Weiterlesen: US Supreme Court : Ausländische Steuerhinterziehung auch in USA strafbar!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche